Mittagspause in Arbeitszeit eingeschlossen?
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Mittagspause in Arbeitszeit eingeschlossen?

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  #1  
Alt 08.11.2010, 21:30
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Standard Mittagspause in Arbeitszeit eingeschlossen?


Hallo,

mir ist gerade in meinem Arbeitsvertrag etwas aufgefallen...
Zitat:
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Bei betrieblicher Notwendigkeit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auch Mehrarbeit zu leisten.

Die tägliche Arbeitszeit ergibt sich aus den betrieblichen Erfordernissen. Eine Mittagspause von 30 Minuten ist eingeschlossen. Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, die Arbeitszeiten zu ändern.
Das heißt wohl nicht, dass ich im Schnitt täglich nur 7,5h arbeiten muss, weil ja eine halbe Stunde Pause "mit drin" ist? Wäre ja ein schönes Schlupfloch

Danke schonmal!

feeling
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  #2  
Alt 09.11.2010, 06:21
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Standard AW: Mittagspause in Arbeitszeit eingeschlossen?

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Bei betrieblicher Notwendigkeit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auch Mehrarbeit zu leisten.

Vorsicht! Die Mehrarbeit kann beträchtlich sein und einen durchaus an die Grenzen des Leistbaren bringen, so dass der Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllt werden kann.

Die tägliche Arbeitszeit ergibt sich aus den betrieblichen Erfordernissen. Eine Mittagspause von 30 Minuten ist eingeschlossen. Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, die Arbeitszeiten zu ändern.

Pausenzeiten sind keine Arbeitszeit. Das weiss mit Sicherheit auch der Arbeitgeber. Schwer vorstellbar, dass der Arbeitgeber jedem Mitarbeiter täglich eine halbe Stunde schenkt.

Man könnte das auch so interpretieren, dass die Mittagspause zur Manovriermasse der betrieblichen Erfordernisse erklärt wird, mit der Folge, dass die Mittagspause entweder nicht genommen werden darf (weil z.B. Kunden zu bedienen sind) oder vom Arbeitgeber nach Belieben verschoben werden kann (z.B. unterschiedlicher Personalbedarf bei verschiedenen Schichten). Ein vollständiger Entfall der Pauise wäre nicht gesetzeskonform, und ein Verschieben der Pause hätte den Effekt, dass man ständig um Erlaubnis betteln muss, in die Pause gehen zu dürfen.

Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, die Arbeitszeiten zu ändern. Das heisst, er kann dich z.B. solange in Tag- und Nachtschicht schicken, bis du so durcheinander bist, dass du deinen Namen nicht mehr buchstabieren kannst.

Hier solltest du klären, was der Arbeitgeber möchte und beabsichtigt und das dann im Arbeitsvertrag zumindest grob eingrenzen, falls das möglich ist.
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  #3  
Alt 09.11.2010, 08:02
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Standard AW: Mittagspause in Arbeitszeit eingeschlossen?

Hallo,

danke für die Warnungen, aber ich arbeite bereits seit zweieinhalb Jahren mit dem Vertrag. Aus aktuellem Anlass habe ich ihn allerdings nochmal durchgelesen und dabei ist mir das eben aufgefallen.

Ich finde es halt einfach komisch, dass die Mittagspause "eingeschlossen" ist. Wo sie eingeschlossen ist, steht ja leider nicht dabei.
Hätte ja sein können, dass ich nicht der einzige bin der versucht, dass so zu interpretieren

feeling
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