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#1
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| Hallo, ich habe mal eine Frage zum o.g. Thema und hoffe dass jemand mir weiterhelfen kann. Und zwar geht es um einen Freund, der als Maler in einer Zeitarbeitsfirma bzw. Firma für Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt ist. Seine Arbeitsverträge wurden bisher befristet und ihm auch schriftlich ausgehändigt. Nun ab Ende Juni lief die letzte Befristung aus und sein Arbeitgeber meinte er ist ab da an unbefristet eingestellt. Das ist gesetzlich ja soweit alles okay . Das Problem ist nur, dass die Firma nun meint ihm keinen unbefristeten Vertrag schriftlich auszuhändigen. Als Nachweis, dass er eingestellt ist, dafür habe er ja seine Verdienstbescheinigungen. Ist das Rechtens ? Irgendwie kommt mir das so komisch vor ?! Gilt da auch dieses Nachweisgesetz? Müssen die auf mehrmaliger Nachfrage ihm etwas Schriftliches geben?Ich danke schonmal für Eure Hilfe. ![]() Tinilein |
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#2
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| Ich gehe davon aus, dass ein Arbeitsvertrag in Schriftform verlangt werden kann. Bei evtl. Meinungsverschiedenheiten steht der Arbeitnehmer ohne schriftliche Vereinbarungen da und der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis in seinem Sinne auslegen. Wenn es bereits jetzt Schwierigkeiten gibt, sollte der Arbeitnehmer in eine Gewerkschaft eintreten. Die Beiträge sind zwar ärgerlich hoch, aber es scheint so zu sein, dass gerade bei Zeitarbeitsfirmen der Ärger vorprogrammiert ist. Obwohl auch der Rechtsschutz durch die Gewerkschaften nicht das Ei des Kolumbus ist, würde ich auf eine Gewerkschaftsmitgliedschaft nicht verzichten. Wer darauf verzichtet, den wird es zu gegebener Zeit reuen. ver.di: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft IG Metall Internet - Home
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Danke für die Auskunft, aber das mit der Gewerkschaft kann er sich nicht leisten und er möchte dort auch nicht eintreten. Gibt es nicht irgend etwas Schriftliches worauf man den Arbeitgeber festnageln kann, dass er einen schriftlichen Vertrag anfertigen muss? LG Tinilein |
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