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#1
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| Hallo zusammen, habe eine Frage und hoffe hier kann mir jemand helfen: bis 31.03.2011 habe ich einen befristeten Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Nun wird mir ab 01.04.2011 ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten angeboten. Jetzt stellt sich mir folgende Frage: Unterschreibe ich jetzt den neuen Vertrag und kündige vor Beginn, (z.B. am 30.03.2011) welche Kündigungsfrist gilt dann? Vielen Dank für eure Hilfe!! |
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#2
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| Zitat:
Wenn du nicht zufrieden bist mit der Arbeit und du machst dir solche Gedanken. Dann bist du es nicht wert die Stelle zu bekommen. Wenn man unzufrieden ist, dann wartet man nicht bis zum letzten Arbeitstag, um dem Arbeitgeber eine Kündigung zukommen zu lassen. Sorry, aber ich finde die Frage äusserst unlogisch!
__________________ Als Kind hat man Angst vor Monster unter dem Bett. Als Erwachsene sind die Monster überall! |
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