Midijob-Minijob Steuerabgabe
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Midijob-Minijob Steuerabgabe

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  #1  
Alt 18.06.2011, 10:26
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Alex69 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo zusammen,.
Habe eine Frage, meine Frau hat einen Midijob,indem Sie Steuern,Krankenvers,.Rentenversicherung zahlt,
Sie würde gern noch einen 400€ Job nehmen,muss Sie nochmal Steuern zahlen?? obwohl Sie ja schon für den Midijob abgibt,.Ich habe gehört dass bis 400€ KEINE STEUERN gezahlt werden müssten,.ist was wahr dran??

Vielen Dank schon für eine ANTW.und eure HILFE

Gruss ALEX
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  #2  
Alt 30.06.2011, 13:00
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coquette befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Midijob-Minijob Steuerabgabe

Hi Alex...

wenn deine Frau zwischen 400,01 und 800 € verdient, ist sie damit eine Mitarbeiterin in der Gleitzone. Das hat als Auswirkung dass der Arbeitgeber je nach Verdienst gestaffelt einen höheren Anteil der Sozialversicherungsbeiträge leistet.

Bei einem Minjob bis 400 € zahlt der Arbeitgeber pauschal 30 % Abgaben für Sozialversicherung, davon auch 2 % für Steuern. Diese 2 % können entfallen, wenn der Minijobber seine Lohnsteuerkarte abgibt.

Der sozialversicherungspflichtige Gleitzonenjob ist hier also wie jede andere normale Arbeit von einem 400 € Job getrennt zu sehen.

Also, sie kann nicht beide für den gleichen Arbeitgeber ausführen, aber

im Minijob bis 400,- € zahlt der Arbeitnehmer keine Steuern und keine SV-Beiträge!
__________________
Liebe Grüße,

coquette


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Jacob M. Braude
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