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#1
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| Hallo, Ich habe am 01.08.09 einen befristeten Arbeitsvertrag für einen Jahr unterschrieben, in dieser zeit habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten. Nun habe ich eben einen neuen Arbeitsvertrag für einen Jahr erhalten mit einer Gehaltserhöhung. nun zu meiner Frage in diesem Vertrag stehen weitere 6 Monate Probezeit, ist das rechtens oder tritt in diesem Fall der Kündigungsschutz ein? Der Vertrag ist der selbe wie der den ich vorher hatte nur eben mit dem neuen Gehalt und der neuen Frist. Ich habe versucht informationen übers Internet zu finden, finde leider nichts Passendes hoffe auf eure Hilfe. |
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#2
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| Hallo Ibrahim, Verwendet dein Arbeitgeber denn eine Vertragsvorlage, bei der er einfach nur die wesentlichen Daten abändert ?Eine neue Probezeit ist bei einem wie auch immer gearteten Anschlussvertrag beim gleichen Arbeitgeber unwirksam. Hier wäre ein Urteil dazu. BAG - Urteil vom 27.06.2002, Aktenzeichen: 2 AZR 270/01 - JuraForum.de
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#3
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| Unabhängig davon was in Verträgen vereinbart wird, der erweiterte gesetzliche Kündigungsschutz tritt nach 6 Monaten ein. Unterschreibe den Vertrag und mach Dir wegen der Probezeit keine Gedanken........
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#4
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| Ok Danke habe Unterschrieben |
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#5
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| Hallo, ich habe ein ähnliches Problem gerade - das hier genannte Urteil gibt leider keine Antwort auf meine Frage. Ich bin (exklusive Ausbildungszeit) seit knapp zwei Jahren bei einem Unternehmen angestellt. Nun ist mir ein Platz in einem anderen Bereich angeboten worden. Dieser Wechsel hat einen neuen Arbeitsvertrag zur Folge (verdiene mehr, habe andere Arbeitszeiten, Dienstwagen etc.). Das Unternehmen ist das gleiche. Mir wurde gesagt, dass der neue Vertrag auch eine erneute Probezeit beinhaltet. Auf einer anderen Seite habe ich folgendes Zitat gefunden: "Interner Stellenwechsel Wer grundsätzlich die Möglichkeit hat, intern zu wechseln, kann überprüfen, welche Möglichkeiten innerhalb des Unternehmens vorhanden sind, bevor ein Firmenwechsel geplant wird. Ein Nachteil für den Bewerber liegt darin, dass die Gehaltserhöhung beim internen Wechsel meist niedriger ausfällt als der Gehaltssprung beim Unternehmenswechsel. Die Vorteile für das Unternehmen liegen auf der Hand: Da der neue Mitarbeiter sein Kompetenzen bereits unter Beweis gestellt hat, verringert sich das Risiko, dass er nicht auf die neue Stelle passt. Darüber hinaus fällt die Probezeit weg und der Aufwand für die Einarbeitung ist geringer." Wer hat das gesagt? Wo steht das? Kann mir jemand helfen? Danke schon mal |
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#6
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| Alex, hier ist doch die Frage was diese erneute Probezeit beinhaltet, wofür sie steht. Ein nicht unüblicher Passus wäre, dass du bei nicht Bewähren in dieser neuen Position eben wieder in deinen alten Job zurück gehst...
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#7
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| Ah, danke, das ist eine gute Anregung. Ich versuche das diese Woche in den Verhandlungen so einmal durchzusetzen. Der erweiterte Gesetzliche Kündigungsschutz tritt ja trotz allem in Kraft, da ich länger als 6 Monate ununterbrochen mein Herzblut in das Unternehmen gesteckt habe, oder? |
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#8
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| Hall Alex, ... Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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