Kündigungsfrist bei befristeten Arbeitsvertrag
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Kündigungsfrist bei befristeten Arbeitsvertrag

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  #1  
Alt 23.10.2008, 15:59
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Enrico73 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo, kann mir event. jemand weiterhelfen.
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag von 14 Monaten. Im Arbeitsvertrag steht, dass er sich nicht nach dem Manteltarifvertrag richtet. Ich arbeite jetzt seit 7 Monaten dort. Jetzt habe ich ein Angebot bekommen von einer anderen Firma mit einem unbefristeten Vertrag. Wielange habe ich Kündigungsfrist in meiner jetzigen Firma?
mfg Enrico
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  #2  
Alt 22.12.2008, 16:57
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Franky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Enrico73,

wenn nichts mehr im Arbeitsvertrag zu den Kündigungsfristen steht, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Bei einer Beschäftigungszeit von unter 2 Jahren, darf zum 15. oder Ende des Monats mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.
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Beste Grüße
Franky
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  #3  
Alt 22.12.2008, 20:06
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... wenn in dem Arbeitsvertrag nichts weiter zu den Kündigungsfristen gesagt ist, kann es auch sein, dass der Vertrag nicht gekündigt werden kann und voll erfüllt werden muss.

Also Vorsicht!

Möglich ist natürlich auch in diesem Zusammenhang, dass man den Abschnitt mit den Künduigugsmöglichkeiten im Arbeitsvertrag schlicht und einfach vernachlässigt und vergessen hat.

Das muss aber geklärt werden, sonst unterschreibst du einen neuen Arbeitsverrag und kannst möglicherweise dort garnicht antreten.
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  #4  
Alt 22.12.2008, 21:28
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Zitat:
Möglich ist natürlich auch in diesem Zusammenhang, dass man den Abschnitt mit den Künduigugsmöglichkeiten im Arbeitsvertrag schlicht und einfach vernachlässigt und vergessen hat.
Ja, aber wenn doch im Arbeitsvertrag nicht zu den Kündigungsfristen vereinbart wurde (davon geh ich jetzt mal aus), gilt doch die gesetzliche?! Der Arbeitgeber kann doch nicht im Nachhinein sagen, ach da haben wir noch was vergessen, sie müssen eigentlich Kündigungsfrist xy einhalten.
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  #5  
Alt 22.12.2008, 21:38
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FreiBir befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Kann es nicht auch möglich sein, dass es sich um eine Befristung, ohne Kündigungsmöglichkeit handelt?
Dann müsste Enrico natürlich eine einvernehmliche Lösung mit seinem jetzigen Arbeitgeber finden.

Teilzeit- und Befristungsgesetz

§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages

(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
__________________
Viele Grüße,

FreiBir

Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben.
Georg Christoph Lichtenberg
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  #6  
Alt 23.12.2008, 08:41
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Wenn in einem befristeteten Arbeitsvertrag keine Kündigungsfrist steht, kann der Vertrag nicht "ordentlich" gekündigt werden. Aber ehrlich gesagt, kann ich mir nicht vorstellen, dass das für den Arbeitnehmer auch zutrifft, dass würde ja gegen die freie Berufswahl im Grundgesetz verstoßen.

100%ig sicher bin ich mir aber auch nicht, da wir in meiner Firma immer eine Kündigungsfrist schreiben.

@Enrico: Ich würde einfach mit deinem Arbeitgeber reden, dass er dich mit der normalen gesetzlichen Kündigungsfrist aus dem Vertrag lässt. Bringt ihm ja auch nichts, wenn ein unmotivierter Mitarbeiter da ist.
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  #7  
Alt 23.12.2008, 11:29
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Hallo Enrico,

... wie bereits ganz richtig gesagt wurde ist es bei einem befristeten Arbeitsverhältnis so dass, falls arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, beiderseitig keine Möglichkeit der ordentlichen Kündigung besteht.
Inwiefern dies mit dem Grundgesetz kollidieren soll erschließt sich mir nicht.

Unbenommen bleibt dir jedoch die Möglichkeit deinem Chef zu kontaktieren um mit ihm die Möglichkeit eines einvernehmlichen, vorzeitigen Ausscheidens zu besprechen.

Wolf



Zitat:
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Hallo, kann mir event. jemand weiterhelfen.
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag von 14 Monaten. Im Arbeitsvertrag steht, dass er sich nicht nach dem Manteltarifvertrag richtet. Ich arbeite jetzt seit 7 Monaten dort. Jetzt habe ich ein Angebot bekommen von einer anderen Firma mit einem unbefristeten Vertrag. Wielange habe ich Kündigungsfrist in meiner jetzigen Firma?
mfg Enrico
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... schöne Grüße

Wolf





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Ich bin kein Jurist.
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