| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich habe mich gerade erst hier im Forum angemeldet, in der Hoffnung auf eure Hilfe bzw. auf nützliche Tips, wo ich mich hinwenden könnte. Nun zu meinem Problem: Ich bin seit ca. 3,5 Jahren in einem Unternehmen tätig. Zu Beginn erhielt ich einen befristeten AV für 2 Jahre. Nach 1,5 Jahre durch Zuwachs an Aufgaben mussten sie mich höherstufen, d.h. neue Stellenbezeichnung. Ich habe leider damals den Fehler gemacht einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben (bzw. haben sie gemeint, dass es nicht anders geht durch die neue Stellenbezeichung).. Dann habe ich einen neuen befristeten AV für 2 Jahre erhalten (bis Ende Febr.2009), allerdings unter einem anderen Vereinsnamen (Muss dazusagen, dass unsere Firma mehrere Tochtervereine hat). Somit war dann wohl die erneute Befristung rechtswirksam, clever nicht?! Mein derzeitiger Arbeitsvertrag ist also befristet bis Ende Februar 2009 gültig. Jetzt (ja erst letzte Woche) hat mir mein Arbeitgeber ein Angebot für einen unbefristeten AV gegeben, allerdings mit gehaltlichen Einbußen. Ich würde allerdings die bisherigen Aufgaben nur halt unter einer anderen Stellenbezeichnung ausüben. (Mein AG definiert das natürlich nicht so direkt) 1. Frage: Ist dies überhaupt rechtens? 2. Muss ich dieses Angebot annehmen, um Anspruch auf ALG 1 zu haben bzw. um keine Sperre zu erhalten? 3. Versucht mein AG einfach nur zu pokern? Ich erhalte das neue Angebot nächste Woche schriftlich (sprich neuer AV), habe dann etwas Bedenkzeit.. Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll. Ich bin mir sicher, dass ich gebraucht werde, und auch fest im Unternehmen eingeplant bin. Aber wie heißt es so schön: Jeder ist ersetzbar?! Nicht falsch verstehen, ich scheue mich nicht vor Arbeit, möchte mich auch nicht auf ALG1 ausruhen (wenn man das mit nur ca. 60% vom alten Gehalt überhaupt so nennen kann). Ich möchte mich nur nicht mehr ausnutzen lassen. Die Arbeit wird immer mehr, man bekommt keinen Dank und dann noch so ein Angebot.. ![]() Ich bin für jegliche Tips dankbar. LG |
|
#2
| ||||
| ||||
| Hallo secretmouse! Ich bin der Meinung, man könnte Dir daraus einen Strick drehen und dir wird wahrscheinlich eine Sperre verpasst. An Deiner stelle würde ich das Arbeitsverhältnis annehmen und mir dann in Ruhe etwas Neues suchen. Ich denke, dass ist die elegantere Lösung.
__________________ Beste Grüße Franky Moderator arbeits-abc.de Folge uns auf Facebook Meine Bemühungen liegen darin, Fragen und Beiträge nach meinem besten Wissen zu beantworten. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (Menschen machen auch Fehler). Zudem sind von mir gemachte Äusserungen, Kommentare und eigene Beiträge, der Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Rechtsberatungsersatz zu verstehen. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Franky für den nützlichen Beitrag: | ||
secretmouse (25.01.2009) | ||
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Befristeteter Arbeitsvertrag nun unbefristet?? | rycon17 | Arbeitsverträge | 16 | 20.04.2009 06:10 |
| Muss ich Arbeit ohne Arbeitsvertrag annehmen? | apfelkrautsalami | Arbeitsverträge | 6 | 08.09.2008 15:48 |
| Arbeitsvertrag | TimTaler1980 | Arbeitsverträge | 5 | 12.05.2008 09:19 |
| Keine Angabe zur Befristung im Arbeitsvertrag | danaart | Karriere & Job | 1 | 11.04.2008 08:36 |
| Arbeitszeugnis befristeter Arbeitsvertrag | Milá78 | Arbeitszeugnisse | 0 | 05.06.2007 21:52 |