Organisationsverbot?
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Organisationsverbot?

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  #1  
Alt 25.07.2010, 13:28
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Standard Organisationsverbot?


Moinsen,
ich habe einen besonderen Arbeitsvertrag:

...
Weiterhin erklärt der Arbeitnehmer, dass er weder einer rechtsradikalen- oder linksradikalen Organisation (im politischen Sinne) angehört bzw. beitreten wird.
...

Ich habe das von zwei Anwälten prüfen lassen. Beide sprachen starke Bedenken aus. Der Arbeitgeber allerdings möchte darauf nicht verzichten, zeigt sich aber für ausbesserungen bereit.

Habt ihr damit erfahrungen? Habt ihr eine Meinung dazu?
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  #2  
Alt 25.07.2010, 14:49
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Standard AW: Organisationsverbot?

Es kommt darauf an, was das für ein Arbeitgeber ist.

Wenn das ein Arbeitgeber mit erhöhten Sorgfaltspflichten ist, z.B. im Securitybereich, Banken usw., dann muss der natürlich darauf achten, dass sein Stall sauber bleibt.

Wenn da Leute arbeiten, die Organisationen angehören, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, würde ich als Arbeitgeber feinfühlig reagieren.

Das Problem ist auch: wo soll der Arbeitgeber seine Deadline ziehen?

Soll er die "Linke" tolerieren, oder die NPD, sind ja alles demokratisch legitimierte nicht verbotene Parteien, soll er die Milli Görüs tolerieren, weil er sonst am Ende als Rassist dasteht?

Wenn der Arbeitgeber einen solchen Satz im Arbeitsvertrag stehen hat, dann hat er vermutlich bereits negative Erfahrung gesammelt, man sollte mal nachfragen, ob er dazu Auskunft erteilt, dann kann man sein Ansinnen besser beurteilen.
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  #3  
Alt 25.07.2010, 15:09
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Standard AW: Organisationsverbot?

Nun ich bin in der Linux-User-Group.
Die NPD ist verboten seit dem Potsdamer Abkommen.

Kann ich dem Arbeitgeber folgendes vorschlagen?:
"Während des Anstellungsverhältnisses repräsentiert der Arbeitnehmer das Unternehmen auch außerhalb der Arbeitszeit und unterlässt jegliche, für das Unternehmen geschäftsschädigende oder in sonstiger Weise beleidigende, verleumderische, verfassungsfeindliche, rassistische, kommunistische, sozialistische, faschistische, sexistische oder pornografische Aktivitäten und Äußerungen."

Ich bin mir sicher ich kann damit in der LUG bleiben.

Geändert von nocturne (25.07.2010 um 15:36 Uhr)
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  #4  
Alt 26.07.2010, 01:58
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Zitat:
...
Weiterhin erklärt der Arbeitnehmer, dass er weder einer rechtsradikalen- oder linksradikalen Organisation (im politischen Sinne) angehört bzw. beitreten wird.
ich wüsste jetzt nicht, wie das mit einer LUG in Zusammenhang zu bringen wäre ...


Die NPD ist übrigens nicht verboten, die kriegen sogar Wahlkampfkostenerstattung.

Dein Formulierungsvorschlag: wenn ich Arbeitgeber wäre, würde ich an einem Mitarbeiter, der mich mit juristischen Problemen belästigt, schnell die Lust verlieren. Du musst also wissen, was du tust.

Bisher sehe ich keine Veranlassung für ein Problem.

Grundsätzlich gilt für alle Unternehmen: die Mitarbeiter sollen Profit erwirtschaften, da geht es um Knete, Zaster, Kohle: ein Unternehmen ist keine Bühne für politische, kulturelle oder religiöse Aggitation.

Wer sich daran hält, erlebt Friede, Freude, Eierkuchen, wer sich nicht daran hält, darf zum Arbeitsamt tingeln. So einfach ist das.
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  #5  
Alt 26.07.2010, 07:22
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Ich habe mich mit zwei Anwälten beraten. Beide sagen es sind schwammige begriffe und der Paragraph verstößt gegen Menschenrechte (Scinetology wurde weiter oben im Text ausgeschlossen) und Grundgesetze (Freiheit im Politischen Sinne).

Dadurch ist der Vertrag grundsätzlich anfechtbar.

Linksradikal muss man als Fortschritliche-in-der-wurzel verstehen. Lug's passen da prima rein.

Warum passen die Einschätzungen meiner Anwälte nicht mit deinen überein?

PS: Potsdammer abkommen: "Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; alle nationalsozialistischen Ämter sind aufzulösen; es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, daß sie in keiner Form wieder auferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen."
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  #6  
Alt 26.07.2010, 07:22
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Zitat:
Zitat von nocturne Beitrag anzeigen
...
Weiterhin erklärt der Arbeitnehmer, dass er weder einer rechtsradikalen- oder linksradikalen Organisation (im politischen Sinne) angehört bzw. beitreten wird.
...

Ich halte das ebenfalls für bedenkenswert. Bei einem Einstellungsgespräch wäre eine solche Frage, bzw. sogar die allgemeine Frage nach einer Parteizugehörigkeit lediglich bei Tendenzbetrieben zulässig. In allen anderen Bereichen wäre sie unzulässig.

Zitat: "Dagegen ist unstrittig, dass die reine Mitgliedschaft in der verfassungsfeindlichen, aber zugelassenen) NPD in den meisten Privatunternehmen kein Kündigungsgrund ist."
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Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
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nocturne (26.07.2010)

  #7  
Alt 26.07.2010, 07:51
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Zitat:
Zitat von Freaky Beitrag anzeigen
Bei einem Einstellungsgespräch wäre eine solche Frage, bzw. sogar die allgemeine Frage nach einer Parteizugehörigkeit lediglich bei Tendenzbetrieben zulässig. In allen anderen Bereichen wäre sie unzulässig.
Ich denke das war ganz genau der Wortlaut meines zweiten Anwalts.
:D
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