PV hat meinen Mann 'gefunden', trotzdem Vermittlungshonorar? - Seite 2
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PV hat meinen Mann 'gefunden', trotzdem Vermittlungshonorar?

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  #11  
Alt 18.01.2010, 15:11
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I-mechaniker, grundsätzlich ist Melete mit ihrer Äußerung auf dem richtigen Weg, solange dein Mann nicht als Auftraggeber in Erscheinung tritt besteht keine Zahlungsverpflichtung, mit Unterschrift unter besagtem Vermittlungsvertrag wohl zunächst schon. Je nach der hier nicht bekannten Konstellation besteht evtl. jedoch die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten um sich dieser Verpflichtung zu entziehen.

Grundsätzlich möchte ich also davon abraten hier eine Unterschrift zu leisten aber... wie interessant wäre diese Anstellung für deinen Mann denn und- weiß er um welches Unternehmen es sich handelt?

Falls "sehr" und "ja"- was hält ihn denn davon ab selbst einen Kontakt herzustellen?
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  #12  
Alt 18.01.2010, 15:33
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Die Beauftragung des PV durch den Arbeitgeber, Wolf, womöglich eine Exklusivbeauftragung mit entsprechendem Vertrag zwischen AG und PV. Es handelt sich um eine große Personalberatung, nicht um ein als PAV erkennbares Unternehmen. Wie gesagt: Der Fall ist nicht ganz so klar wie ich spontan dachte.
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  #13  
Alt 18.01.2010, 17:43
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Zitat:
Zitat von Melete Beitrag anzeigen
Die Beauftragung des PV durch den Arbeitgeber, Wolf, womöglich eine Exklusivbeauftragung mit entsprechendem Vertrag zwischen AG und PV. Es handelt sich um eine große Personalberatung, nicht um ein als PAV erkennbares Unternehmen. Wie gesagt: Der Fall ist nicht ganz so klar wie ich spontan dachte.
Für mich schon - sowas kenne ich zur Genüge aus der Freelancer - Szene (da hieß das "Kundenschutz" - ich konnte das Wort schon nicht mehr hören). Im Klartext: Der Vermittler gibt dir die Telefonnummer vom Kunden, alles andere kannst du mit dem aushandeln, aber der Vermittler kassiert dann über die gesamte Vertragslaufzeit ab. Und der "Kundenschutz" besteht darin, dass du nur für Kunden des Vermittlers arbeiten darfst (natürlich mit der entsprechenden Provision für den Vermittler), und geht möglicherweise noch über die Vertragslaufzeit hinaus. Jetzt arbeitet man sogar schon bei Festanstellungen mit solchen Knebelverträgen - ich kann davor nur warnen.

Aber vielleicht kriegt ihr noch was Positiveres 'raus, sollte mich freuen. Jedenfalls ja wohl Wahnsinn, einen Vertrag zu unterschreiben, gleich mit der Überlegung im Hinterkopf: "Welche rechtlichen Schritte muss ich unternehmen, um da wieder 'rauszukommen?" Wenn der Vertrag dank juristisch geschickter Formulierung "wasserdicht" ist, gibt's eine Möglichkeit (wie ein Anwalt mal sagte): Selbstmord. Zwischen den beiden Extremen ist nun alles möglich, seriös wäre eine sog. "Loyalitätsvereinbarung", also ein Rahmenvertrag.

Geändert von wodim (18.01.2010 um 17:46 Uhr)
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  #14  
Alt 18.01.2010, 18:13
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Hallo Melete,

Zitat:
Zitat von Melete Beitrag anzeigen
Die Beauftragung des PV durch den Arbeitgeber, Wolf, womöglich eine Exklusivbeauftragung mit entsprechendem Vertrag zwischen AG und PV. Es handelt sich um eine große Personalberatung, nicht um ein als PAV erkennbares Unternehmen. Wie gesagt: Der Fall ist nicht ganz so klar wie ich spontan dachte.
... ich meine zu verstehen was du meinst aber, bevor Herr I-Mechaniker die Chance auf diese Anstellung gänzlich abschreibt, was sollte ihn von einer persönlichen Kontaktaufnahme mit den stellenausschreibenden Unternehmen abhalten?
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  #15  
Alt 18.01.2010, 18:51
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Zitat:
Zitat von derWolf Beitrag anzeigen
... ich meine zu verstehen was du meinst aber, bevor Herr I-Mechaniker die Chance auf diese Anstellung gänzlich abschreibt, was sollte ihn von einer persönlichen Kontaktaufnahme mit den stellenausschreibenden Unternehmen abhalten?
Dass er mit Sicherheit noch gar nicht weiß, wer das ist, es erst erfährt, wenn er den Vertrag unterschrieben hat. Und dann vielleicht, dass da gar nichts ist, aber der Vermittler ihn "in der Hand hat" - aber wollen wir mal einer "großen Personalberatung" nicht dieselben "Fakes" zum "Anfüttern" unterstellen, wie sie in der "Bodyleaserszene" gang und gäbe waren. (Da hingen übrigens manchmal 3 oder 4 Vermittler in der "Wertschöpfungskette" zwischen dem Anbieter und dem "Endkunden").

Nur dass er im Voraus zahlen soll, wo gar nichts zu zahlen ist (und was passiert mit dem Geld, wenn kein Arbeitsvertrag zustande kommt - dann kann er's wohl unter "Erfahrung" abbuchen) - das lässt wohl ein gesundes Misstrauen angebracht erscheinen.

Geändert von wodim (18.01.2010 um 18:54 Uhr)
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  #16  
Alt 18.01.2010, 19:00
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@ Wolf:

Ich würde zuvor noch anderes ausprobieren und noch ein paar Dinge durchdenken.

Aus folgendem Grund fragte ich I-Mechaniker gestern nach der Homepage:

Ein Vertrag muss bekanntermaßen überhaupt nicht kompliziert sein, um entsprechende Verbindlichkeit zu haben. Er muss womöglich noch nicht einmal in schriftlicher Form vorliegen. Auch eine beidseitige Willenserklärung durch Handlung kann den Charakter eines verbindlichen Vertrages haben.

Nehmen wir an, wir hätten es mit einem PAV zu tun, der auf seiner Homepage deutlich auf die Arbeitsweise mit VGS und Vermittlungsvertrag, ggf. Selbstzahlung bei Nichtvorhandensein eines VGS hinweist.

Der Mann von I-Mechaniker hätte seine Bewerbungsdaten dort eingetragen, und zwar in Hinblick auf die Vermittlung einer bestimmten Arbeitsstelle, über die im Vorfeld auch schon Gespräche stattgefunden haben.

Daraufhin hätte der PAV den Mann von I-Mechaniker seinem Kunden vorgeschlagen und nach positiver Rückmeldung einen Bewerbungstermin zwischen den beiden vereinbart.

Dann wäre es m.E. eindeutig zu einer beidseitigen Willenserklärung durch Handlung gekommen, und zwar zu Konditionen, die dem Mann von I-Mechaniker hätten klar sein müssen (da deutlich auf der Homepage, auf der er seine Daten eintrug, erklärt).

Was zuvor besprochen wurde oder nicht, lässt sich vermutlich nicht beweisen. Wer wen zuerst ansprach, ist dabei m.E. nicht von Bedeutung.

Hätte der Mann von I-Mechaniker sich daraufhin geweigert, den Vertrag zu unterzeichnen, aber dennoch das Bewerbungsgespräch wahrgenommen, und wäre er dann eingestellt worden, so hätte m.E. auch ohne schriftlichen Vertrag eine Zahlungsverpflichtung bestanden.

Für die Abrechnung mit einem VGS ist ein schriftlicher Vertrag notwendig. Bei Selbstzahlung gelten meiner Meinung nach lediglich die entsprechenden Paragraphen hinsichtlich Verträgen und Mäkler des BGB, und die setzen keine Schriftform für einen Vertrag voraus.

Im gerade angenommenen Fall hätte ich auch die Frage gestellt, warum die offenbar erfolgreiche Arbeit des PAV nicht bezahlt werden sollte.

Tatsächlich liegt der Fall jedoch anders. Es ist denkbar, dass der Vermittlungsvertrag und die darin geforderte Gebühr eine Überraschung gewesen sein könnte, die erst zur Wahrnehmung des Bewerbungsgesprächs aus dem Hut gezaubert wurde.

Eine Exklusivvereinbarung erscheint mir sehr wahrscheinlich. Ich habe E-Mechaniker gebeten, dazu eine bestimmte Recherche durchzuführen.

Und auch im tatsächlichen Fall kann es m.E. zu einer Zahlungsverpflichtung kommen.
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  #17  
Alt 18.01.2010, 19:03
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Wodim, hier soll keiner was im Voraus bezahlen und es geht hier auch nicht um Fakes. Außerdem hat niemand irgendwen in der Hand.
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  #18  
Alt 18.01.2010, 19:10
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Zitat:
Zitat von Melete Beitrag anzeigen
Wodim, hier soll keiner was im Voraus bezahlen und es geht hier auch nicht um Fakes. Außerdem hat niemanden irgendwen in der Hand.
Ok, die Frage dürfte ja nun eindeutig beantwortet sein :
Zitat:
Zitat von I-mechaniker Beitrag anzeigen
- Ist mein Mann nun verpflichtet, ein Honorar aus eigener Kasse für die Vermittlung zu zahlen?
Definitv nicht, das ist Sache des Auftraggebers (hatten wir schon). Und wenn einer sowas verlangt, das kann nicht seriös sein. Finger weg, wäre mein Rat. Aber du wolltest ja Genaueres 'rauskriegen? Bis jetzt lese ich nur das Gegenteil. Und was - es könnte eine Zahlungsverpflichtung bestehen? Bitte, mach nur so weiter.
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  #19  
Alt 19.01.2010, 18:08
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Nach Einstellung der Anfrage von I-Mechaniker habe ich mir wirklich recht viel Arbeit gemacht, um das Geschilderte nachvollziehen zu können und nach einer Lösung zu suchen. Dabei ging es mir auch darum, diesen Fall gründlich zu durchleuchten, um in vergleichbaren Fällen für andere ebenfalls Tipps geben zu können.

Schon in ihrer Anfrage vermutete I-Mechaniker, dass ihr Anliegen speziell ist. Und so ergab sich dann auch keine einfache Antwort. Insbesondere kann eine Antwort, die zwar dem Wunschdenken entspricht, die Fragesteller jedoch womöglich in Schwierigkeiten bringt, nicht eben sinnvoll sein.

Wir hatten hier im Forum einen anderen Fall, in dem sich die Fragestellerin ohne unterschriebenen Vermittlungsvertrag einer Selbstzahlung entziehen konnte. Einer der Unterschiede besteht jedoch darin, dass sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt Kontakt zu dem entsprechenden Arbeitgeber hatte und sogar schon zu einem Bewerbungsgespräch dort war, bevor der Kontakt mit dem PAV zustande kam. Außerdem fiel dem entsprechenden PAV erst nach der Vermittlung auf, dass kein Vertrag unterschrieben wurde.

Auch im Fall von I-Mechaniker hat der PV, welcher hier mit VGS oder Selbstzahlung arbeiten will, den Fehler gemacht, den Vermittlungsvertrag nicht gleich zu Beginn anzusprechen und unterschreiben zu lassen. Allerdings kam der Arbeitgeberkontakt nachweislich durch ihn zustande und der Vertrag ging dem Mann von I-Mechaniker vor dem Bewerbungsgespräch beim Arbeitgeber zu.

Die Betrachtung der beiden Fälle muss also nicht zu demselben Ergebnis führen.

Mein Ergebnis der Betrachtungen habe ich I-Mechaniker per P.N. geschickt.

Wer daran interessiert ist, kann mich gerne ebenfalls per P.N. kontaktieren.
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  #20  
Alt 19.01.2010, 18:33
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Zitat:
Zitat von Melete Beitrag anzeigen
Auch im Fall von I-Mechaniker hat der PV, welcher hier mit VGS oder Selbstzahlung arbeiten will, den Fehler gemacht, den Vermittlungsvertrag nicht gleich zu Beginn anzusprechen und unterschreiben zu lassen. Allerdings kam der Arbeitgeberkontakt nachweislich durch ihn zustande und der Vertrag ging dem Mann von I-Mechaniker vor dem Bewerbungsgespräch beim Arbeitgeber zu.
Der ja auch nichts zur Sache getan hätte, was die Zahlungspflicht betrifft.

Zitat:
Zitat von Melete Beitrag anzeigen
Wer daran interessiert ist, kann mich gerne ebenfalls per P.N. kontaktieren.
Nö, wenn ich hier öffentlich was falsch dargestellt bzw. ausgelegt habe, möchte das auch genaus öffentlich korrigiert werden.
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