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#1
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| Hallo, mir wurde ein Arbeitsvertrag angeboten, der nach Ablauf der Probezeit eine beidseitige Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende vorsieht, allerdings ist eine Kündigung zum 31.12. ausgeschlossen (da Januar/Februar in dieser Branche die Arbeits-intensivsten sind). Ich habe mich etwas über diese lange Kündigungsfrist gewundert, dass so etwas überhaupt möglich ist, denn wenn ich im Juli kündige, könnte ich das ja erst mit Wirkung zum 31.3. des Folgejahres tun, was eine sehr lange Zeit ist. Da das Unternehmen, das mir den Arbietsvertrag angeboten hat, sehr groß ist (>1 Mrd. Umsatz/Jahr), kann ich mir aber nicht vorstellen, dass diese Klausel im Arbeitsvertrag nicht rechtens ist. Was ich mich jetzt aber frage ist, ob ich durch diese lange Kündigungsfrist für den Fall, dass ich den Arbeitgeber irgendwann wechseln möchte, nicht sehr eingeschränkt bin. Wenn ich mich in einem anderen Unternehmen bewerbe und im Juli eine Zusage bekomme, könnte ich ja erst im April des Folgejahres dort anfangen, oder wenn die Zusage zum Beispiel im Januar kommt, könnte ich auch erst knapp ein halbes Jahr später dort anfangen. Es ist nicht so, dass ich ständig den Arbeitgeber wechseln möchte, aber eine so lange Kündigungsfrist finde ich für den Fall, dass es mir nicht mehr so gut gefällt, dann doch sehr einschränkend. Meint ihr, dass ein solcher Vertrag Probleme geben könnte, oder ist es bei einem Wechsel des Arbeitgebers üblich, dass der neue Arbeitgeber mehrere Monate warten muss? VG Chris |
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#2
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| Erstmal ist zu sagen, dass eine solch lange Kündigungsfrist durchaus rechtens sein kann. Eine Bedingung ist allerdings, dass für den Arbeitnehmer keine längere Kündigungsfrist gelten darf als für den Arbeitgeber. Ob im Einzelfall eine solch lange Kündigungsfrist einer gerichtlichen Überprüfung standhält hängt vom individuellen Einzelfall ab. Je höher/seltener die Qualifikation des Mitarbeiters ist oder dessen Verantwortung um so längere Kündigungsfristen können wirksam vereinbart werden. Bei einem einfachen Verkäufer im Supermarkt würde eine solch langFrist sicherlich keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten. Bei einem hoch qualifizierten IT-Fachmann für den nur sehr schwer Ersatz zu finden ist am Markt wäre diese Frist sicherlich unbedenklich. Als höhere Führungskraft sind 6 Monate zum Quartal z.B. durchaus üblich.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Freaky für den nützlichen Beitrag: | ||
Chris1984 (16.07.2010) | ||
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#3
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| Zitat:
Zitat:
Okay, das beruhigt mich. Wenn recht lange Kündigungsfristen nicht unüblich sind, dann wird mich meine vertragliche Kündigungsfrist in dem Fall, dass ich irgendwann den Arbeitgeber wechseln will, für den neuen Arbeitgeber auch nicht dadurch disqualifizieren, dass sie länger auf mich warten müssten, denn das müssten sie bei anderen dann ja auch, oder ähnlich lange. Danke für die Auskunft! |
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