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#1
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| Hallo. Ich habe einen unbefristeten Vertrag. Dieser resultiert aus einer Zusatzvereinbarung zu einem vorher befristeten Vertrag. Im Arbeitsvertrag steht, dass ich 2 Wochen Kündigungsfrist habe. Nun meine Frage: In der Zusatzvereinbarung steht keine andere Kündigungsfrist. Gilt dann die Kündigungsfrist aus dem ursprünglich befristeten Arbeitsvertrag noch oder gibt es eine allgemeine Frist für unbefristete Arbeitsverträge? (hab da mal was von 4 Wochen läuten gehört) Danke schonmal für die Antwort MfG Ic0n |
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#2
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| Wichtig ist eine Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Monats kündigen. Der Arbeitgeber muss sich an der Dauer der Betriebszugehörigkeit und an den gesetzlichen Kündigungsfristen orientieren. Die Fristen variieren zwischen einem Monat für Zugehörigkeit von zwei Jahren, für mehr als zwanzig Jahre im Betrieb, eine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag von sieben Monaten. Jeweils immer zum Ende eines Kalendermonats. Aber mit der Bedingung, dass die Arbeitszeiten nur für Betriebszugehörigkeiten nach dem 25. Lebensjahr angerechnet werden. Bei den Arbeitgeberfristen handelt es sich um Mindestkündigungsfristen. Die Kündigungsfristen des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber sind grundsätzlich einzuhalten und dürfen nicht zu Lasten des Arbeitnehmers ausgelegt werden. Andere Kündigungsfristen des Arbeitsvertrages gelten für Probezeiten, für Aushilfen, und in Kleinbetrieben bis 20 Mitarbeiter kann die Mindestkündigungsfrist auf vier Wochen reduziert werden. Leider nur allgemein möglich die Daten sind etwas dürftig, aber vieleicht konnte ich helfen? |
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Ic0n (20.08.2008) | ||
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#3
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| Hallo Annett, danke für deine Antwort. Leider habe ich auch nicht mehr Infos, sonst hätte ich mich wohl auch nicht hier her gewandt... Mir gehts lediglich um die Arbeitnehmerfrist für eine Kündigung. Wie gesagt, leider steht in meiner Zusatzvereinbarung nicht, welche Kündigungsfrist ich als Arbeitnehmer habe, wenn ich selbst kündigen will. Ich habe nur die Angabe aus dem ursprünglichen Arbeitsvertrag - dieser war befristet und somit konnte ich innerhalb von 2 Wochen kündigen. Aus deiner Antwort entnehme ich, dass ich wahrscheinlich eine 4-Wochen-Frist habe, obwohl in der Zusatzvereinbarung (unbefristetes Arbeitsverhältnis) keine Änderung der Kündigungsfristen beschrieben sind? |
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#4
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| Hallo Ic0n, Zitat:
Wolf
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu derWolf für den nützlichen Beitrag: | ||
Ic0n (20.08.2008) | ||
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