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#1
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| Guten Tag, Wir besitzen ein kleines Unternehmen in der Verkaufsbranche mit einem Angestellten. Früher hat mein Vater das Geschäft alleine geführt, doch nun hat er eine schwerwiegende Krankheit bekommen, so dass er seiner Arbeit in unserer Firma nur noch bedingt nachkommen kann. Unser Mitarbeiter ist allerdings noch ziemlich jung und hat nun die Bestrebungen in einem größeren Unternehmen seine große Karriere zu machen. Er hat sich mit uns zusammengesetzt und das Problem mit uns besprochen. Wir werden seinem Karriereweg auf keinen Fall im Weg stehen und lassen ihn natürlich auch gehen... Da er allerdings schon der zweite Mitarbeiter innerhalb von ca. 2 Jahren ist der wieder geht (der Erste ging ins Ausland), komme ich nun zu meiner Frage. Kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter für eine Mindestzeit an seine Firma binden?? Ich weiß nicht ob so etwas möglich ist, dass ein Mitarbeiter zum Beispiel mindestens 3 Jahre bei dem Unternehmen bleiben muss, ähnlich wie zum Beispiel beim Profi-Fussball. Wir haben nämlich keine Lust und auch nicht die Kraft jedes Jahr einen neuen Mitarbeiter zu suchen, und ihn dann wieder anzulernen. Ich hoffe mit kann jemand eine Antwort, bzw eine Lösung vorschlagen. Mit freundlichen Grüßen Lars |
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#2
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| Hallo Lars, eine interessante Frage, und ich bin ein neugieriger Mensch, der interessanten Fragen gern nachgeht. soweit ich (als Laie) herausgefunden habe, kann man sowas nur über Vertragsstrafen bei vorzeitigen Ausstieg aus den Vertrag (auch im Fußball) geregelt werden, wobei die Strafen im Verhältnis zum nachweisbar entstandenen UND vom Vertragsbrüchigen zu verantwortenden Schaden sein müssen, sonst haben sie vor Gericht keinen Bestand. Kurzum, es stellt sich schon mal die Frage, wieviel Arbeitnehmer du wohl findest die einen Arbeitsvertrag unterschreiben, der eine Strafklausel enthält und welche davon, die unterschreiben nicht darauf spekulieren, das die Klausel vor Gericht gekippt werden kann. mich persönlich könnte man eigentlich leicht über eine faire Entlohnung und faire Behandlung binden. Solche Arbeitgeber zu finden, entspricht heutzutage oft der Suche nach der Nadel im Heuhaufen.
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#3
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| Naja, eigentlich ist das immer das gewisse "Risiko", welches man als AG trägt - nämlich dass die Leute irgendwann gehen. Ich denke, eine Bindungsklausel wird nicht funktionieren (so sie jurischtisch überhaupt standhaft ist)...denn binden lassen sich in der Regel die wenigsten. Ich fürchte, dass da wirklich nur der "Aufwand" bleibt, Leute anzulernen (wie umfangreich ist das ganze denn?) und hoffen, dass der "Richtige" dabei ist, der der Firma treu bleibt. LG Curly |
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#4
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| Hallo, ich denke auch nicht, dass man einem Mitarbeiter an seine Firma binden kann. Aber ich denke auch wenn die Entlohnung und auch das betrieblich Klima stimmt, wird man auch einen Mitarbeiter länger behalten. Versucht es doch einmal mit einem etwas älteren Arbeitnehmer. Ich glaube das die eher froh sein werden endlich einen Job wieder zu haben. Ich kann auch verstehen, das ein junger AN gerne einmal was anderes zu machen als nur in einer 1-Mann-Firma zu arbeiten. Also noch viel Glück beim suchen. ![]() LG emalia |
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