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#1
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| hallo zusammen, mein arbeitgeber, eine zeitarbeitsfirma, hat mich am 23.09. zum 31.10. verhaltensbedingt gekündigt. nun hat sich zwischenzeitlich folgende problematik ergeben: da ich während dessen krank geschrieben war, da ich aufgrund einer schlägerei einen kieferbruch davongetragen hatte, sollte ich meine anzeige diesbezüglich bei meiner firma vorlegen. diese habe ich allerdings erst vor kurzem gemacht (gegen unbekannt), folglich auch ebenso spät in dem betrieb abgeliefert. die konsequenz seites meines arbeitgebers war gewesen, das mir die lohnfortzahlung verweigert wurde, mit der begründung meine mitwirkungspflicht verletzt zu haben. überdies verlangt er bereits bezahlte leistungen zurück, die summe beläuft sich auf ca. 480,-. das kann doch unmöglich rechtens sein, zumal ich mir darüber im klaren bin, das ich keine strafanzeige machen MUSS. wie kann ich dagegen vorgehen, ohne gleich einem anwalt vorneweg 300,- hinzulegen, die ich ohnehin nicht habe? vorab besten dank. |
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#2
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| Fraglich ist, ob der Arbeitgeber hier überhaupt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten muss. Es kann einem Arbeitgeber nicht zugemutet werden, für die Folgen aus Schlägereien zu haften. Sinngemäss gilt das übrigens auch für deine Krankenkasse. Man kann nur hoffen, dass du unschuldig unter die Räder gekommen bist, dann kannst du gegen den Schädiger noch Ansprüche geltend machen, hast du aber mitgewirkt und deinen Teil dazu beigetragen, sehe ich schwarz. § 52 SGB V EntgFG
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |