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#1
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| Hallo, kann mir event. jemand weiterhelfen. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag von 14 Monaten. Im Arbeitsvertrag steht, dass er sich nicht nach dem Manteltarifvertrag richtet. Ich arbeite jetzt seit 7 Monaten dort. Jetzt habe ich ein Angebot bekommen von einer anderen Firma mit einem unbefristeten Vertrag. Wielange habe ich Kündigungsfrist in meiner jetzigen Firma? mfg Enrico |
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#2
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| Hallo Enrico73, wenn nichts mehr im Arbeitsvertrag zu den Kündigungsfristen steht, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Bei einer Beschäftigungszeit von unter 2 Jahren, darf zum 15. oder Ende des Monats mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
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#3
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| ... wenn in dem Arbeitsvertrag nichts weiter zu den Kündigungsfristen gesagt ist, kann es auch sein, dass der Vertrag nicht gekündigt werden kann und voll erfüllt werden muss. Also Vorsicht! Möglich ist natürlich auch in diesem Zusammenhang, dass man den Abschnitt mit den Künduigugsmöglichkeiten im Arbeitsvertrag schlicht und einfach vernachlässigt und vergessen hat. Das muss aber geklärt werden, sonst unterschreibst du einen neuen Arbeitsverrag und kannst möglicherweise dort garnicht antreten.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Zitat:
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#5
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| Kann es nicht auch möglich sein, dass es sich um eine Befristung, ohne Kündigungsmöglichkeit handelt? Dann müsste Enrico natürlich eine einvernehmliche Lösung mit seinem jetzigen Arbeitgeber finden. Teilzeit- und Befristungsgesetz § 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages (1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#6
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| Wenn in einem befristeteten Arbeitsvertrag keine Kündigungsfrist steht, kann der Vertrag nicht "ordentlich" gekündigt werden. Aber ehrlich gesagt, kann ich mir nicht vorstellen, dass das für den Arbeitnehmer auch zutrifft, dass würde ja gegen die freie Berufswahl im Grundgesetz verstoßen. 100%ig sicher bin ich mir aber auch nicht, da wir in meiner Firma immer eine Kündigungsfrist schreiben. @Enrico: Ich würde einfach mit deinem Arbeitgeber reden, dass er dich mit der normalen gesetzlichen Kündigungsfrist aus dem Vertrag lässt. Bringt ihm ja auch nichts, wenn ein unmotivierter Mitarbeiter da ist. |
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#7
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| Hallo Enrico, ... wie bereits ganz richtig gesagt wurde ist es bei einem befristeten Arbeitsverhältnis so dass, falls arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, beiderseitig keine Möglichkeit der ordentlichen Kündigung besteht. Inwiefern dies mit dem Grundgesetz kollidieren soll erschließt sich mir nicht. Unbenommen bleibt dir jedoch die Möglichkeit deinem Chef zu kontaktieren um mit ihm die Möglichkeit eines einvernehmlichen, vorzeitigen Ausscheidens zu besprechen. Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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