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#1
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| Hallo, habe große Bedenken und würde gern Gewissheit haben. Ich habe vor einigen Tagen einen Arbeitsvertrag mündlich zugestimmt. Jedoch habe ich jetzt ein besseres Angebot bekommen und würde gern das andere Arbeitsangebot ausschlagen. Kann der Arbeitgeber vom ersten Arbeitsangebot mich rechtlich dazu zwingen bei ihn anzufangen, auch wenn ich noch nicht den Vertrag unterschrieben habe? Bitte antwortet mir, denn ich will Klarheit haben bevor ich etwas unternehme. Vielen Dank schon mal im Voraus! |
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#2
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| Utata, zwar ist auch ein mündlicher Arbeitsvertrag bindend... aber da dieser in deinem Fall wohl noch nicht abgeschlossen wurde, dürfte dies unerheblich sein. Sprich mit dem ersten Arbeitgeber und sage diese Stelle ab... aber möglichst erst nachdem du einen, idealerweise schriftlichen Arbeitsvertrag von Arbeitgeber 2 in Händen hältst.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Vielen Dank Wolf! Das beruhigt mich wirklich! ![]() Wünsche Dir ein schönes Wochenende! |
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