Neuer Arbeitsvertrag- mit erneuter Probezeit
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Neuer Arbeitsvertrag- mit erneuter Probezeit

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  #1  
Alt 19.07.2010, 21:23
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Ibrahim503 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Neuer Arbeitsvertrag- mit erneuter Probezeit


Hallo,
Ich habe am 01.08.09 einen befristeten Arbeitsvertrag für einen Jahr unterschrieben, in dieser zeit habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten.

Nun habe ich eben einen neuen Arbeitsvertrag für einen Jahr erhalten mit einer Gehaltserhöhung.

nun zu meiner Frage in diesem Vertrag stehen weitere 6 Monate Probezeit, ist das rechtens oder tritt in diesem Fall der Kündigungsschutz ein?
Der Vertrag ist der selbe wie der den ich vorher hatte nur eben mit dem neuen Gehalt und der neuen Frist.

Ich habe versucht informationen übers Internet zu finden, finde leider nichts Passendes hoffe auf eure Hilfe.
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  #2  
Alt 19.07.2010, 22:13
Benutzerbild von wombat
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wombat befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Neuer Arbeitsvertrag- mit erneuter Probezeit

Hallo Ibrahim,

Verwendet dein Arbeitgeber denn eine Vertragsvorlage, bei der er einfach nur die wesentlichen Daten abändert ?

Eine neue Probezeit ist bei einem wie auch immer gearteten Anschlussvertrag beim gleichen Arbeitgeber unwirksam. Hier wäre ein Urteil dazu.

BAG - Urteil vom 27.06.2002, Aktenzeichen: 2 AZR 270/01 - JuraForum.de
__________________
______________________
schöne Grüße
wombat

Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht.
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  #3  
Alt 20.07.2010, 07:55
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Freaky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Neuer Arbeitsvertrag- mit erneuter Probezeit

Unabhängig davon was in Verträgen vereinbart wird, der erweiterte gesetzliche Kündigungsschutz tritt nach 6 Monaten ein. Unterschreibe den Vertrag und mach Dir wegen der Probezeit keine Gedanken........
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
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  #4  
Alt 21.07.2010, 21:04
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Ibrahim503 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Neuer Arbeitsvertrag- mit erneuter Probezeit

Ok
Danke habe Unterschrieben
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  #5  
Alt 03.10.2010, 20:57
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Alex K. befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Neuer Arbeitsvertrag- mit erneuter Probezeit

Hallo,

ich habe ein ähnliches Problem gerade - das hier genannte Urteil gibt leider keine Antwort auf meine Frage.

Ich bin (exklusive Ausbildungszeit) seit knapp zwei Jahren bei einem Unternehmen angestellt.
Nun ist mir ein Platz in einem anderen Bereich angeboten worden. Dieser Wechsel hat einen neuen Arbeitsvertrag zur Folge (verdiene mehr, habe andere Arbeitszeiten, Dienstwagen etc.).
Das Unternehmen ist das gleiche. Mir wurde gesagt, dass der neue Vertrag auch eine erneute Probezeit beinhaltet.

Auf einer anderen Seite habe ich folgendes Zitat gefunden:

"Interner Stellenwechsel

Wer grundsätzlich die Möglichkeit hat, intern zu wechseln, kann überprüfen, welche Möglichkeiten innerhalb des Unternehmens vorhanden sind, bevor ein Firmenwechsel geplant wird. Ein Nachteil für den Bewerber liegt darin, dass die Gehaltserhöhung beim internen Wechsel meist niedriger ausfällt als der Gehaltssprung beim Unternehmenswechsel. Die Vorteile für das Unternehmen liegen auf der Hand: Da der neue Mitarbeiter sein Kompetenzen bereits unter Beweis gestellt hat, verringert sich das Risiko, dass er nicht auf die neue Stelle passt. Darüber hinaus fällt die Probezeit weg und der Aufwand für die Einarbeitung ist geringer."


Wer hat das gesagt? Wo steht das?

Kann mir jemand helfen?

Danke schon mal
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  #6  
Alt 03.10.2010, 22:20
Benutzerbild von derWolf
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derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Neuer Arbeitsvertrag- mit erneuter Probezeit

Alex, hier ist doch die Frage was diese erneute Probezeit beinhaltet, wofür sie steht. Ein nicht unüblicher Passus wäre, dass du bei nicht Bewähren in dieser neuen Position eben wieder in deinen alten Job zurück gehst...
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... schöne Grüße

Wolf





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  #7  
Alt 04.10.2010, 16:12
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Alex K. befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Neuer Arbeitsvertrag- mit erneuter Probezeit

Ah, danke, das ist eine gute Anregung.
Ich versuche das diese Woche in den Verhandlungen so einmal durchzusetzen.

Der erweiterte Gesetzliche Kündigungsschutz tritt ja trotz allem in Kraft, da ich länger als 6 Monate ununterbrochen mein Herzblut in das Unternehmen gesteckt habe, oder?
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  #8  
Alt 04.10.2010, 17:08
Benutzerbild von derWolf
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derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Neuer Arbeitsvertrag- mit erneuter Probezeit

Hall Alex,

...
Zitat:
Zitat von Alex K. Beitrag anzeigen
Der erweiterte Gesetzliche Kündigungsschutz tritt ja trotz allem in Kraft, da ich länger als 6 Monate ununterbrochen mein Herzblut in das Unternehmen gesteckt habe, oder?
... richtig, wobei hierfür auch eine Leistung mittlerer Art und Güte ausreichend gewesen wäre...
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Wolf





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