Kurzfristige Samstagsarbeit, kann deshalb Minijob n Wicht wahrnehmen
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Kurzfristige Samstagsarbeit, kann deshalb Minijob n Wicht wahrnehmen

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  #1  
Alt 18.02.2009, 08:52
littleliffy
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Beiträge: n/a
Standard Kurzfristige Samstagsarbeit, kann deshalb Minijob n Wicht wahrnehmen


Hallo Ihr Lieben,

nachdem ich mich jetzt durch etliche Gesetzestexte gelesen hab und nur noch Bahnhof verstehe, hoff ich ihr könnt mir helfen.

Ich bin hauptberuflich in einer Firma angestellt, die Mo-Do von 07.00-16.30 und Fr von 07.00-12.15 Uhr reguläre Arbeitszeit angibt. Dies ist allerdings seltenst der Fall. Es kann durchaus vorkommen, dass man um 10.00 Uhr erfährt, dass bis 18.00 Uhr gearbeitet werden muß. Planung unmöglich. Nun habe ich das Problem mit meinem Minijob. Teilweise erfahren wir erst am Freitag ob wir Samstags zum Dienst antreten müßen oder nicht. Was für mich ein großes Problem darstellt, da ich mich bis spätestens Mittwoch immer für meinen Minijob anmelden muß, denn der Chef dort muß ja auch planen. Habe auch schon versucht mit meinem Chef im Hauptjob zu verhandeln. Alles was ich zu hören bekommen hab war, entweder du willst den Job oder du läßt es.

Kann ich dagegen irgendwas tun? Ich mein ich kann doch nicht nur für die Firma da sein und mit knapp 1000 Euro netto komme ich auch nicht zurecht, also muß ich nebenbei arbeiten...

Danke für Eure Hilfe.
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  #2  
Alt 21.02.2009, 01:41
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hallo littleliffy,

ohne irgendwelche gesetzlichen Vorschriften zu beachten, eine Frage, die mir als erste einfällt: Weiß der AG des Hauptjobs über die Nebenbeschäftigung Bescheid? Immerhin sollte der Arbeitnehmer in erster Linie für seine berufliche Haupttätigkeit zur Verfügung stehen und der Arbeitgeber sollte über die Nebenbeschäftigung, die die Leistung im Rahmen des Arbeitsverhältinisses einschränken (können), informiert sein...

grüße
jobberin
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  #3  
Alt 21.02.2009, 10:48
littleliffy
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Standard Ja

Hallo Jobberin!

Ja, mein AG weiß von meiner Nebenbeschäftigung. Mir ist auch durchaus klar, dass ich für meinen Hauptjob zur Verfügung stehen muß. Meine Frage ist nur, dass es eben so kurzfristig ist. Ich meine, es ist so absolut nichts planbar. Und bei einem Nettoeinkommen von nicht mal 1.000 Euro, ist ein Zweitjob nötig.

Gruß LittleLiffy
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  #4  
Alt 21.02.2009, 11:34
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Zitat:
Zitat von littleliffy Beitrag anzeigen
Hallo Jobberin!

Ja, mein AG weiß von meiner Nebenbeschäftigung. Mir ist auch durchaus klar, dass ich für meinen Hauptjob zur Verfügung stehen muß. Meine Frage ist nur, dass es eben so kurzfristig ist. Ich meine, es ist so absolut nichts planbar. Und bei einem Nettoeinkommen von nicht mal 1.000 Euro, ist ein Zweitjob nötig.

Gruß LittleLiffy
Hallo Littleliffy,

1.000 Euro netto (oder beinahe 1K) sind so schlecht nicht. Das kommt immer auf die Lebensumstände an. Es gibt aber genügend Leute, die nicht mehr, oder weniger verdienen.

Leider muss ich sagen, dass Dein Chef im Hauptjob durchaus recht hat. Warum sollte er für Dich eine Ausnahme machen? Wie erklärt er das seinen anderen Angestellten, die hätten ja dann auch Anspruch auf die gleiche Behandlung. Und scheinbar kann Dein Chef nicht weiter planen. Er macht das ja nicht aus reiner Schikane.

Eine Möglichkeit sehe ich für Dich evtl aber doch noch. Wieso machst Du es z.B. nicht so, dass Du dem Chef im Zweitjob 1-2 pro Monat fest zusagst und wenn Du an diesen Wochenende im Hauptjob gebraucht wirst, tauscht Du einfach mit Kollegen?!

Vielleicht wäre das ein guter Kompromiss
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Beste Grüße
I&F
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...The record shows I took the blows
And did it my way.
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  #5  
Alt 21.02.2009, 14:55
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Hallo Littleliffy,

ich fürchte, du kannst nicht viel machen. Auch wenn du rechtlich gesehen Recht hättest, solltest du vermutlich nicht, das bei deinem Haupt-AG durchzusetzen versuchen. Dann ist es vielleicht doch besser, den Minijob aufzugeben...

grüße
jobberin
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