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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, isch hab da mal ne Frage (wie alle hier )![]() Also ich bin derzeit Studentin (BA Studium), welches zum 30.09. endet. Mein dualer Partner (eine Bank) hat mir einen Vertrag für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zugeschickt. Da mir mein zukünftiger Arbeitsplatz von der Tätigkeit her nicht gefällt, habe ich mich bei einer anderen Bank auf meine Wunschstelle beworben. In meiner Bewerbung habe ich angegeben, dass ich ab dem 01.10 verfügbar bin. Wenn ich jetzt den Vertrag bei meinen jetztigen Arbeitgeber unterschreibe und sagen wir mal in ein-zwei Monaten von der anderen Bank eine Zusage erhalten sollte und diese dann auch annehmen sollte, gilt dann die Kündigungsfrist von 3Monaten in meiner jetztigen Stelle noch?Kann ich meinem jetzigen Arbeitgeber sagen, dass ich die Stelle doch nicht mehr möchte und ohne Einhaltung einer Frist einfach gehen?? Also würde das dann bedeuten, dass ich erst ab dem 01. 01 verfügbar wäre?? ich bin etwas verwirrt , denn einerseits gilt mein Arbeitsvertrag ja erst ab dem 01.10, aber andererseits denke ich, wenn ich ein Auto bestelle/kaufe und es mir erst in 2 Monaten geliefert wird, ist der Vertrag dennoch zustande gekommen und ich kann nicht davon abweichen.Bin für jede Anmerkung dankbar!! Viele Grüße |
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#2
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| Steht in Deinem Arbeitsvertrag ein Ausschluss einer vorvertraglichen Kündigung? Wenn nein, so kann der Vertrag vor Antritt gekündigt werden. Dafür gilt dann die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist (die der Probezeit, falls eine Probezeit mit entsprechend verkürzter Kündigungsfrist vereinbart wurde). Meinem Wissen nach gibt es jedoch verschiedene Rechtsauffassungen, ob die Kündigungsfrist dann ab Kündigung oder aber ab Vertragsbeginn läuft. Am besten solltest Du Dich ggf. mit dem Arbeitgeber einigen. Er dürfte kaum ein Interesse daran haben, dass Du die Stelle für 3 Monate antrittst, wenn Du bei einer anderen Bank unterschrieben hast und dort gar nicht mehr arbeiten willst. Umso kurzfristiger Du vor Vertragsbeginn damit herausrückst, desto weniger begeistert wird man über Dein Abspringen sein. Lass Dir besser vorher ein Zeugnis über die Zeit Deines dualen Studiums ausstellen. Ein solches Ausbildungszeugnis dürfte ja eigentlich auch selbstverständlich sein, lässt also nicht auf eine Kündigung schließen.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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