Mündliche Vertragsabsprache - kann man Lohn nachfordern?
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Mündliche Vertragsabsprache - kann man Lohn nachfordern?

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  #1  
Alt 26.11.2010, 14:31
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Vanessa78 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Mündliche Vertragsabsprache - kann man Lohn nachfordern?


Hallo Zusammen,

ich habe eine Freundin die arbeitslos gemeldet war und ein Vorstellungsgespräch bei einer Firma hatte. In dem Vorstellungsgespräch wurde ihr zugesagt, das sie ab montags bei der Firma angestellt wird. Da sie ja arbeitslos war und noch eine Schein vom Amt bezahlt haben wollte (welche nur gegeben werden, wenn der Arbeitnehmer noch nicht neu eingestellt ist) hat sie erstmal 2 Tage so gearbeitet und ist dann zum Arbeitsamt um noch ein Probearbeiten von 1 Woche zu beantragen. Nach der Woche hat sie dann auch einen Arbeitsvertrag bekommen, der auch auf das Datum nach der Probearbeitswoche datiert war. Zwischenzeitlich hat sie einen anderen Job gefunden und hat sich mit dem Chef geeinigt das Arbeitsverhältnis sofort zu beenden. Jetzt hat sie ihr Gehalt für den Monat bekommen und es wurde ihr jedoch nur die Zeit berechnet, nach dem Probearbeiten und nicht, wie vorher mündlich besprochen ab dem ersten Tag. Kann sie überhaupt rechtlich dagegen vorgehen, das ihr die anderen Tage nicht bezahlt wurden, zumal ihr Arbeitsvertrag ja auch erst nach dem Probearbeiten datiert war? Außerdem hat sie ja vom Amt für das Probearbeiten Fahrtkosten erstattet bekommen, da kann sie doch nicht schon als Angestellte in der neue Firma geführt werden, oder?
Wäre toll wenn mir hier einer weiterhelfen könnte, denn ich versteh das Ganze nicht so wirklich
Vielen Dank
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  #2  
Alt 26.11.2010, 15:31
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derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Mündliche Vertragsabsprache - kann man Lohn nachfordern?

... verstehe ich das richtig Vanessa- "deine Freundin" hat für die Zeit des Probearbeitens ALG bezogen und will jetzt noch zusätzlich ein Gehalt vom Arbeitgeber?
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... schöne Grüße

Wolf





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  #3  
Alt 27.11.2010, 16:05
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Vanessa78 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Mündliche Vertragsabsprache - kann man Lohn nachfordern?

Hallo Wolf,

so wie ich sie verstanden habe (und es ist wirklich "eine Freundin" von mir - und nicht ICH - so wie ich gerade das "deine Freundin" von Dir interpretiert habe) hat sie von dem Probearbeiten auf jeden Fall das Fahrgeld vom Amt erstattet bekommen. Also interpretiere ich daraus, das sie für die Zeit auch noch ALG bekommen hat, sonst hätte das Amt das ja nicht bezahlt, oder? Sie hat mir gesagt, sie hätte beim Amt auch angegeben, das der mündliche Vertrag ab dem Montag gelten würde. Nur ich stelle mir die Frage - wenn sie wirklich nur die Fahrkosten erstattet bekommen hat vom Amt, kann sie dem Arbeitgeber doch nie nachweisen, das es diese mündliche Absprache gegeben hat, wenn der Vertrag auf ein Datum nach dem Probearbeiten datiert und auch unterzeichnet wurde, oder?
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  #4  
Alt 27.11.2010, 16:19
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derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Mündliche Vertragsabsprache - kann man Lohn nachfordern?

... gut Vanessa, ich habe verstanden.
Was nun deine eigentliche Frage angeht- grundsätzlich hat jeder der arbeitet einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung, da ist es völlig egal ob das unter der Bezeichnung Probearbeiten, Praktikum oder wieauchimmer läuft. Die Bezahlung lässt sich auch nachträglich einfordern, entsprechende Prozesse wurden schon erfolgreich geführt.
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... schöne Grüße

Wolf





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Vanessa78 (29.11.2010)

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