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#1
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| in meinem Fall ist es so dass ich schon öfters unbezahlten Urlaub nehmen musste weil meine Firma(Praxis) geschlossen hatte. Also kamen zu meinen ca. 27 Urlaubstagen noch manchmal bis zu 8 Urlaubstage dazu die ich dann einfach vom gehalt abgezogen bekommen habe. Obwohl ich den Urlaub ja garnicht beantragt habe. Wie geht man rechtlich vor? ist das überhaupt gestattet? würde mich über hilfreiche antworten freuen. |
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#2
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| Die Frage ist, wieviel Fleisch am Knochen ist und ob man daraus eine deftige Suppe kochen kann. Es gibt den § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), der dürfte aber nicht sehr hilfreich sein, wenn in eurem Betrieb weniger als 10 Personen beschäftigt werden. Dann greift nämlich der Kündigungsschutz nicht mehr und der Boss kann Personal kündigen und einstellen, wie er mag. Folge: entweder du ziehst mit oder du fliegst. Ich breche hier im konkreten Fall mal eine Lanze für den Arbeitgeber. Immerhin ist es so, dass du deinen Urlaub kriegst, wenn auch nicht unbedingt zu den Zeiten, die du dir wünschst. Und du hst einen Vollzeitjob, nicht so ein Minijobgeklüngel. Es könnte auch anders aussehen. Du musst rund um die Uhr für den Betrieb dasein, Urlaub wird nicht gewährt und wenn doch, ruft man dich umgehend wieder zurück oder der Boss telephoniert mit dir, um dich ordentlich runterzuputzen und zusammenzuscheixxen. Weil ihm gerade so etwas einfällt und er sich ärgert, dass du nicht da bist. Und in den heutigen modernen Handy-Zeiten hat er dich am langen Zügel ... Kollegen, die dich im Urlaub ersetzen können, gibt es nicht, alle wegrationalisiert ...
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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