Nach der Ausbildung kein AV aber trotzbem noch gearbeitet
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Nach der Ausbildung kein AV aber trotzbem noch gearbeitet

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  #1  
Alt 29.04.2008, 21:51
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Hallo Leute,

ich habe eine Ausbildung in einem Betrieb begonnen. Die habe ich nie Abgeschlossen, da ich die Prüfungen nicht bestanden habe.

Nach der Ausbildung wurde ich noch 4 Monate weiter beschäftigt, ehe ich zu Zivildienst herangezogen wurde. Für diese 4 Monate habe ich keinen AV bekommen und wurde weiter als Azubi bezahlt.

Nach dem Zivildienst möchte ich eine neue Ausbildung beginnen. Nun weiß ich nicht ob ich bei der FA noch einen AV habe oder nicht.

Kennt sich da jemand aus?
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  #2  
Alt 30.04.2008, 05:38
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Diese Konstruktion sollte sich mal ein Rechtsanwalt ansehen.

Ein Ausbildungsvertrag endet üblicherweise mit dem Ablauf des Ausbildungsvertrages bzw. mit bestandener Prüfung.

Wenn du durchgefallen bist, sollte eine Weiterbeschäftigung bis zum nächsten Prüfungstermin in's Auge gefasst werden (Daher vermutlich auch das weitergezahlte Ausbildungsgehalt).

Es könnte sein, dass du - bedingt durch den Zivildienst - Kündigungsschutz geniesst und an das alte Ausbikldungsverhältnis anknüpfen kannst. Das soll aber ein Rechtsanwalt auseinanderdröseln, bitte lasse dich da beraten.

Hattest du ein Ausbildungszeugnis erhalten und wenn ja, was steht drin?
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  #3  
Alt 30.04.2008, 05:54
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Kündigen ohne Arbeitsvertrag nach der Ausbildung

Du bist 3x durchgefallen, das bedeutet vermutlich, dass dieser Beruf für dich zunächst verschlossen ist und du in diesem Beruf erst wieder eine Prüfung ablegen kannst, wenn du eine zeitlang in diesem Beruf gearbeitet hast und Berufserfahrung nachweisen kannst.

Wenn du jetzt einen anderen Beruf erlernen willst, stellt sich die Frage, ob du bereits eine Lehrstelle hast.

Wenn nicht, würde ich schauen, ob der alte Ausbilder dir vielleicht eine Ausbildung anbieten kann, deren Abschluss für dich erreichbar ist.

Vielleicht könnte man die alte Ausbildung bei der neuen Ausbildung anrechnen, also z.B. gleich ein Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr.
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  #4  
Alt 06.05.2008, 15:41
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Danke schon mal.

Ja ich habe bereits einen neue Lehrstelle und zwar als Industriekaufmann.

Ich habe kein Ausbildungszeugnis erhalten.

Ich habe noch Lohnabrechnungen bis Sep. 07 erhalten. Auf dem Lohnabschluss stand drauf das ich bis Sep. 07 tätig war. Bin ich noch in einem Ausbildungsvertrag ? Bin ich nur für den Zivildienst zurück gestellt worden?
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  #5  
Alt 06.05.2008, 18:02
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Bitte kümmere dich um das Zeugnis vom alten Ausbilder bzw. Arbeitgeber.

Achte darauf, dass alles korrekt angegeben ist, das ist wichtig, falls Rückfragen von der Rentenversicherung kommen, die eine Abgrenzung zu Ausbildungszeiten festlegen müssen.

Ausserdem brauchst du das Zeugnis, um später einen lückenlosen Lebenslauf darstellen zu können.
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  #6  
Alt 07.05.2008, 21:52
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Ihr seid echt klasse! DANKE !

Hab heute mit der IHK telefoniert. Die Dame am Telefon hat mir bestätigt, das mein Ausbildungsvertrag bereits abgelaufen ist und ich kein AV bei der alten Fa. habe.

Falls es einen genauer wissen möchte: Ausbildungsbeginn war Sep. 03, 1. Prüfung war im Mai 06 (nicht bestanden), 2. Prüfung im Oktober 06 (nicht bestanden), 3. Prüfung im März 07 (nicht bestanden). Der Ausbildungsvertrag wurde von meinem Arbeitgeber bis Aug. 07 verlängert.

DANKE Leute!

Danke auch für den Tip mit dem Zeugnis, an das hätte ich jetzt nicht gedacht. Klingt logisch mit dem Rentennachweis.
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  #7  
Alt 08.05.2008, 10:29
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Zitat:
Danke auch für den Tip mit dem Zeugnis, an das hätte ich jetzt nicht gedacht. Klingt logisch mit dem Rentennachweis....
... und auch für den lückenlosen Lebenslauf! Aber das wirst Du später noch merken und Dich dankbar an den Tipp von Nonte zurückerinnern.

Viel Erfolg bei der Ausbildung zum Industriekaufmann!
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Liebe Grüße Ratgeberin
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