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#1
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| Hallo Leute, ich habe eine Ausbildung in einem Betrieb begonnen. Die habe ich nie Abgeschlossen, da ich die Prüfungen nicht bestanden habe. Nach der Ausbildung wurde ich noch 4 Monate weiter beschäftigt, ehe ich zu Zivildienst herangezogen wurde. Für diese 4 Monate habe ich keinen AV bekommen und wurde weiter als Azubi bezahlt. Nach dem Zivildienst möchte ich eine neue Ausbildung beginnen. Nun weiß ich nicht ob ich bei der FA noch einen AV habe oder nicht. Kennt sich da jemand aus? |
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#2
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| Diese Konstruktion sollte sich mal ein Rechtsanwalt ansehen. Ein Ausbildungsvertrag endet üblicherweise mit dem Ablauf des Ausbildungsvertrages bzw. mit bestandener Prüfung. Wenn du durchgefallen bist, sollte eine Weiterbeschäftigung bis zum nächsten Prüfungstermin in's Auge gefasst werden (Daher vermutlich auch das weitergezahlte Ausbildungsgehalt). Es könnte sein, dass du - bedingt durch den Zivildienst - Kündigungsschutz geniesst und an das alte Ausbikldungsverhältnis anknüpfen kannst. Das soll aber ein Rechtsanwalt auseinanderdröseln, bitte lasse dich da beraten. Hattest du ein Ausbildungszeugnis erhalten und wenn ja, was steht drin?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Kündigen ohne Arbeitsvertrag nach der Ausbildung Du bist 3x durchgefallen, das bedeutet vermutlich, dass dieser Beruf für dich zunächst verschlossen ist und du in diesem Beruf erst wieder eine Prüfung ablegen kannst, wenn du eine zeitlang in diesem Beruf gearbeitet hast und Berufserfahrung nachweisen kannst. Wenn du jetzt einen anderen Beruf erlernen willst, stellt sich die Frage, ob du bereits eine Lehrstelle hast. Wenn nicht, würde ich schauen, ob der alte Ausbilder dir vielleicht eine Ausbildung anbieten kann, deren Abschluss für dich erreichbar ist. Vielleicht könnte man die alte Ausbildung bei der neuen Ausbildung anrechnen, also z.B. gleich ein Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Danke schon mal. Ja ich habe bereits einen neue Lehrstelle und zwar als Industriekaufmann. Ich habe kein Ausbildungszeugnis erhalten. Ich habe noch Lohnabrechnungen bis Sep. 07 erhalten. Auf dem Lohnabschluss stand drauf das ich bis Sep. 07 tätig war. Bin ich noch in einem Ausbildungsvertrag ? Bin ich nur für den Zivildienst zurück gestellt worden? |
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#5
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| Bitte kümmere dich um das Zeugnis vom alten Ausbilder bzw. Arbeitgeber. Achte darauf, dass alles korrekt angegeben ist, das ist wichtig, falls Rückfragen von der Rentenversicherung kommen, die eine Abgrenzung zu Ausbildungszeiten festlegen müssen. Ausserdem brauchst du das Zeugnis, um später einen lückenlosen Lebenslauf darstellen zu können.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#6
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| Ihr seid echt klasse! DANKE ! Hab heute mit der IHK telefoniert. Die Dame am Telefon hat mir bestätigt, das mein Ausbildungsvertrag bereits abgelaufen ist und ich kein AV bei der alten Fa. habe. Falls es einen genauer wissen möchte: Ausbildungsbeginn war Sep. 03, 1. Prüfung war im Mai 06 (nicht bestanden), 2. Prüfung im Oktober 06 (nicht bestanden), 3. Prüfung im März 07 (nicht bestanden). Der Ausbildungsvertrag wurde von meinem Arbeitgeber bis Aug. 07 verlängert. DANKE Leute! Danke auch für den Tip mit dem Zeugnis, an das hätte ich jetzt nicht gedacht. Klingt logisch mit dem Rentennachweis. |
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#7
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| Zitat:
Viel Erfolg bei der Ausbildung zum Industriekaufmann!
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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