Probleme mit "Anwesenheitsprämie"
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Probleme mit "Anwesenheitsprämie"

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  #1  
Alt 11.04.2009, 09:13
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Also ich hab ein kleines Problem mit meinem Arbeitsvertrag.

Und zwar ist mein gehlat "gesplittet" (was mir vorher nicht gesagt wurde) in ein "Festgehalt" und darauf kommt dann diese "Anwesenheitsprämie" in höhe von 400€.
Diese wird laut vertrag "bei Krankheit" nicht bezahlt.
Das heist für mich....
Einmal eine Woche Krank schon "fehlen" mir 400€ brutto.
Gilt sowas überhaupt?

Ich mein, ich arbeite Ja wirklich gerne in unsrer Firma aber wenn ich mir z.B. mal ein Bein brechen würde und 2 monate Krank würde, verlier ich 800€ brutto...

Außerdem steht in meinem Vertrag keine genaue Arbeitszeit angeben sondern nur "Es gelten die Betriebsüblichen Arbeitszeiten".
Bei uns werden 10 std. am Tag gearbeitet, gilt nun das oder gibt es irgendeine Richtlinie was "betriebsüblich" ist?
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  #2  
Alt 11.04.2009, 16:53
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Zitat:
Zitat von Peter84 Beitrag anzeigen
Also ich hab ein kleines Problem mit meinem Arbeitsvertrag.

Und zwar ist mein Gehalt "gesplittet" (was mir vorher nicht gesagt wurde) in ein "Festgehalt" und darauf kommt dann diese "Anwesenheitsprämie" in Höhe von 400€.
Diese wird laut Vertrag "bei Krankheit" nicht bezahlt.
Das heist für mich....
Einmal eine Woche krank, schon "fehlen" mir 400€ brutto.
Gilt sowas überhaupt?

Ich mein, ich arbeite Ja wirklich gerne in unsrer Firma aber wenn ich mir z.B. mal ein Bein brechen würde und 2 monate Krank würde, verlier ich 800€ brutto...

Außerdem steht in meinem Vertrag keine genaue Arbeitszeit angeben sondern nur "Es gelten die Betriebsüblichen Arbeitszeiten".
Bei uns werden 10 std. am Tag gearbeitet, gilt nun das oder gibt es irgendeine Richtlinie was "betriebsüblich" ist?
... das scheint ja ein schöner Gutsherrenbetrieb zu sein ... vermutlich nicht tarifgebunden und Familienbetrieb ...

Ich vermute, dass die Splittung sittenwidrig ist, weil damit schlussendlich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausgehebelt wird.

EntgFG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Und zur Arbeitszeit gibt es ein Arbeitszeitgesetz:

ArbZG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ich schlage vor, du wirst Gewerkschaftsmitglied, und legst mal deinen Arbeitsvertrag zur Begutachtung vor. Wetten, dass da noch ein paar Ostereier versteckt sind? Auf jeden Fall solltest du mal einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und dich beraten lassen.
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Peter84 (13.04.2009)

  #3  
Alt 13.04.2009, 08:54
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
... das scheint ja ein schöner Gutsherrenbetrieb zu sein ... vermutlich nicht tarifgebunden und Familienbetrieb ...

Ich vermute, dass die Splittung sittenwidrig ist, weil damit schlussendlich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausgehebelt wird.
Joa "nicht Tarifgebundener Familienbetrieb" trift es schon ganz gut

Genau darum geht es mir ja.... 1400€ brutto sind ja nicht die welt für über 200std. im monat, und wenn ich nun durch einen Krankheitsfall 400€ abgezogen würden..... das ist schon happig.

Die Arbeitszeit stört mich zwar nicht wirklich, aber es sollte sich dan wenigstens lohnen.

Ich werd mal versuchen welche Gewerkschaft "für mich zuständig" ist und mich bei dennen informieren....
Aber erst in 3 Monaten denk ich, da ich bis dahin noch in der Probezeit bin und nicht wieder arbeitslos werden will, weil ich doch tatsächlich auf mein "Recht" bestehe
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  #4  
Alt 13.04.2009, 09:02
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Gewerkschaften

Tritt sofort ein, denn du hast eine dreimonatige Wartezeit, bis du gewerkschaftlichen Rechtsschutz geniesst.

Deinem Arbeitgeber verschweigst du natürlich, dass du in der Gewerkscaft bist.
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  #5  
Alt 13.04.2009, 11:49
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Aber Nonte,
bringt das überhaupt was?
Ich denke, dass es zwar für seine Berufsbranche eine Gewerkschaft gibt, nur muss doch auch der Arbeitgeber der Gewerkschaft dazu gehören. Ohne das, greift kein Tarifvertrag. Ich denke, dass die Gewerkschaft da evtl. garnichts machen kann, oder irre ich mich da?
Liebe Grüße
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  #6  
Alt 13.04.2009, 16:32
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Zitat:
Zitat von Krabbe83 Beitrag anzeigen
Aber Nonte,
bringt das überhaupt was?
Ich denke, dass es zwar für seine Berufsbranche eine Gewerkschaft gibt, nur muss doch auch der Arbeitgeber der Gewerkschaft dazu gehören. Ohne das, greift kein Tarifvertrag. Ich denke, dass die Gewerkschaft da evtl. garnichts machen kann, oder irre ich mich da?
Liebe Grüße
Sicherlich wird es so sein, dass die Gewerkschaft in so einem Betrieb keinen merklichen Einfluss hat. Dennoch muss oder sollte der Betrieb gesetzliche Vorgaben einhalten. Und so wie ich das sehe, gelten in diesem Betrieb eigene Gesetze, die der Betriebsinhaber selber schreibt und interpretiert.

Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer ein beträchtliches Risiko aus dem Arbeitsverhältnis selber trägt, nämlich dann, wenn er (der Arbeitnehmer) aus Unkenntnis falsch handelt und es vielleicht sogar zu Arbeitsunfällen kommt.

Es ist nämlich so, dass der Arbeitnehmer selber auch erheblichen Pflichten gesetzlicher Art aus seinem Arbeitsverhältnis unterliegt.

Wenn der Arbeitnehmer die gesetzlichen Pflichten nicht kennt, er vielleicht sogar einen Aufgabenbereich betreut, wo er diese Pflichten kennen müsste, dann kann das für ihn übel ausgehen. Der Arbeitgeber kann dann nämlich ggf. im Schadensfall Regress/Schadenersatz verlangen.

Ich selber habe schon in Betrieben gearbeitet, wo es ausdrücklich verboten war, die Erste-Hilfe-Kästen zu öffnen und z. B. Verbandmaterial zu entnehmen.

Feuerlöscher waren seit 10 Jahren abgelaufen, unter Strom stehende Kabel ragten aus der Wand aus demolierten Steckdosen.

Leitern gab's nicht, lieber stapelte man vier wackelige Tische übereinander und turne darauf herum.

Solche Listen kann man beliebig fortsetzen.

Wenn ich dann lese, dass man 10 Stunden täglich arbeitet, was offensichtlich die dortige Regelarbeitszeit ist, dann kann man davon ausgehen, dass irgendwann sich ein schlimmer Arbeitsunfall ereignen wird.
Und wer wäre schuld: natürlich der Arbeitnehmer:

Zitat:
3) Die Versicherten haben nach ihren Möglichkeiten alle Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu unterstützen

und die entsprechenden Anweisungen des Unternehmers zu befolgen.

SGB 7 - Einzelnorm
So ein "selbstverschuldeter" Unfall führt dann übrigens ganz legal zu einer Einstellung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Es geht also darum, sich als Arbeitnehmer Kenntnis über seine eigenen Pflichten zu verschaffen, um sich am Ende vor Schaden zu schützen, dabei kann der rechtliche fachmänische Rat bei der Gewerkschaft helfen.

Und mal so ganz nebenbei: in so einem Unternehmen wird man sowieso nicht alt. Irgendwann wird man da aussortiert, weil man zu alt ist, weil man anfängt zu schwächeln, oder weil man ganz einfach entbehrlich ist und entlassen wird, alleine schon, um die anderen zu demoralisieren und denen zu zeigen, was passiert, wenn man nicht spurt. Der Arbeitsvertrag zeigt ja bereits, dass der Unternehmer keinen Gedanken darüber verschwendet, ob Arbeitnehmer Menschen sind, die über eine natürliche Würde verfügen.
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Krabbe83 (13.04.2009)

  #7  
Alt 19.04.2009, 11:30
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so...ich nun wieder:D

Also, das heist ja für mich....eine Gewerkschaft bring mir auser Kosten eigentlich reihn Garnichts?
Des ist ja Toll....

Ich müßte also eher zu einem Anwalt gehen, das würde aber bedeuten das ich wohl "Rechtliche schritte" (selbst wenns nur ein Brief von meinem Anwalt wäre) gegen meinen Chef einleiten würde....

Das würde mich ja dann direkt in die Arbeitslosigkei schicken.......

Wow.....da bin ich ja wieder begeister
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  #8  
Alt 19.04.2009, 12:39
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Hallo Peter,

... so sehe ich das auch.
Prinzipiell ist eine Splittung in Fixgehalt und Sondervergütung nicht verboten, die Anwendungweise im Krankheitsfall wird im § 4a EntgFG geregelt:

Zitat:
Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.
Die in diesem Betrieb üblichen Arbeitszeiten sind zwar nicht selten, wiedersprechen jedoch üblicherweise geltenden Recht. Hierzu sagt der § 3 ArfZG

Zitat:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Ich an deiner Stelle würde vorübergehend gute Mine zum bösen Spiel machen und mich gleichzeitig nach einer neuen Anstellung umsehen.

Wolf








Zitat:
Zitat von Peter84 Beitrag anzeigen
so...ich nun wieder:D

Also, das heist ja für mich....eine Gewerkschaft bring mir auser Kosten eigentlich reihn Garnichts?
Des ist ja Toll....

Ich müßte also eher zu einem Anwalt gehen, das würde aber bedeuten das ich wohl "Rechtliche schritte" (selbst wenns nur ein Brief von meinem Anwalt wäre) gegen meinen Chef einleiten würde....

Das würde mich ja dann direkt in die Arbeitslosigkei schicken.......

Wow.....da bin ich ja wieder begeister
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... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
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