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#1
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| Hallo, ich weiß nicht ob die Frage hier rein passt, wenn nicht bitte verschieben. Ich bin zur Zeit bei einer Zeitarbeitsfirma und dauerhaft an einen Kunden verliehen. Dort wird 8 Stunden und 5 Tage manchmal auch 6 Tage die Woche gearbeitet, bei den 8 Stunden hat man eine halbe Stunde mittag die man sich einteilen kann wie man will. Also ich habe eine mindestens 40 Stunden Wochen, manchmal komme ich auch auf 40-48 Stunden. Die Zeitarbeitsfirma zahlt mir jede gearbeitete Stunde, also es gibt kein Arbeitszeitkonto. Jetzt meine Frage : ist es okay, rechtlich okay das ich nur 7 Stunden Urlaub bezahlt bekomme ? Wenn ich mir einen Tag Urlaub nehme, steht in meiner Lohnabrechnung 7,0 Stunden Urlaub. Müssten das nicht min. 8 Stunden sein ? Vielen Dank im voraus. Mfg Dominik |
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#2
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| Kennt sch damit niemand aus ? |
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#3
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| Ist rechtens. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#4
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| Kommt darauf an,welche Wöchentliche AZ im Arbeitsvertrag steht.... Gruß aus Dortmund....
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#5
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| Dann schau mal in deinen Vertrag und fordere fehlende Stunden rigoros und unmissverständlich ein. Gruss wellen
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#6
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| Hallo, von wöchentlicher Arbeitszeit steht nichts im Vertrag nur die monatlichen Stunden. In Monaten mit 20 Arbeitstagen mindestens 140 Stunden in Monaten mit 21 Arbeitstagen mindestens 147 Stunden in Monaten mit 22 Arbeitstagen mindestens 154 Stunden usw. alle Stunden die darüber hinaus gemacht werden gehen normalerweise auf ein Arbeitszeitkonto, ich habe aber eine Abmachung mit der Zeitarbeitsfirma das bei mir kein Arbeitszeitkonto geführt wird. |
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#7
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| Kann mir noch jemand was dazu sagen ? |
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#8
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| ist dann nicht rechtsmässig, weil durch derartige Abmachungen nicht einfach das Urlaubsgesetz umgangen werden kann. Deinen Urlaub musst du schriftlich einfordern und zwar ausgelegt auf 8 Stunden tgl. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu wellen für den nützlichen Beitrag: | ||
Morpheusz (30.07.2009) | ||
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#9
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| erstmal Danke für die Information. Kann ich mich da auf irgendeinen § berufen ? Möchte da was Handfestes aufzeigen können wenn ich den Urlaub einfordere. |
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#10
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| @wellen Er hat eine Tägliche AZ von 7 Stunden,also werden die Urlaubstage ebenfalls mit 7 Stunden bezahlt... Im Bundesurlaubergesetz steht nichts von der Stundenzahl...nur die zustehenden Urlaubstage(24) Also ist es rechtens.. burlg
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (30.07.2009 um 06:06 Uhr) |
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