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#1
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| Hallo zusammen, mein Lebensgefährte arbeitet seit über 7 Jahren bei einem kleinen Handwerksbetrieb ohne Arbeitsvertrag. Nach seiner Lehre wurde er "einfach so" übernommen. Seinen Kollegen geht es nicht anders. Alle "Ausgelernten" haben keinen Anstellungsvertrag erhalten - und hatten zum Glück auch noch keine Probleme. Jetzt stellt sich mir jedoch folgende Frage: Mein Lebensgefährte möchte nebenbei für einen Waldgrundbesitzer auf 400-€-Basis als Waldarbeiter tätig werden. Sein Hauptarbeitsverhältnis würde hier nicht drunter leiden, da er sich die paar Arbeiten, die er erledigen muss, auf den Feierabend oder das Wochenende legen kann und seine Hauptarbeitszeit (8-17 Uhr) nie davon betroffen ist. Wenn jedoch Nichts schriftlich festgehalten wird, habe ich die Befürchtung, dass er im Zweifelsfall mal als "der Dumme" da steht -> z. B. wenn er einen Arbeitsunfall im Wald hat und dies nicht als "Arbeitsunfall" angesehen wird. Er selbst sträubt sich ein wenig dagegen, seinen Vorgesetzten nach einer schriftlichen Genehmigung zu fragen, da ihm dies als Misstrauen ausgelegt werden könnte. Wie gehen wir hier am besten/sichersten vor? Kann mir jemand helfen? Im Voraus schon einmal herzlichsten Dank. |
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#2
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| Hallo, es ist nicht zwingend notwendig, dass der Hauptarbeitsgeber einer Nebentätigkeit (schriftlich) zustimmen muss. Wenn eine solche Vereinbarung weder im Tarif noch im Arbeitsvertrag steht und die Nebentätigkeit nicht in Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber steht. Allerdings gibt es einige Dinge dabei zu beachten: 1. Die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden darf nicht überschritten werden! 8-17 Uhr abzgl. Pause => den Rest darf er im Wald arbeiten!! 2. Auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist zu achten. 3. Auch auf die Ruhezeiten ist zu achten!I.d.R 11 Stunden!! 4. Im Urlaub von der Haupttätigkeit darf der Nebentätigkeit auch i.d.R. nicht nachgegangen werden. Siehe dazu ArbZG und BUrlG!!! Kannst auch mal hier schauen: Handbuch Arbeitsrecht: Nebentätigkeit Das mit dem Arbeitsunfall der keiner sein soll verstehe ich nicht. Wenn er als 400,- Eurokraft mit Arbeitsvertrag einen Unfall auf Arbeit erleidet ist es ein Arbeitsunfall und somit der BG des Nebenarbeitsgeber als solcher zu melden. Ist denn der Waldgrundbesitzer tatsächlich Arbeitgeber? Sprich wird Dein Lebensgefährte ordnungsgemäß von ihm als Arbeitnehmer angemeldet und zahlt er die Abgaben für ihn???
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| Hallo, zunächst einmal VIELEN DANK für die schnelle Antwort. Meines Wissens nach ist er bereits Arbeitgeber und mein Lebensgefährte soll auch als "normaler" Arbeitnehmer auf 400-€-Basis angemeldet werden. Ich schätze, ich war bei meiner Frage noch etwas von dem IHK Karlsruhe-Merkblatt verwirrt, weil diese dort einige (fragwürdige) Fallbeispiele für Entgeltfortzahlungsansprüche usw. gegenüber dem Hauptarbeitgeber aufgelistet haben... ![]() Aber könnte der Hauptarbeitgeber nicht irgendwann behaupten, er hätte dies niemals genehmigt und meinen Lebensgefährten vor die Tür setzen, sobald dieser einmal verletzungsbedingt ausfällt? Oder reicht es aus, wenn mein Lebensgefährte bei der Genehmigung einen Zeugen hinzuzieht (am besten seinen Arbeitskollegen, der ebenfalls schon seit Jahren einer mündlich genehmigten Nebentätigkeit nachgeht)? Noch einmal vielen Dank und viele Grüße |
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#4
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| 1. Ich sehe hier keine Grund warum der Hauptarbeitgeber einer Nebentätigkeit zustimmen muss sofern die Leistung im Hauptberuf nicht betroffen ist und alle gesetzlichen Bestimmungen (Arbeitszeit, Ruhezeit, Urlaub etc.) eingehalten werden. 2. Wenn er schon nach einer Genehmigung fragt wäre es sicherlich sinnvoll dies schriftlich zu tun wegen der Beweisbarkeit. Ein Zeuge würde aber auch notfalls ausreichen. Die Frage ist wie ehrlich er im Falle eines Falles wäre. 3. Da es sich um einen kleinen Handwerksbetrieb handelt gehe ich mal davon aus, dass es weniger als 5 oder 10 Mitarbeiter (also ohne Chef und dessen Frau) sind. Somit findet das Kündigungsschutzgesetz nur eingeschränkt Anwendung. Da würde im Falle einer Kündigung auch eine solche Aussage nichts helfen, da der Chef eigentlich keinen wirklichen Grund zum kündigen braucht. Aber man sollte nicht immer nur Schwarzmalerei betreiben.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Freaky für den nützlichen Beitrag: | ||
Die Fragende (03.08.2010) | ||
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#5
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| Guten Morgen Freaky, noch einmal vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Ich werde nun auch versuchen, das Ganze nicht mehr so pessimistisch zu betrachten (bei den Kollegen klappt es ja auch) und meinen Lebensgefährten an die Einhaltung von Ruhezeiten etc. erinnern. Einen schönen Tag. Viele Grüße die Fragende |
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