Lohnkürzung
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Lohnkürzung

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  #1  
Alt 04.08.2009, 08:39
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Also, ich habe einen 40h Vertrag.
Unsere Arbeitszeiten sind aber im Tagdienst nur 7 h.
Im letzten Montag habe ich ( wie auch schon oft ) Minusstunden gemacht.
in der letzten Gehaltsabrechnung hat mir dann mein G einfach ein paar Minusstunden vom Lohn abgezogen, ohne Kommentar.
Darf er das denn einfach?
ist er nicht dafür verantwortlich (AG macht Dienstpläne) das ich , bei einem 40h Vertrag auch auf meine volle Leistung komme??
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  #2  
Alt 04.08.2009, 09:54
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Eine Lohnkürzung in dieser Form ist i.d.R. nicht zulässig. Wenn Du einen festen 40 Stunden Vertrag hast und nicht nach tatsächlicher Arbeitsleistung bezahlt wirst liegt das unternehmerische Risiko eindeuig beim Arbeitgeber. Wenn er nicht genügend Arbeit für Dich hat um Dich 40 Stunden zu beschäftigen ist das sein Problem.

Allerdings kann er verlangen, dass Minusstunden ausgeglichen werden, wenn es entsprechende Zeitkonten gibt. Dazu müsste es aber entweder eine Betriebsvereinbarung oder eine arbeitsvertragliche Regelung geben.
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  #3  
Alt 04.08.2009, 10:38
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Die gibt es aber nicht.
Und bisher hatte man eben mal minus oder auch ueberstunden.
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  #4  
Alt 04.08.2009, 13:15
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Schau mal in deinen Arbeitsvertrag und lies, was genau zu deiner Arbeitszeit formuliert wurde.
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #5  
Alt 04.08.2009, 13:18
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Genau, was steht im Vertrag?
Wie groß ist die Firma eigentlich und welche Branche?
Greift ein Tarifvertrag?
Gibt es event. einen Betriebsrat?
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  #6  
Alt 05.08.2009, 09:42
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Zitat:
Zitat von Freaky Beitrag anzeigen
Genau, was steht im Vertrag?
Das ich 40 Stunden Woche habe, und das "nur" die tatsächlichen Stunden die ich erbracht habe bezahlt werden.
Aber :
a) hat sie das noch nie gemacht, wir haben alle ein Plus/Minus Konto, wo eben die Überstunden
oder Minusstunden aufgezeigt werden.
b) habe ich ein Festgehalt


Zitat:
Zitat von Freaky Beitrag anzeigen
Wie groß ist die Firma eigentlich und welche Branche?
privater Pflegedienst, 2 Wohngemeinschaften, 1 ambulanten Dienst und ein Betreutes Wohnen


Zitat:
Zitat von Freaky Beitrag anzeigen
Greift ein Tarifvertrag?
NEIN


Zitat:
Zitat von Freaky Beitrag anzeigen
Gibt es event. einen Betriebsrat?
Nein
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  #7  
Alt 05.08.2009, 10:19
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Zitat:
Zitat von -Seelenmord- Beitrag anzeigen
Das ich 40 Stunden Woche habe, und das "nur" die tatsächlichen Stunden die ich erbracht habe bezahlt werden.

b) habe ich ein Festgehalt
Na was jetzt? Bezahlung nach tatsächlichen Stunden oder Festgehalt??


Zitat:
Zitat von -Seelenmord- Beitrag anzeigen
a) hat sie das noch nie gemacht, wir haben alle ein Plus/Minus Konto, wo eben die Überstunden oder Minusstunden aufgezeigt werden.
Wie ist die genau Regelung zu diesem Plus/Minus Konto im Arbeitvertrag?

Zitat:
Zitat von -Seelenmord- Beitrag anzeigen
privater Pflegedienst, 2 Wohngemeinschaften, 1 ambulanten Dienst und ein Betreutes Wohnen
Mit "wie groß ist die Firma" war eigentlich gemeint, wieviele festangestellte Mitarbeiter hat die Firma?


Wenn es also ein Gleitzeitkonto gibt und tatsächlich ein Festgehalt vereinbart ist, gibt es rechtlich aus meiner Sicht keine Grundlage für eine derartige Gehaltskürzung. Das ist dann das klassiche unternehmerische Risiko, wenn nicht genügend Arbeit für die Mitarebiter da ist und diese nach Hause geschickt werden.
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
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