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#21
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| Dein Mann muss nur zahlen, wenn der PV eine rechtliche Grundlage für die Zahlung, etwa einen Vertrag mit Deinem Mann abgeschlossen hat, der Deinen Mann mit seiner Vertragsunterschrift oder mündlicher Zusage zum Vertrag zur Zahlung verpflichtet. MFG Geändert von paulena (19.01.2010 um 20:09 Uhr) |
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#22
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| Sorry, dass ich mich erst jetzt wieder melde. Vielen vielen Dank für Eure Rückmeldungen alles in allem Also mein Mann hat die vollständigen Arbeitgeberkontakte vom PV zugesandt bekommen. Morgen werden wir wie vom PV gewünscht noch ein letztes Telefonat mit ihm führen - und da natürlich klären müssen, wie die Vergütung für seine Vermittlung auszusehen hat. Mein Mann gibt an, dass er vom PV gefragt wurde, ob er Arbeitslosengeld erhalte, was mein Mann verneinte. Daraufhin erfolgte aber vom PV keine weitere Aussage zum Vermittlungsvertrag. Der Vermittlungsvertrag enthält folgende Klausel: "Der Arbeitssuchende ist zur Zahlung der Vergütung (durch das Arbeitsamt) nur dann verpflichtet, wenn in Folge der Vermittlung des Vermittlers der Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Der Vermittler verlangt keine Vorschüsse. Der Arbeitssuchende kann sich auch an andere Vermittler wenden." Es irritiert mich, dass das 'Arbeitsamt' (-alte Bezeichnung noch dazu-) in Klammern vermerkt ist. Wie seht Ihr das: Vergütung definitv durch das Arbeitsamt, oder je nach Sachverhalt, je nach Anspruch auch direkt durch den Arbeitsuchenden? Zum Job ist zu sagen, dass er ein absoluter Volltreffer wäre, ein Lottogewinn quasi. Wir wären vorbehaltlos bereit, dazu 500 km umzuziehen. |
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#23
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| ..... und das bringt uns nun auch in eine Position, in der wir nicht unbedingt in einen verfahrenen Kleinkrieg mit einem PV um ein Honorar hineinrennen wollen, |
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#24
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| I-Mechaniker, das ließe sich nur in Kenntnis des vollständigen Textes beantworten- und ggf. auch dann nur unter Vorbehalt. Wie wird diese Frage denn seitens der PV beantwortet?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#25
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| Hier der Vollständige Vertragstext: Hiermit verpflichtet sich der Vermittler, Herr XY, dem Arbeitssuchenden, Herrn (Mann von i-mechaniker), eine Arbeitsstelle zu vermitteln. Der Vertrag entspricht den gesetzlichen Bestimmungen des § 296 1) Der Vermittler verpflichtet sich, dem Arbeitssuchenden eine Arbeitsstelle zu vermitteln. Zu den Leistungen gehören auch alle Dinge, die zur Vorbereitung und Durchführung der Vermittlung erforderlich sind, insbesondere die Feststellung der Kenntnisse, Beratung, Erstellen der Bewerbermappe usw. 2) Der Arbeitssuchende ist zur Zahlung der Vergütung (durch das Arbeitsamt) nur dann verpflichtet, wenn in Folge der Vermittlung des Vermittlers der Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Der Vermittler verlangt keine Vorschüsse. Der Arbeitssuchende kann sich auch an andere Vermittler wenden. 3) Die Vergütung für den Vermittler richtet sich nach den Bestimmungen des Arbeitsamtes. Arbeitslos 3-6 Monate € 1.500,00 Arbeitslos 6-9 Monate € 2.000,00 Arbeitslos ab 9 Monate € 2.500,00 Die Umsatzsteuer ist in den Vergütungen enthalten. @3) Ist mir irgendwie sehr rätselhaft: AlgI-Empfänger erhalten VGS im WErt von 2000 Euro, Langzeitarbeitslose im Alg II im Wert von 2500 Euro. Wie kommt der Herr auf diese Monatseinteilung?? |
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#26
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| Zum Vertrag: Er kommt auf diese Summen, weil sich die Bedingungen des VGS (ab wann erhältlich, Summen und andere Bedingungen) im Laufe der Zeit mehrfach verändert haben. Bei diesem Vertrag muss ich ein wenig schmunzeln. Er liest sich nicht gerade wie das Werk eines Vermittlers, der damit reihenweise Arbeitssuchende zu irgendwie üblen Bedingungen vertraglich an die Kette legen will. Er liest sich eher wie das Schriftstück von jemandem, der mit dem VGS und der Arbeitsagentur herzlich wenig Erfahrung hat und zudem auch noch veraltete. Es handelt sich um ein großes Personalvermittlungsunternehmen (danke, dass Du mir die Daten zur Verfügung gestellt hast), das üblicherweise im Arbeitgeberauftrag tätig wird, und zwar offenbar für renommierte Arbeitgeber. Das Unternehmen ist weder eine kleine Klitsche, noch unprofessionell, sondern auf der entsprechend anderen Seite der Skala auszumachen. Aber offenbar hat man kaum Erfahrung mit dieser VGS-Geschichte. ![]() Zu dem Vertrag schicke ich Dir noch eine P.N. Wenn andere sich auch dazu äußern möchten, bin ich gespannt auf die Meinungen! (Wir können dazu auf der Arbeitnehmerseite wertvolle Infos in arbeits-abc erwirken, weshalb Eure Beurteilungen wichtig sind!) Vorgehensweise in der PV: Zitat:
Für viele Arbeitgeber ist, insbesondere in Hinsicht auf Führungspositionen, Arbeitslosigkeit ein Begriff wie Arbeitsunfähigkeit. Das kann eigentlich nicht so wirklich thematisiert werden, jedenfalls nicht, ohne den Kandidaten auch gleich auszumustern. Seltsame Dinge wie Arbeitsagentur (hier im Vertrag "Arbeitsamt" genannt), irgendwelche Gutscheine oder gar Zahlung von (in den Augen von renommierten Personalvermittlern) Kleinbeträgen, die im niedrigsten vierstelligen Bereich angesiedelt sind, würden in einem Erstgespräch mit einer potentiellen Führungskraft eine Situation heraufbeschwören, die für renommierte PV einen geradezu peinlichen Charakter hätte. Ich halte es für glaubwürdig, dass dergleichen hier nicht erfolgt ist. Dabei sammle ich bereits seit einiger Zeit Informationen über die Branche der privaten Arbeitsvermittler und alle anderen, die mit VGS arbeiten. Ein größeres Unternehmen der Personalvermittlung, welches mit VGS arbeitet, wurde mir dabei bislang noch gar nicht bekannt. (Das lässt auf wirtschaftliche Schwierigkeiten in diesem Bereich schließen.) Nicht gleich mit einem Feind rechnen, nicht gleich den "Krieg" ansagen Das ist mein aktueller Tipp dazu: Sprecht erst einmal mit dem PV in freundlicher, offener Art. Sagt ihm, dass Dein Mann keinen Anspruch auf einen VGS hat. Im Zweifel ist dem PV der Arbeitgeberkontakt (durch den er womöglich sehr viel verdient) viel mehr wert, als eine Summe im kleinen, vierstelligen Bereich durch einen Arbeitssuchenden via Vermittlungsvertrag. Eine weitere Möglichkeit könnte darin bestehen, den Betrag zum Verhandlungsbestandteil des Bewerbungsgesprächs zu machen. Dabei ist dann natürlich zu überlegen, welche Prioritäten zu setzen sind. Die Gehaltshöhe und Zusatzleistungen aller Art können höhere Summen ergeben als diese. Und weiter nun: Lasst uns bitte weiter an Eurem Erleben teilnehmen. Das ist sehr wichtig für andere, die ebenso wie Ihr auf die Suche im Internet gehen, die ebenso wie Ihr arbeits-abc als die beste Adresse für ihre Anfrage finden! Viel Glück und...
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (21.01.2010 um 23:41 Uhr) |
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#27
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| Hallo, das Thema Vermittlungsvetrag hat sich, so wie es aussieht, für uns erledigt. Meletes Vermutung lag offenbar ganz richtig: es handelt sich um einen Headhunter, beauftragt vom potentiellen Arbeitgeber und von diesem bei Erfolg mit entsprechenden Mitteln versorgt. Vermutlich sprach der Headhunter selten Arbeitslose an, sondern lockte vielmehr Kandidaten aus ihren jetzigen Positionen raus. Der Vermittlungsvetrag tauchte einfach so ohne Absprache und inhaltlich etwas ungelenk in der Mailbox auf, ich nehme an, der Headhunter hat damit einfach keine Erfahrung. Nun teilte mein Mann dem Vermittler am Freitag mit, dass er keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein habe, und die lapidare Antwort lautete, dass es dann halt keinen Vermittlungsvertrag gebe, er erhalte seine Prämie vom Arbeitgeber beim Zustandekommen eines Vertrags. Ach ja, er sprach meinen Mann auf einen seiner facebook-Kontakte an. Passt auf die digitalen Spuren auf, die ihr im Netz hinterlasst. Vielen Dank für die rege Diskussion |
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#28
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| Es freut mich, dass sich alles zum Guten gewendet hat. Deinem Mann wünsche ich viel Erfolg in seiner neuen Position! ![]() p.s: Wenn Dein Mann einen VGS hätte, so würde sich der hiermit unerfahrene Headhunter vermutlich darüber wundern, dass er für den Abruf der Mittel bei der Arbeitsagentur ein ausgefülltes Formular des Arbeitgebers braucht. Einfach so heimlich doppelt abrechnen is nich. Wenn der Arbeitgeber ein dickes Honorar für die Arbeit des Headhunters zahlt, wäre es wohl ein wenig peinlich, plötzlich mit so einem Formular wegen eines Gutscheins für öffentliche Fördermittel anzukommen.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#29
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| Zitat:
Da kriegt er jedenfalls weder was von deinem Mann noch aus dem großen Topf - auf die Seite bin ich gerade aufmerksam gemacht worden - das wäre wohl ein eigenes Thema wert: http://www.welt.de/politik/deutschland/art...arkurs-ein.html Die Ausgaben für "Arbeit und Soziales" sind 54% des Haushaltsentwurfs - das war für mich ein echter Schock. Und was wird daraus gemacht? |
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