Probleme mit Personalvermittler/Vermittlungsgutschein
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Probleme mit Personalvermittler/Vermittlungsgutschein

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  #1  
Alt 16.04.2008, 20:07
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Standard Probleme mit Personalvermittler/Vermittlungsgutschein


Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit einem Personalvermittler/Vermittlungsgutschein vom Jobcenter. Ich versuche das mal kurz in Stichpunkten zu erläutern:
- Ich war lange Zeit Hartz4 "Kunde" und hatte mir einen Vermittlungsgutschein ausstellen lassen
- Damit habe ich mich bei diversen Personalvermittlern beworben
- Daraufhin habe ich diverse Vorstellungsgespräche geführt, teilweise nur telefonisch
- EINER der Personalvermittler (im folgenden PV1 genannt) hat mich zu einer Firma vermittelt, bei der ich erst einmal eine vom Jobcenter genehmigte (und bezahlte) Schulung zur Prüfung der Eignung absolvieren sollte. Hab ich gemacht mit dem Segen des JobCenters
- Parallel liefen ja die anderen Bewerbungen weiter. Ein weiterer Personalvermittler lud mich zum Gespräch ein (im folgenden PV2 genannt) und vermittelte mir ein Vorstellungsgespräch bei einer Zeitarbeitsfirma.
- Dabei kam ein Jobangebot heraus zum Termin X, vorausgesetzt die Firma bei der ich eingesetzt werde, "mag mich". Vorstellung zum Gespräch sollte kurzfristig erfolgen. Termin war zwar seitens der Zeitarbeitsfirma bestätigt, wurde jedoch von der Firma, wo ich eingesetzt werden sollte, abgesagt.
- Damit war der Fall für mich erst mal erledigt
- Ich habe dem PV2 per Mail mitgeteilt, das nix draus geworden ist
- Ich habe also bei dem von PV1 vermittelten Arbeitgeber die Schulung zu Ende gemacht und auch einen Arbeitsvertrag bekommen
- Dies habe ich dem PV2 per Mail mitgeteilt !
- Nun hatte die Zeitarbeitsfirma (im folgenden ZAF genannt), bei der ich durch Vermittlung des PV2 im "Pool" war, MICH angerufen, ob ich noch Interesse hätte an dem Job. Ich habe bejaht.
- Wohlgemerkt: Ich war schon im beim PV1 vermittelten Job tätig !
- Ich hatte dem PV1 natürlich das Original des Vermittlungsgutscheines übergeben damit der seine Provision bekommt.
- In der Zwischenzeit ergab sich, das ich an einem AC (Assessment Center...?) bei der Firma, an die mich die ZAF vermitteln wollte, erfolgreich teilgenommen hatte
- Daraus ergab sich, das die ZAF mich einstellen wollte und ich bin auf das Angebot eingegangen
- Ich habe also bei dem, durch den PV1 vermittelten Job, ordnungsgemäß innerhalb der Probezeit und unter Einhaltung der 14 tägigen Kündigungsfrist gekündigt
- Anschließend habe ich in dem Job angefangen, der ursprünglich mal durch den PV2 "angeboten" wurde. Und da bin ich heute noch....

DAS war die Vorgeschichte :-) Danke für's lesen bis hier :-))

Den Rest mache ich noch kürzer :-8

- PV 1 hat seinen Gutschein bekommen und auch eingelöst (6 Wochen Beschäftigung: 1000 Euro, Mitteilung vom Jobcenter liegt vor)
- PV 2 verlangt nun von mir das Original des Vermittlungsgutscheines oder, alternativ, 2000 Euro Zahlung für Vermittlung

Die Frage die sich stellt ist klar: MUSS ICH ZAHLEN ? Hat jemand ein Referenzurteil?

Ich bin zum Glück Rechtsschutzversichert...Ist das Arbeits- oder Vertragsrecht? Kennt jemand einen kundigen RA in Berlin, der den Fall übernehmen könnte?

Danke nochmals für's lesen !!

Geändert von mixer (16.04.2008 um 20:24 Uhr) Grund: Lesbarkeit
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  #2  
Alt 17.04.2008, 06:54
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Curly_Berlin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Servus Mixer,

in diesen Fall wäre wohl ein Fachanwalt für Arbeitsrecht heranzuziehen. Einen guten zu empfehlen ist immer schwierig...ich war nach meiner Kündigung mit meinem recht zufrieden, der ist im Prenzl'Berg auf der Schönhauser Allee (will hier keine Namen nennen wegen weil Werbung und so). Meine damalige Kollegin hatte eine aus Tempelhof, die noch nicht mal das neue Kündigungsschutzgesetz kennt und erstmal lustig prozessieren wollte, obwohl es selbst für mich als Laie total ersichtlich war, dass des nichts bringt (hauptsache Geld?!).

Alternativ kannst du auch mal bei der Rechtsanwaltskammer anrufen und dir mehrere Anwälte für Arbeitsrecht nennen lassen.

LG
Curly
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  #3  
Alt 17.04.2008, 08:37
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amika befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hi

also ich kann dir nur sagen, dass mein Bruder in einer ähnlichen Situation war, und am Ende mußte er zahlen. Sorry!
Vielleicht hast du mehr Glück!
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  #4  
Alt 17.04.2008, 09:07
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parazellsus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Daumen hoch

Hui, Du magst es wohl kompliziert.. ;-)
Ich würde auch einen Fachanwalt vorschlagen. Aber nach dem, was Du geschreiben hast, möcht ich meinen, daß Du wirklich bezahlen musst. Du kannst Deinen Verm.schein ja nicht teilen und da Du Dich mit einem solchen in Aussicht bei der ZAF vorgestellt hast, haben die natürlich auch Anspruch, da sie Dich ja auch bevorzugt haben und Du dann den entsprechend besseren Tarif bekommst.

Mit Rechtsanwälten kann ich Dir leider gar nicht helfen, da ich in Bln nur gelegentl zu besuch bin. Da kann man nur durch hörensagen entscheiden und letztendlich ists wie beim Arzt - die Sympathie entscheidet.

Ich wünsch Dir viel Erfolg - vielleicht hälst Du uns auf dem Laufenden?!

Petra
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  #5  
Alt 17.04.2008, 16:35
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hsvrico befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Daumen runter Probleme mit Personalvermittler

Ich sage dir für die Zukunft. Such dir selber eine Stelle ohne Vermittler,die machen sowieso nichts und bei den Firmen sind sie auch immer unbeliebter.
Das sind meine Erfahrungen. Und ich muß noch sagen,das ich über die Arbeitsagentur besser betreut wurde.
Gruß HSV Rico
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  #6  
Alt 18.04.2008, 07:41
Benutzerbild von soisrecht2
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soisrecht2 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Servus Mixer, hallo Rico!

Was du hier schilderst, Mixer, ist traurige Wahrheit! Deine Meinung, Rico, will ich hier nicht weiter interpretieren. Nur so viel:

"Arbeitsvermittler", welche sich nur der "Vermittlung" zu ZAF bedienen, weil sie keine Einfälle haben, sind ganz anfällig auf das, was Mixer schilderte.
Im rechtlichen Sinne ist die weitere Forderung des Original- VGS, nachdem durch einen anderen PAV die erste Rate schon eingelöst wurde, ein Fall von "Vermittlungsgutscheinmißbrauch".

Also FA für Arbeitsrecht ist hier nicht die richtige Stelle, sondern ein schriftlicher Hinweis an das zust. AA oder ARGE. Diese sind verpflichtet, über ihr sog. KRM (Kunden- Reaktions- Management) eine "Mißrauchswarnung" zu dem betreffenden PAV an die prüfenden Antragsstellen intern herauszugeben.

Damit wird i.d.R. eine sog. Rankingliste geführt, was zu sogfältiger Prüfung der VGS- Beantragungen betreffend des speziellen PAV's führt.

Sich "selber vermitteln", Rico, führt auch in einigen Fällen dazu, dass man einem AG aufläuft, wo's selten Lohn gibt, wo man nicht richtig versichert ist usw. Aufgabe eines seriösen PAV ist es vom Gesetz her (!!!), die soziale Komponente bei Vermittlungen über den Zeitraum der Einlösung des VGS (6- 12 Monate) zu überwachen und schriftlich (bei Beantragung der VGS- Raten, welche übrigens brutto sind) gegenüber dem AA nachzuweisen. Sonst gibt's kein Geld. Ganz einfach!

Die Möglichkeit, als sog. "Selbstzahler" ein Erfolgshonorar zu vereinbaren (greift erst bei vermittelten Arbeitsantritt) ist rechtlich legitim. Obergrenze jedoch 2000 EUR brutto. Ich halt's für illegal, wenn diese Obergrenze "ausgeschöpft" und überhaupt angeboten wird, dass ein im Leistungsbezug des Amtes stehender Vermittlungswilliger, nur weil er bei einem anderen PAV, welcher nicht weiter weiß und nur auf das bißchen Kohle scharf ist, das Honorar privat und möglichst sofort zahlen soll.

Bin übrigens auch so ein "PAV"- und das schon seit Jahren. Allerdings ist bei uns die "Vermittlung" in ZA von vornherein ausgeschlossen (Verquikung Vermittler/ Arbeitgeber).
Mir ist bewußt, dass ich mir im Laufe der Jahre damit Feinde geschaffen habe- aber, was soll's?

M.l.G.!

soisrecht2
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  #7  
Alt 01.10.2008, 23:18
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Soooo...ich hab' da ja noch was nachzutragen

Es kam dann tatsächhlich vor 3 oder 4 Monaten eine Rechnung per Einwurfeinschreiben über 2000€. Auf die habe ich überhaupt nicht reagiert weil ich die Ablehnung der Zahlung ja schon vorher telefonisch angekündigt hatte.

Seit dem: Nix mehr in dieser Sache ..

Ich hatte mit meiner ZAF gesprochen und die haben, lt. deren Aussage, die Geschäftsverbindung mit dem Vermittler sofort eingestellt.
Ob's stimmt weiß ich nicht....Sie haben mir aber auch einen Anwalt bei Bedarf angeboten/empfohlen und mir gute Aussichten in dieser Sache bescheinigt.

Ich hoffe, das der Fall damit erledigt ist. Sollte noch ein Mahnbescheid kommen, werde ich den an einen Rechtsanwalt übergeben. Zum Glück habe ich noch eine Rechtsschutzversicherung.

Wenn sich noch was ergeben sollte, werde ich diesen Thread weiterführen.

THX für eure Beiträge !

BTW: Bin ja nun seit Januar über die ZAF beim Kunden im Einsatz: Eine Übernahmezusage, wenn auch nur vorerst auf 1 Jahr befristet, habe ich inzwischen mündlich. Drückt mir die Daumen das es noch in diesem Jahr klappt !!

WER einen guten Job im CallCenter Bereich im Südwesten ausserhalb Berlins sucht (Mobilfunk/DSL, wirklich NUR Inbound!), der melde sich mal. Es werden immer gute Leute gesucht und dieses Jahr finden noch mindestens 3 Assessment Center Termine statt.
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  #8  
Alt 02.10.2008, 07:14
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Standard Servus Mixer!

Na ja- da scheints bei dir ja geklappt zu haben. Freut mich ehrlich für dich!

Was mich allerdings wundert ist, was du über den AV schreibst. Ein paar Fragen habe ich dazu:

1. Hat dieser dich zu dem CC vermittelt... besser zu dieser ZAF?

2. Hast du diesem einen Original- Vermittlungsgutschein übergeben als er dich zu dieser ZAV "vermittelt" hat?

3. Hat er mit dir einen schriftlichen Vermittlungsvertrag abgeschlossen, in welchem die Vergütung im Erfolgsfalle festgeschrieben wurde?

Beantwortest du alle 3 Fragen mit "ja", steht folgendes fest:

AV, welche zu Vermittlern (ZAF) vermitteln gehen das erhöhte Risiko ein, diesen ZAF "aufzulaufen". Schriftliche Abmachungen zwischen AV und AG (ZAF) bedeuten eine wirtschaftliche oder personelle "Verquikung"- also fällt der Anspruch des AV weg. Pech gehabt!

Schließt du einen AV bei der ZAF ab (und wenn auf 12 Monate befristet) ist für den AV der Erfolg eingetreten.

Damit er nach 6 Wochen (!) seine ersten 1000 EURONEN brutto beim Amt beantragen kann, muss er den schriftlichen Vermittlungsnachweis des AG (der ZAF) erbringen. Weigert sich die ZAF dazu, hat der AV die A...karte.

Der Original- Vermittlungsgutschein (VGS) in Gesamthöhe von 2000 EURONEN brutto suggeriert arbeitssuchenden Gutscheininhabern, dass mit Hinterlegung der "kriminelle AV" schon locker 2000 EU "verdient" hätte. Dem ist nicht so.
Dieser "Gutschein" ist kein Waren- oder Bankgutschein und eigentlich nicht das Geld wert, was darauf versprochen wird. Viele, zu viele wissen das nicht oder wollen es nicht wissen.

Nun zur letzten Frage mit "ja":

Der schriftliche Vermittlungsauftrag ist die geforderte Voraussetzung für die Beauftragung dieses Dritten (AV) mit Vermittlungsbemühungen. Ohne Unterschrift des Arbeitsuchenden ist es sogar verboten, tätig zu werden (§ 4 BDSG). Sonst verstößt der AV UND der Arbeitsuchende gg. das Datenschutzgesetz. Bei Beantragung der VGS- Raten nach 6 Wochen und 6 Monaten ist bei der Erstbeantragung eine Kopie des Vermittlungsauftrages beizufügen. Ist diese nicht vorhanden, gibt's keine Kohle.

Nun schickt dir dieser Koll. AV per Einschreiben eine Rechnung über 2000 EU. Nach 6 Wochen und innerhalb der 6- Monats- Frist?

Der muss noch viel lernen ...

Na, ich wünsch' dir Glück- und vergiß' ihn.

M.l.G.!

soisrecht2
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  #9  
Alt 02.10.2008, 07:26
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Standard Holla, Mixer ...

... da ist mir aber ein lapsus unterlaufen! Habe deine ersten Zeilen jetzt entdeckt.

Nochmal:

Der PV1 hat den Original- VGS und die erste Rate gem. § 421g SGB III i.V.m. § 296 SGB III erhalten. Bestätigt durch das Amt.

PV2 hat dich nun auf deinen eigenen Wunsch NOCHMAL vermittelt.

Das ist rechtlich schon mal bedenklich, denn du wärst an den PV1 ja gebunden gewesen. Zumnindest zivilrechtlich.

Zusammengefasst:

Der PV2 hat kein Anrecht auf den Original- VGS, noch auf irgendeine Kopie. Denn mit Kopie kann er sowieso keine VGS- Rate beantragen.
Rechtsschutz und Rechtsanwalt? Na ja, es kommt darauf an, was in den Verträgen der lieben Koll. AV steht.

Aus meiner Sicht und meiner Erfahrung hat dein Fall etwas mit Vertrauen zu tun. Zahlen würde ich das auch nicht- und auch unter solchen Umständen als AV selbst nicht einmal auf den Gedanken kommen, überhaupt nicht mit dir zu reden. Solche "Aktionen" müssen eigentlich gütlich geklärt werden.

Fakt ist, dass beide AV nicht wirklich wissen, was sie tun.
Also: Pech gehabt. Nur weiter so!

M.l.G.!

soisrecht2
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  #10  
Alt 07.11.2008, 17:08
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Ich bin's mal wieder :-)

Erst mal @soisrecht2: Vielen Dank erst einmal für Deine ausführlichen und hilfreichen Beiträge zu diesem Fall !

Danke auch an alle anderen Antworter !

Nun zur weiteren Geschichte: HEUTE kam eine "letzte" Mahnung vom PV2. Ich muss dann wohl doch zum Anwalt.....Die wollen 2000€ haben zzgl. Verzugszinsen und Mahngebühren etc. ... oder eben den Original Vermittlungsgutschein

Nochmal zur Klarstellung:
PV1 hatte mich vermittelt und auch seine 1000€ bekommen (1000€ nur, weil ich kürzer als 6 Monate in der vermittelten Stelle tätig war).

PV2 wollte mich vermitteln, doch die Vermittlung kam nicht zustande, weil alle Stellen besetzt waren. Deshalb hatte ich ja die Stelle vom PV1 angenommen. Somit ist aus meiner Sicht kein Anspruch auf die Vermittlungsgebühr entstanden.

Das ich im Nachhinein weiter "am Ball" geblieben bin, ist doch nicht der Verdienst von PV2. Diese Vermittlung ist ja, wie gesagt, im 1. Anlauf gescheitert. Bin zwar jetzt in dem Job den sie mir ursprünglich vermitteln wollten, aber das nur aus eigenem "Antrieb" und auf Eigeninitiative gegenüber der Zeitarbeitsfirma.

Ich werde weiter berichten wenn Bedarf besteht

LG aus Berlin
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