Zitat:
Zitat von calimer 13. Vertragsstrafe
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, bei vertrags- und rechtswidriger Arbeitsniederlegung |
z.B. unerlaubter Streik...
Zitat:
Zitat von calimer oder widerrechtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch ihn |
Wenn Du zum Beispiel am 16ten nicht die Arbeit aufnimmst und wo anders anfängst zu arbeiten.
Wie gesagt ich rate Dir den vermeindlichen neuen Arbeitgeber A anzurufen, dich zu entschuldigen und auf die veränderte Situation mit dem deutlich besseren neuen Job bei einem anderen Arbeitgeber B hinzuweisen.
Wenn A dann einer Vertragsauflösung zustimmt unbedingt darauf achten, dass diese schriftlich zu erfolgen hat!!! Kündigungen und Aufhebungsverträge müssen schriftlich erfolgen.
Wenn Du zum 30.09 kündigen musst weil er dich nichjt aus dem Vertrag lässt, muss die Kündigung heute noch bei A wirksam zugehen. Die Frist beginnt dann ab morgen zu laufen.