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#1
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| neuen Vertrag unterschrieben/alter wird nicht vorzeitig beendet -------------------------------------------------------------------------------- Hallo. Ich habe ein großes Problem. Da mein alter Vertrag am 15.9 beendet wäre, habe ich mir einen neuen Job gesucht. Meine neue Firma wollte aber schon, das ich am 1.9 anfange. Lt meiner alten Firma wäre das auch gegangen, da ich ihnen viele Urlaubstage geschenkt habe. Jetzt habe ich aber ein Schreiben erhalten, das mein Vertrag nicht vorzeitg beendet werden kann. Ich habe aber schon den Neuen unterschreiben und muss morgen dort anfangen! Wie sind meine Möglichkeiten? Über schnelle Tips wäre ich sehr dankbar. --Das war gestern-- Heute habe ich mit den Firmen alles regeln können. Ich kann bei der neuen Firma erst am 16.9 anfangen. Jetzt mein Problem: Heute habe ich ein mega tolles Angebot mit mehr Geld und besserem Job erhalten. Wie kann ich hier vorgehen? Muss ich bei der neuen Firma erst arbeiten und dann die Kündigungsfrist einhalten? oder habe ich die Möglichkeit den bessern Job von Anfang an zu machen? Der Vertrag bei der neuen Firma wird vom 1.9 auf den 16.9 geändert.--besteht jetzt noch eine Arbeitsverhältniss? Ich weiß--viel durcheinander--aber ich hoffe ihr könnt mir helfen! |
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#2
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| Bist Du dir sicher zu wissen was Du willst? Die Frage kann so einfach jetzt nicht beantwortet werden. Dazu benötigen wir mehr Fakten. Ist der neue Vertrag schon unterschrieben (also der mit der Änderung des Anfangsdatum)? Was steht in dem Vertrag zum Thema Kündigung vor Arbeitsantritt? Ist eine Probezeit vereinbart? Welche Kündigungsfristen wurden vereinbart? Ist es ein befristeter oder unbefristeter Vertrag, wenn befristet mit Sachgrund oder zeitbefristet?
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| ja ich weiß was ich will. das mein alter vertag nicht verämgert wird, habe ich erst vor na woche erfahren--darum das erst beste genommen! der neue vertrag ist für ein jahr! kündigung in der probezeit sind 2 wochen....über kündigung vor arbeitsantritt seht nichts und den neuen vertrag, mit geändertem startdatum, habe ich noch nicht unterschrieben. allerdings wollten die nur die erste seite ändern...mein unterschrift ist quasi noch drauf |
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#4
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| Man kann mit wichtigen Fakten auch geizen die wir dringend benötigen um Dir helfen zu können Also nochmals, bitte die genaue Formulierung aus dem Vertrag wäre sehr hilfreich: Welche Kündigungsfrist während der Probezeit ist genau vereinbart? Welche sonstigen Kündigungsfristen hat der Vertrag für die Zeit nach der Probezeit? Gibt es einen Bezug auf einen Tarifvertrag? Zumindest wissen wir ja schon, dass eine Kündigung vor Arbeistantritt nicht vertraglich ausgeschlossen is, was in diesem Fall gut für Dich ist.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#5
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| 2.Probezeit Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit gelten die tariflichen Kündigungsfrisen 13. Vertragsstrafe Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, bei vertrags- und rechtswidriger Arbeitsniederlegung oder widerrechtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch ihn, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe eines durchschnittlichen Brottowochenlohnes zu zahlen. Die Geltenmachung eines weitern Schadens bleibt vorbehalten. ...mehr steht nicht drin. Kündigung vor Arbeitsantritt ist im Vertrag nicht vermerkt. (Teilzeit-Arbeitsvertag. Befristet für 1 Jahr) |
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#6
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| Zitat:
Die tarifliche Kündigungsfrist ist??? Du schreibts weiter oben "2 Wochen....."??? 2 Wochen auf welchen Termin? Auf jeden Tag zwei Wochen, zwei Wochen zum Monatsende, zwei Wochen zum 15 und Monatsende...??? da gibt es echt viele Varianten und welcher Tarifvertrag hier gilt ist leider auch nicht ersichtlich.....
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#7
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| 2 wochen zum monatsende oder ab dem 15ten ...für das Arbeitsverhältnis gelten die für den Arbeitgeber geltenden Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung, soweit im Folgenden nichts anderes vereinbart ist...NEIN!! IM FOLGENDEN IST NICHTS ANDERES VEREINBART UND IM VERTRAG TAUCHT AUCH DAS WORT"TARIF" NICHT WEITER AUF.. |
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#8
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| Zitat:
Na also, ist doch mal eine Aussage mit der man was anfangen kann. Also dann zur Lösung Deines Problems (und Du hast hier eins, wenn der Job den Du eigentlich willst vor dem 01.10 begonnen werden soll). Eine vorvertragliche Kündigung in Deinem Fall ist möglich. Die hier anzusetzenden Fristen sind strittig. Nach allgemeiner Auffassung wird vertreten, dass wenn eine Probezeit vereinbart wurde auch für die vorvertragliche Kündigungsfrist die Regelung der Probezeit gültig ist. Also hier 2 Wochen zum 15ten, was zeitlich nicht mehr gehen würde. Der Gesetzestext BGB § 622 Abs. 3 sagt aber im Detail, dass die verkürzte Kündigungsfrist nur WÄHREND der Probezeit gültig ist (nicht also vorher). Somit wäre die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15ten oder Monatsletzten gültig. Somit müsstes heute noch zum 30.09 kündigen, damit die Frist ab morgen läuft. ALso am besten den vermeindlichen neuen Arbeitgeber anrufen und ihm die erneut veränderte Situation schildern. Allerdings denke ich, da brauchst Du dich nie wieder bewerben.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Freaky für den nützlichen Beitrag: | ||
calimer (01.09.2009) | ||
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#9
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| das ich mich da wieder bewerbe ist schon klar was bedeutet das mit der vertragsstrafe? |
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#10
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| [QUOTE=Freaky;54855]Es gibt hier keinen Grund für GROSS-SCHREIBUNG!! keine besondere absicht |
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