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#1
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| Sehr geehrte arbeits-abc.de Community, ich arbeite hauptberuflich bei einem Softwareunternehmen und habe nun eine Frage zum § 60 HGB. Stellt euch vor ich arbeite für Mozilla im Produktteam vom Firefox und würde nun kostenpflichtige Firefox Plugins anbieten, würde dies gegen den § 60 verstossen? Das ich allgemein gesehen eine Nebentätigkeit ausübe weiss mein Arbeitgeber. Vielen Dank für euer Feedback im Vorraus. |
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#2
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| Guten Morgen Maik, ... dass du hier keine verbindliche Rechtsauskunft erhalten kannst/wirst weißt du schon, oder? Also, meiner unverbindlichen Laienmeinung nach solltest du dir für deine Nebentätigkeit die schriftliche Zustimmung deines Arbeitgebers geben lassen, nur so bist du auf der sicheren Seite.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| Hallo, das ich hier keine rechtsverbindlichkeit habe, ist mir bewusst, es geht mir nur um die Meinungen der Community. Wie gesagt, habe ich die Genehmigung des AG, dass ich eine Nebentätigkeit ausführen darf. Die Frage ist halt, ob das dem Konkurenzverbot im HGB wiederspricht. MfG Maik |
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