Kündigungsfrist bei befristetem Arbeitsverhältnis
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Kündigungsfrist bei befristetem Arbeitsverhältnis

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  #1  
Alt 10.09.2008, 16:42
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Frage Kündigungsfrist bei befristetem Arbeitsverhältnis


Hallo zusammen,
wer kann mir zu folgendem Arbeitsvertrag sagen wie die Kündigungszeit ist und ob es überhaupt eine gibt?

1. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne das es einer Kündigung bedarf, spätestens mit Ablauf der Befristung.
2. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
3. Greifen zugunsten des Arbeitnehmers längere gesetzliche Kündigungsfristen ein, gelten diese gleichermaßen für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
4. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
5. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer sämtliche im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Gegenstände an diesen herauszugeben.

Wäre ziemlich dringend, denn der Vertrag soll ja unterschrieben werden.

Vielen Dank
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  #2  
Alt 10.09.2008, 17:05
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Zitat:
3. Greifen zugunsten des Arbeitnehmers längere gesetzliche Kündigungsfristen ein, gelten diese gleichermaßen für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Dieser Satz lässt vermuten, dass irgendwo im Arbeitsvertrag steht, dass dem Arbeitsvertrag der Tarifvertrag zugrundeliegt, in dem auch Kündigungsfristen fixiert sind.

Welcher Tarifvertrag das ist, und welche Kündigungsfristen einzuhalten sind, müsstest du demnach erfragen, entweder beim Arbeitgeber oder evtl. als Gewerkschaftsmitglied bei der Gewerkschaft.
__________________
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  #3  
Alt 10.09.2008, 17:07
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Hallo Princessa2,

... das ist tatsächlich eine gute Frage denn lt. § 15 (3) TzBfG ist eine ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages nur möglich bei Existen eines anwendbaren Tarifvertrages (wovon ich nicht ausgehe) oder wenn dies einzelvertraglich festgelegt ist.
Einen eindeutige Regelung bzgl. einer ordentlichen Kündigung sehe ich hier nicht, auch wenn man unterstellen könnte dass sich der Text auf den, eigentlich bei befristeten Arbeitsverhältnissen nicht zutreffenden, § 622 BGB bezieht.

Der langen Rede kurzer Sinn, ich gehe davon aus dass hier die Frist für eine ordentliche Kündigung nach § 622 BGB als vereinbart gilt, wirklich eindeutig steht das, zumindest in dem von dir geposteten Fragment, jedoch nicht.

Ich würde, bevor ich unterschreibe, ganz einfach nachfragen.

Wolf





Zitat:
Zitat von Princessa2 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
wer kann mir zu folgendem Arbeitsvertrag sagen wie die Kündigungszeit ist und ob es überhaupt eine gibt?

1. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne das es einer Kündigung bedarf, spätestens mit Ablauf der Befristung.
2. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
3. Greifen zugunsten des Arbeitnehmers längere gesetzliche Kündigungsfristen ein, gelten diese gleichermaßen für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
4. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
5. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer sämtliche im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Gegenstände an diesen herauszugeben.

Wäre ziemlich dringend, denn der Vertrag soll ja unterschrieben werden.

Vielen Dank
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... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.

Geändert von derWolf (10.09.2008 um 17:10 Uhr)
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  #4  
Alt 10.09.2008, 17:08
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Dieser Satz lässt vermuten, dass irgendwo im Arbeitsvertrag steht, dass dem Arbeitsvertrag der Tarifvertrag zugrundeliegt, in dem auch Kündigungsfristen fixiert sind.

Welcher Tarifvertrag das ist, und welche Kündigungsfristen einzuhalten sind, müsstest du demnach erfragen, entweder beim Arbeitgeber oder evtl. als Gewerkschaftsmitglied bei der Gewerkschaft.
Müsste der Hinweis auf den Tarifvertrag nicht im Arbeitsvertrag stehen? Habe diesbezüglich leider nichts gefunden. Hoffe dass ein Tarifvertrag greift.
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  #5  
Alt 10.09.2008, 18:50
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Zitat:
Hoffe dass ein Tarifvertrag greift.
Kläre bitte alle Unstimmigkeiten im Arbeitsvertrag.

Was mich wundert, ist, dass Unternehmer die doppelte Buchführung beherrschen, aber wenn es um einen korrekten Arbeitsvertrag geht, tragen einige eine gelbe Armbinde mit drei schwarzen Punkten und ertasten sich ihren Weg mit einem langen weissen Stock. Meine unmassgebliche Meinung: pure Absicht, um den Arbeitnehmer in Rechtsnachteile zu bringen.
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