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#1
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| Hallo. Ich habe ein großes Problem. Da mein alter Vertrag am 15.9 beendet wäre, habe ich mir einen neuen Job gesucht. Meine neue Firma wollte aber schon, das ich am 1.9 anfange. Lt meiner alten Firma wäre das auch gegangen, da ich ihnen viele Urlaubstage geschenkt habe. Jetzt habe ich aber ein Schreiben erhalten, das mein Vertrag nicht vorzeitg beendet werden kann. Ich habe aber schon den Neuen unterschreiben und muss morgen dort anfangen! Wie sind meine Möglichkeiten? Über schnelle Tips wäre ich sehr dankbar. |
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#2
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| Leider ist der in diesem Fall bisher nur mündlich geschlossene Aufhebungsvertrag unwirksam. Ein Aufhebungsvertrag muss wie auch eine Kündigung grundsätzlich schriftlich erfolgen. Ich würde 1. Nochmals das Gespräch mit dem jetzigen Arbeitgeber suchen und auf die mündliche Zusage pochen (allerdings leider ohne Rechtsgrundlage). Vielleicht bewegt er sich nochmals. 2. Dringend den neuen Arbeitgeber informieren. Legal und rechtlich sind die Möglichkeiten sehr beschränkt.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Freaky für den nützlichen Beitrag: | ||
calimer (31.08.2009) | ||
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#3
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| Leider ist der alte Arbeitgeber nicht bereit mich vorzeitig aus dem Vetrag zu entlassen. Die neue Firma meldet sich nicht bei mir. Telefonsich ist auch keiner zu erreichen. Morgen soll ich dort beginnen und ich weiß noch immer nicht, was ich jetzt machen soll! ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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#4
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| Tja..... Mein Rat: Dringend weiter versuchen den neuen Arbeitgeber zu erreichen. Wenn Du da morgen nicht erscheinst, ist der neue Arbeitsplatz sicherlich futsch, ausser Du findest heute noch zusammen mit dem neuen Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung. Ich denke, der findet so schnell ja auch keinen Ersatz, vielleicht wartet er ja bis zum 16.09 auf Dich. Ich rate Dir auf keinen Fall morgen nicht bei Deinem alten Arbeitgeber zu erscheinen. Das könnte u.U. teuer werden, wenn er Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Auch bringt es nichts, sich krank schreiben zu klassen, da Du auch in diesem Fall nicht beim neuen Arbeitgeber anfangen kannst. Sorry, aber mündliche Zusagen im Bereich Arbeitsrecht sollte man sich immer schnellstens schriftlich bestätigen lassen.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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