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#1
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| Hallo liebe Forumnutzer, nach einer erfolgreichen ausbildung als Kaufmann für Personaldienstleistungen habe ich nach den provisorischen 6 Monaten tätigkeit im Ausbildungsbetrieb jetzt meinen Arbeitgeber gewechselt weil ich im Ausbildungsunternehmen noch immer als der kleine Stift angesehen war. Jetzt habe ich zum 01.12.2011 einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben und prompt sehe ich da einen Schreibfehler seitens des Arbeitgebers beim Gehalt dieses liegt nähmlich monatlich bei 2.7000,00 Euro brutto. Wie ist hier die Sachlage ich habe sowas noch nicht erlebt in meinem jungen Berufsleben, jedoch Geschichten und ich betone Geschichten über einzelfälle gehört in dennen der Arbeitgeber das Gehalt im Arbeitsvertrag zu seinen Lasten falsch eingetragen hatte und im nachhinein nachzahlen musste. Soll ich so Nett sein und den Arbeitgeber auf den Fehler hinweisen oder doch mein Glück versuchen? |
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#2
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| Naja Speedy, dass man dir dieses wirklich hübsche Gehalt kaum auszahlen wird dürfte klar sein, oder? Bleiben also die Möglichkeiten den Arbeitgeber entweder auf diesen Nullüberschuss aufmerksam zu machen oder aber die Sache auf sich beruhen zu lassen.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Die Willenserklärung zum Abschluss des Arbeitsvertrages in der Gehaltsabrede kann der AG problemlos nach § 119 BGB anfechten. § 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums Dass hier ein Schreibfehler ganz offensichtlich vorliegt sieht man an dem Tausender-Punkt. Ich würde den AG mit einem Schmunzeln darauf aufmerksam machen. |
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