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#1
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| Hallo liebe Leute, darf ein Arbeitgeber von einem auf den anderen Monat Geld für das Frühstücken bzw. Mittagessen von meinem Lohn abziehen? Ich arbeite in einem Hotel im Frühstücksservice und habe jetzt das Problem das mir der Betrieb im August ~80€ Essensgeld bzw. "Personalkosten" abzieht... doch dies hat er im Juli nicht gemacht. Auch steht davon nichts im Arbeitsvertrag. Dürfen Arbeitgeber das ohne jegliche Absprache machen? Vielen Dank für die Hilfe MfG Sinnafoch |
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#2
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| Die eigentliche Frage wäre, ob du den Frühstücksbereich in Anspruch nimmst, und ob eine Regelung bestand, dass dieser kostenlos sei und eine zusätzliche Naturalentlohnung. Die darauf folgende Frage wäre, wie dies dann in deiner Einkommensteuererklärung darzustellen wäre.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Na ja da ich dort immer um 6:00 anfange nehme ich dieses Angebot immer an (Frühstücken). Eine Regelung ob es kostenlos oder kostenpflichtig ist gab es nicht (auch nicht mündlich) Wobei ein mal hab ich gefragt ob ich auch beim Mitarbeiter-Mittagessen mitessen dürfe und die Antwort war "Natürlich". Aber eine Vereinbarung das man für das Essen zahlen muss gab es nie. Auf meiner Butto/Netto-Abrechnung die mir mitgegeben wurde werden die Kosten als "Kost" bzw. Personalkosten angegeben. mfg |
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#4
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| Wie auch immer: du wirst so oder so zur Kasse gebeten, entweder vom Arbeitgeber oder vom Finanzamt (Anrechnung als geldwerter Vorteil). Genaueres müsstest du mit einem Rechtsanwalt bzw. Steuerberater auseinanderdröseln. Ich gehe aber daon aus, dass dir der Frieden mit deinem Arbeitgeber lieb ist und dir etwas an deinem Arbeitsplatz liegt. Kläre ab, wann du welche Pauschalen zu zahlen hast hinsichtlich der betrieblichen Verpflegung und prüfe, ob das dann so branchenüblich ist. Wenn dein Arbeitgeber entsprechend zugänglich ist, kann man natürlich auch individuelle Vereinbarungen - möglichst schriftich und detailliert - treffen.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#5
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| Okay danke für deine Antworten. Ich habe heute meine Abrechnung bekommen (Schriftliche Form) Bei dieser haben Sie mir auf meinen Netto-Lohn das Essensgeld dazuaddiert und später wieder abgezogen. Das ist alles ein wenig verwirrend. Danke noch mal. Grüße Sinnafoch |
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#6
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| Zitat:
Du müsstest jetzt aber prüfen, inwieweit die Lohnerhöhung dir die Abgabenlast hochgetrieben hat, das kannst du mit einem Brutto-Nettolohnrechner aus dem Internet machen. ZUerst gibst du den Bruttolohn OHNE Essensgeld ein, dann in einem zweiten Schritt MIT Essensgeld.
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