
21.03.2009, 18:13
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Hier einfach mal der Anstellungsvertrag. Mit ist besonders Absatz 3: Mindeslohn
Absatz 4: allg.
Absatz 5: Letzte Absatz
aufgefallen. Über weitere Hinweise wäre ich wirklich dankbar. Vom Gefühl her würde ich den so nicht unterschreiben wollen.
Danke. Zitat:
Anstellungsvertrag
zwischen
- im folgenden kurz “Arbeitgeber“ oder „Firma" genannt -
u n d
- im folgenden kurz "Angestellter" genannt -
1.
Der Angestellte tritt ab dem 30.03.2009 als Kommunikationselektroniker in die Firma des Arbeitgebers ein.
2.
Folgende Tätigkeiten gehören zum Arbeitsbereich des Angestellten:
Aufrüstung von Netzebene zwei, drei und vier im Bereich HSI
(Fachrichtung Radio- und Fernsehtechnik)
Endstellenbau für die Deutsche Telekom AG
Der Arbeitgeber behält es sich vor, dem Angestellten auch andere Arbeiten (auch an anderen Arbeitsorten) zuzuweisen. Der Angestellte garantiert, dass er im Besitz des Führerscheins und der gesetzlich für die Erbringung seiner Arbeitsleistungen erforderlichen Ausbildungsnachweise ist.
3.
Der Angestellte erhält für seine Tätigkeit folgende Vergütung:
Der Arbeitgeber zahlt dem Angestellten eine leistungsabhängige Vergütung. Die zu zahlende Vergütung richtet sich nach den im jeweiligen Monat vom Angestellten abgearbeiteten Aufträgen, die der Arbeitgeber dem Angestellten erteilt und die gemäß der anliegenden Tabelle vergütet werden. Der Arbeitgeber erhält einen
Mindeststundenlohn von 8,00 € bei einer 40-Stunden-Woche. Unterschreiten die erteilten Aufträge auf den Monat gerechnet diesen Stundenlohn, erhält der Angestellte mindestens diesen Grundlohn. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Tabelle um neu hinzukommende Aufgaben und Arbeiten zu ergänzen und dem jeweiligen Abschluss mit den Vertragspartnern anzupassen. Soweit erforderlich, kann er die Tabelle auch inhaltlich – auch hinsichtlich der Auftragswerte - abändern, soweit die Umstände oder Kundeninteressen dies erfordern und diese Änderungen die Interessen des Angestellten angemessen berücksichtigen.
Die monatlichen Beträge sind fällig und zahlbar am 15. eines jeweils auf die Arbeitsleistung folgenden Monats.
Die vorbezeichneten Ansprüche des Angestellten auf Zahlung von Arbeitsentgelt sind ohne vorherige Zustimmung des Arbeitgebers nicht abtretbar oder verpfändbar.
4.
Die ersten sechs Monate ab Beginn des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Tagen gekündigt werden. Das Arbeitsverhältnis wird unbefristet fortgesetzt, sofern der Arbeitgeber dies dem Angestellten spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit schriftlich mitteilt, anderenfalls endet es mit dem Ablauf der Probezeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Im übrigen gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses besteht für den Angestellten kein Anspruch auf bezahlte Freistellung, insbesondere nicht für die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen, Vorstellungsgesprächen etc. Soweit noch Urlaubsansprüche vorhanden sind, sind diese hierfür in Anspruch zu nehmen, soweit betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Unmittelbar nach einer arbeitgeberseitig erfolgten Kündigung hat sich der Angestellte bei der für die Zahlung des Arbeitslosengeldes zuständigen Stelle, gegenwärtig Bundesagentur für Arbeit, arbeitslos zu melden, da es anderenfalls zu einer Minderung des Arbeitslosengeldes kommen kann.
5.
Die Arbeitszeit richtet sich nach den erteilten Aufträgen (Leistungsarbeit/Akkord)
Die Aufträge sind mindestens innerhalb folgender Tageszeiten abzuarbeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Der Angestellte meldet sich nach Erledigung der Aufträge unverzüglich beim Arbeitgeber als einsatzbereit. Soweit möglich, werden dem Angestellten weitere Aufträge erteilt. Es besteht kein Anspruch des Angestellten darauf, für eine bestimmte Zeitdauer pro Tag oder ununterbrochen Aufträge für Arbeiten zu erhalten.
Sofern vom Arbeitgeber angeordnet sind Aufträge auch außerhalb dieser Zeiten zu erledigen. Zuschläge werden in diesen Fällen nicht gezahlt, insbesondere keine Wochenend- und Feiertagszuschläge.
Der Angestellte hält entsprechend den gesetzlichen Vorschriften Ruhezeiten wie
Frühstücks- sowie Mittagspause ein, maximal pro Tag insg. 45 Min. Diese Zeiten gehören nicht zur Arbeitszeit.
Der Angestellte erhält pro vollem Kalenderjahr der Anstellung 24 Arbeitstage Urlaub, im laufenden Jahr besteht ein entsprechend der Beschäftigungsdauer gekürzter Urlaubsanspruch.
Der Urlaub ist so früh wie möglich mit den anderen Angestellten und dem Arbeitgeber abzustimmen und muss von dem Arbeitgeber vorbehaltlich einvernehmlicher anderweitiger Abstimmung mindestens drei Wochen vorher schriftlich abgezeichnet werden; der Urlaub ist möglichst in zwei Blöcken zu nehmen. Betriebliche Notwendigkeiten sollen berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber behält es sich vor Urlaub anzuordnen.
Ist das Arbeitsverhältnis gekündigt und hat der Angestellte mehr Urlaub genommen als ihm bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zustehen würde, so können die zuviel genommenen Urlaubstage vom letzten Gehalt des Angestellten abgezogen werden oder sind von diesem dem Arbeitgeber in bar zu erstatten.
8.
Im Falle einer Krankheit ist diese vom Angestellten telefonisch dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, d.h. in der Regel unmittelbar dann, wenn der Angestellte erkennt, dass er seine Arbeitskraft der Firma nicht zum vereinbarten Arbeitsbeginn zur Verfügung stellen kann. Fällt die Erkrankung in einen Urlaubszeitraum, ist die Firma unverzüglich telefonisch und hiernach schriftlich unter Beifügung eines ärztlichen Attestes zu informieren.
9.
Der Angestellte garantiert, dass im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen bestehen, insbesondere keine solchen, die der Erfüllung der Arbeitsleistung im Betrieb des Arbeitgebers entgegenstehen könnten. Der Angestellte garantiert weiterhin, dass er nicht vorbestraft ist und dass ihm von früheren Arbeitgebern nicht fristlos oder fristgerecht aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt wurde oder das ein Tatbestand gegeben ist oder war, der zur verhaltensbedingten Kündigung berechtigen würde.
10.
Über alle Umstände, die dem Angestellten während der Dauer dieses Vertrages bekannt werden, hat er auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Gleiches gilt insbesondere für Betriebsgeheimnisse, wozu auch die Namen und Anschriften von Kunden oder Vertragspartnern des Arbeitgebers sowie Vertragskonditionen mit Kunden oder Auftraggebern/Auftragnehmern/Lieferanten gehören.
11.
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im übrigen hiervon unberührt. Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
12.
Das Firmenfahrzeug und das Firmenhandy dürfen nur zu dienstlichen Zwecken genutzt werden. Bei Verstoß
trägt der Angestellte bei einem eventuellen Unfall die Kosten. Er verpflichtet sich, das Fahrzeug regelmäßig
zu warten (Öl, Luftdruck, Kfz-Wäsche) und Beschädigungen sofort zu melden. Ist im Fahrzeug zu wenig Öl
und es entsteht ein Motorschaden, so haftet der Angestellte.
13.
Arbeiten auf eigene Rechnung bei den Kunden führen zur fristlosen Kündigung.
Oberg, den ______________________
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Arbeitgeber Angestellter | |