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#1
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| .... mache ich noch neben meinem Hauptjob. Es geht um einen (Putz) Job bei dem ich 6,50€/Std. vereinbart wurden (+ Fahrgeld=6€ je Einsatz). Da allerdings die Einsatzzeiten je nach Monat unterschiedlich sind, haben wir uns auf einen Durchschitt von 27Std/Monat geeinigt. Alles mündlich verabredet für einen monatlichen Lohn von 175€ (inkl. des Fahrgeldes). Ich bin normal angemeldet und erhalte auch Abrechnungen vom beauftragten Steuerberater. Also rechtlich eigentlich alles ok aus meiner Sicht. Wie steht's aber nun mit Urlaub und Krankheit bei diesem Minijob? Muss der Arbeitgeber da was bezahlen? Kann da vielleicht mal jemand verbindliche Auskunft geben? Das wäre SUPER !! Vielen Dank !! |
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#2
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| Hat niemand eine Info für mich ? |
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#3
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| aber soweit ich mich eingegoogelt habe ist es so, dass, wenn du die vollen Urlaubstage bereits in deinem Hauptjob in Anspruch nimmst, du beim zusätzlichen Minijob keine mehr hasst. Was Sie zum Urlaub Ihrer Teilzeitkräfte und Aushilfen unbedingt wissen sollten Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#4
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| der entsprechende Absatz: Mehrfachbeschäftigung: Wie viel Urlaub den Mitarbeitern zusteht Das kommt gerade bei Aushilfen häufiger vor: Sie arbeiten nicht nur bei Ihnen, sondern auch noch für andere Arbeitgeber. In diesem Fall hat der Mitarbeiter grundsätzlich gegen jeden seiner Arbeitgeber, also auch gegen Sie, den vollen Urlaubsanspruch. Insgesamt steht ihm aber nur einmal der Jahresurlaub von 24 Werktagen zu, das heißt, der Arbeitnehmer muss sich in jedem Arbeitsverhältnis den Urlaub als gewährt anrechnen lassen, den er in seinen anderen Arbeitsverhältnissen erhält. Beispiel 1: Ihre Aushilfe ist vormittags für Sie und nachmittags für ein anderes Unternehmen tätig. Sie nimmt in beiden Beschäftigungsverhältnissen gleichzeitig für 4 Wochen Urlaub und hat damit die 4 Wochen ihres Urlaubs verbraucht. Beispiel 2: Ihre Aushilfe arbeitet von montags bis mittwochs bei Ihnen und donnerstags und freitags bei einem anderen Arbeitgeber. Sie nimmt für 4 Wochen Urlaub (4 x montags bis mittwochs bei Ihnen und 4 x donnerstags und freitags beim anderen Arbeitgeber) und hat in diesem Fall ebenfalls die 4 Wochen seines Urlaubs verbraucht.
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu wellen für den nützlichen Beitrag: | ||
mixer (07.11.2008) | ||
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#5
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| Danke für die Antwort ! Ich wollte ja keinen zusätzlichen Urlaub haben. Wenn ich das also richtig verstehe, habe ich gegen den Minijob Arbeitgeber einen Urlaubsanspruch von mind. 24 Tagen/Jahr. Die muss er mir bezahlen..... Wenn ich aber nur auf Stundenbasis arbeite..? Wie rechnet sich das dann? Zurm Hintergrund: Ich arbeite das ganze Jahr über in 2 verschiedenen Objekten. Stundenlohn ist 6,50€/netto. Ich arbeite im Februar z.B. nur 16 Std. , dafür im März z.B. 54 Stunden/Monat. Das ganze gleicht sich über das Jahr aus, so das wir uns auf einen Minijob Lohn in Höhe von 175€/Monat geeinigt haben.....IN den 175€/Monat sind aber auch, jeweils pro Einsatz, 6€ Fahrtkosten enthalten ..... Bin nun etwas verwirrt was die ganzen Berechnungen von Urlaub und Fortzahlung im Krankheitsfall angeht. Das die Fahrtkosten in beiden Fällen wegfallen ist mir schon klar. .... Blickt da jemand mehr durch als ich? Suche übrigens einen Fachanwalt aus dem Süden von Berlin (Lichterfelde, Steglitz, Wannsee, Zehlendorf) der sich wirklich auskennt ! Wer meinen "Personalvermittler Fall" übernehmen möchte, der darf mir gerne eine PN schicken ! LG (heisst übrigens Liebe Grüße) mixer Geändert von mixer (07.11.2008 um 18:23 Uhr) |
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#6
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| alle Rechtsverhältnisse im Einzelfall beim Minijob aufzuzeigen. Lies dich auch mal hier ein: Arbeitsrecht bei 400-Euro und Teilzeit Gruss wellen
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