Mündlicher Arbeitsvertrag vor Unterschrift telefonisch gekündigt
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Mündlicher Arbeitsvertrag vor Unterschrift telefonisch gekündigt

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  #1  
Alt 01.12.2010, 10:40
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Standard Mündlicher Arbeitsvertrag vor Unterschrift telefonisch gekündigt


Hallo zusammen,

seit April bin ich arbeitssuchend, das ALG I lief jetzt zum 30.11.2010 aus und ich habe nach einem Weiterbildungskurs, der von Mai bis September lief, massenhaft Bewerbungen geschrieben. Doch nun zum Grund meines Beitrages:

Über die Jobbörse im Internet der Agentur für Arbeit fand ich ein Stellenangebot und bewarb mich. Es handelt sich dabei um einen Bürojob in einem Modeateilier. Die Chefin rief mich an und fragte, ob ich an einem Probearbeitstag interessiert wäre, was ich bejahte. Also ging ich dahin und ließ mich von der Kollegin, die zum 30.11. gekündigt hatte, in alles etwas einweisen. Die Chefin wollte sich im Laufe des Tages melden, was sie allerdings dann nicht tat. Ich muss dazusagen, daß sie von allen Mitarbeiterinnen als "schwierig" bezeichnet wurde, einschließlich der Dame, die nun überwiegend deswegen gekündigt hat. Ich war also über 4 Stunden dort und schrieb schon erste Rechnungen, machte mich ein bisschen mit dem chaotischen Ablagesystem vertraut und es gefiel mir eigentlich, denn ich sah es als Herausforderung an. Am nächsten Tag rief sie dann an und meinte, wir sollten uns im Laufe der Woche treffen, wenn es mir bei ihr nicht zu chaotisch wäre.

Das taten wir dann auch und wir vereinbarten einen weiteren Arbeitstermin für den Freitag. Ich übernahm praktisch alle anfallenden Arbeiten, mir wurde alles gezeigt, was für das Atelier wichtig war und sie meinte, sie hätte sich für mich entschieden. Das Gehalt wurde vereinbart, die Arbeitszeiten und alles andere, ich sollte einen Personalbogen ausfüllen und sämtliche Daten eintragen, einschließlich Krankenkasse, Steuerklasse usw. Darauf war auch das Gehalt vermerkt. Diesen Bogen habe ich ausgefüllt und bin dann nach über 6 Stunden Arbeit nach Hause gefahren. Sie wollte sich darum kümmern, dass ich in punkto Buchhaltung noch etwas Einarbeitung erhalte und einen Wiedereingliederungszuschuß beantragen. Sie meldete die Stelle dem Arbeitsamt als mit mir besetzt.

Am nächsten Mittwoch war ich dann zur Einarbeitung da und habe 4 Stunden gearbeitet. Am Nachmittag rief sie dann an und meinte, sie hätte schlechte Nachrichten für mich: sie hätte es sich anders überlegt und wolle mich nun nicht mehr einstellen, ich hätte zu wenig Berufspraxis! Für mich ein fadenscheiniger Grund. Sie könnte mir aber eine Stelle als Praktikantin anbieten, um mehr Praxis zu bekommen!

Dazu noch: ich hatte eine andere Stelle, die allerdings einen Fahrtweg von 1 1/2 Stunden hatte, durch diese mündliche Zusage und die Mitteilung ans Arbeitsamt abgesagt. Diese Stelle ist nun anderweitig besetzt.

Meine Fragen: darf sie das ohne weiteres? Mir ist dadurch eine andere Stelle durch die Lappen gegangen und ich wäre raus aus der Arbeitslosigkeit. Habe ich Anspruch auf Lohn bzw. die Erfüllung/Einhaltung des Arbeitsvertrages? Schriftlich hat sie mir die Kündigung auch noch nicht mitgeteilt, obwohl ich vor einer Woche darum gebeten habe.

Ich hoffe, jemand von Euch kann mir weiterhelfen.

Vielen Dank
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  #2  
Alt 01.12.2010, 11:14
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Wenn man dich ohne Arbeitsvertrag beschäftigt hat und diese Arbeit nicht als Probearbei
t galt, ist ein Arbeitsverhältnis entstanden, das nur schriftlich fristgerecht gekündigt werden kann.

Ärgerlich ist natürlich, dass du diesen Sachverhalt dann auch BEWEISEN können musst.

Es stellt sich natürlich die Frage, inwieweit du ein derartiges Fiasko in deinen Lebenslauf aufnehmen willst.

Ich würde prüfen, ob hier noch ein Mini- oder Midijob möglich ist.

Viel Fleisch ist an der Sache nicht, die Unternehmerin kann dich einstellen und innerhalb der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen fristgerecht kündgen, dann wäre das sowieso ein kurzes Intermezzo, ausserdem wäre der Lebenslauf total vers aut.
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  #3  
Alt 01.12.2010, 11:22
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Danke für die Antwort.

Gilt nicht auch die Meldung beim Arbeitsamt als Beweis?
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  #4  
Alt 01.12.2010, 11:34
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Zitat:
Zitat von xyz123 Beitrag anzeigen

Gilt nicht auch die Meldung beim Arbeitsamt als Beweis?
Das kommt darauf an, wie diese Meldung aussah.
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  #5  
Alt 01.12.2010, 11:37
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Mein Sachbearbeiter meinte, er hätte die Meldung bekommen, daß die Stelle mit mir besetzt sei. Das Angebot lief ja über die Agentur für Arbeit.
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  #6  
Alt 01.12.2010, 11:51
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Dann sollte diese Meldung zumindest ein starkes Indiz darstellen, wie stark, müsste ein Arbeitsrechtler untersuchen.
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  #7  
Alt 01.12.2010, 12:04
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Ich habe am nächsten Montag wieder einen Termin bei meinem Sachbearbeiter und hoffe, die Angelegenheit dort klären zu können. Danke für Deine Hilfe und Auskunft.
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  #8  
Alt 01.12.2010, 12:32
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Eine Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen. Man könnte sich jetzt also auf den Standpunkt stellen, dass ein Arbeitsverhältnis entstanden ist welches schriftlich unter Einhaltung von Fristen zu kündigen ist. In der Regel wird man bei mündlichen Arbeitsverträgen hier auf die gesetzlichen Regelungen sich berufen. Für diese gesamte zeit steht Dir dann auch Lohn zu!

Also der Weg zum Anwalt könnte durchaus Geld bringen! Du könntest Unterstützung für die Anwaltskosten bei Deinem zuständigen Amtsgericht beantragen. Dann kostet Dich der Anwalt 10,- Euro
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
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  #9  
Alt 01.12.2010, 12:36
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Zitat:
Zitat von xyz123 Beitrag anzeigen
Ich habe am nächsten Montag wieder einen Termin bei meinem Sachbearbeiter und hoffe, die Angelegenheit dort klären zu können. Danke für Deine Hilfe und Auskunft.
Dein Sachbearbeiter ist aber kein Arbeitsrechtler und solange dein Boss mit der Agentur keine Verträge geschlossen hat, geht deinem Sachbearbeiter die Angelegenheit am Allerwertesten vorbei.
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  #10  
Alt 01.12.2010, 12:57
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Zitat:
Zitat von Freaky Beitrag anzeigen
Eine Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen. Man könnte sich jetzt also auf den Standpunkt stellen, dass ein Arbeitsverhältnis entstanden ist welches schriftlich unter Einhaltung von Fristen zu kündigen ist. In der Regel wird man bei mündlichen Arbeitsverträgen hier auf die gesetzlichen Regelungen sich berufen. Für diese gesamte zeit steht Dir dann auch Lohn zu!

Also der Weg zum Anwalt könnte durchaus Geld bringen! Du könntest Unterstützung für die Anwaltskosten bei Deinem zuständigen Amtsgericht beantragen. Dann kostet Dich der Anwalt 10,- Euro
Danke für Deine Antwort. Müsste ich dann aber nicht dahin gehen und ihr meine Arbeitskraft anbieten? Da Blöde ist nur, man weiß nie, wann Madame im Atelier ist... Telefonisch ist sie nicht erreichbar und auf die mails antwortet sie auch nicht.
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