PV hat meinen Mann 'gefunden', trotzdem Vermittlungshonorar?
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PV hat meinen Mann 'gefunden', trotzdem Vermittlungshonorar?

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  #1  
Alt 17.01.2010, 23:18
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Hallo,

mein Mann ist momentan auf Arbeitssuche und sucht auf der Businessplattform xing eine neue berufliche Herausforderung. Dort wurde er von einem Personalvermittler angesprochen, der einen passenden Job hätte. Das erste Gespräch verlief sehr positiv, das zweite - direkt beim Arbeitgeber - steht nun an.
Der Personalvermittler (PV) hat zusammen mit der Terminzusage einen Vermittlungsvertrag offenbar i.V. mit Vermittlungsgutschein (VGS) zugesandt mit Bitte um Unterschrift und Rücksendung. Nun hat mein Mann keinen Anspruch auf einen VGS, das ist sicher. Ich habe den PV darüber noch nicht informiert.
- Ist mein Mann nun verpflichtet, ein Honorar aus eigener Kasse für die Vermittlung zu zahlen?
- Mein Mann hat sein Profil auf der Website des PV eingetragen, wurde ja nun aber eigentlich von diesem 'gefunden' und hat ihn nicht wirklich 'beauftragt' oder gibt es da Spitzfindigkeiten?
Kurz gesagt: kommen wir um ein Honorar herum, da mein Mann ja ohnehin bald einen Termin direkt beim Unternehmen hat?
Im ersten Gespräch war laut meines Mannes nicht von einem Vermittlungsvertrag die Rede.

Ich glaube, mein Anliegen ist etwas speziell, hoffe dennoch auf einige hilfreiche Anregungen....

Danke I-mechaniker
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  #2  
Alt 18.01.2010, 00:17
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Könntest Du mir bitte als private Nachricht einen Link zur Website des PV schicken? (Angemeldet auf meinen Namen klicken, dann private Nachricht an Melete)
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  #3  
Alt 18.01.2010, 06:45
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Und noch eine Frage: Ist Dein Mann arbeitslos, und wenn ja: seit wann?
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  #4  
Alt 18.01.2010, 08:27
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Zitat:
Zitat von I-mechaniker Beitrag anzeigen
- Ist mein Mann nun verpflichtet, ein Honorar aus eigener Kasse für die Vermittlung zu zahlen?
Quatsch. Das zahlt der Kunde, wenn ein Vertrag zustande kommt. Scheint ein schöner Abzocker zu sein, dieser "PV". Bin gespannt auf Meletes Ergebnisse.
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  #5  
Alt 18.01.2010, 09:05
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Mir scheint es nämlich auch so, dass der PV gerne überall in die Taschen greifen will. Ein Honorar des AG wird er ja auf jeden Fall bekommen, wenn's passt.

Mein Mann ist ein sogenannter 'Drittstaatler', seit August 2009 in Deutschland arbeitslos gemeldet als Nichtleistungsempfänger und hat somit keinen Anspruch auf VGS. Das hätte sich der PV mit ein bisschen Grips auch denken können.
Das Deutsch meines Mannes ist schon ganz ordentlich, aber natürlich versteht er noch nicht alles und ist mit dem Sozialsystem Deutschlands und den (Nicht-)Leistungen noch lange nicht vertraut.

Noch suche ich eine rechtskundige Stelle, die mir da wirklich mal eine juristisch niet- und nagelfeste Auskunft geben kann.

Hat jemand eine Idee?
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  #6  
Alt 18.01.2010, 09:11
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Zitat:
Zitat von I-mechaniker Beitrag anzeigen
Noch suche ich eine rechtskundige Stelle, die mir da wirklich mal eine juristisch niet- und nagelfeste Auskunft geben kann.

Hat jemand eine Idee?
Ja: Dieses Forum. Hier sind einige sachkundige Leute unterwegs. Die Suchfunktion zu bemühen, lohnt sich auch.
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Folgender Benutzer sagt Danke zu wodim für den nützlichen Beitrag:
I-mechaniker (18.01.2010)

  #7  
Alt 18.01.2010, 09:15
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Tja wodim, bis jetzt kann ich Dir nur zustimmen Ich habe gestern viele Webseiten durchforstet, aber diese scheint mir vor einem Gang zum Rechtsanwalt die hilfreichste.
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  #8  
Alt 18.01.2010, 09:31
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Zitat:
Zitat von I-mechaniker Beitrag anzeigen
Ich habe gestern viele Webseiten durchforstet, aber diese scheint mir vor einem Gang zum Rechtsanwalt die hilfreichste.
Jo, und beim Anwalt kommt das Problem dazu: Der kann sein Honorar verlangen, völlig unabhängig vom Erfolg. Weiß nicht, welche Erfahrungen andere Leute haben - ich habe da immer so ein "Talent", an die "Besten" zu geraten - wer weiß einen besseren?

(Nein, ich sage nicht, wer das ist, aber im Internet ist er mit einigen Seiten präsent.) Ich ihn angemailt, mit Links auf die im Fall "mein Grundstück" relevanten Seiten. (Konnte sich einer schonmal so einfach ein fünfstelliges Honorar verdienen?) Hehe - was wollte er alles schriftlich - sinngemäß die Bereitschaft eines "Prozesskosten - Vorfinanzierers". Meine Antwortmail:

Zitat:
Sehr geehrter Herr Dr. ****,

ich sehe, Sie wollen nicht verstehen. Das wäre überhaupt kein neuer Prozess, das wäre wie gesagt mit Sicherheit mit zwei Schreiben von einem guten Anwalt erledigt. Über deren Formulierung wir uns nur genau abstimmen müssten. Was Sie statt dessen von mir sehen wollen, zeigt mir, dass Sie entgegen Ihrer Selbstdarstellung, was für ein guter und erfahrenr Jurist auf welchen Gebieten Sie doch sind, Null Prozesserfahrung haben.

Sorry, solche "Anwälte" kenne ich zur Genüge. Z.B. den, der mir als Verteidiger gegen meinen damaligen Vermieter "empfohlen" wurde. ("Ich habe zwar erst mal keine Ahnung, worum's Ihnen eigentlich geht, aber erst mal 500,- € frei verrechenbaren Vorschuss, sonst geht gar nichts.") Kurze Zeit nach meinem Antwortschreiben stand auf dem Schild an der Kanzlei ein ganz anderer Name. Ich hatte den Mann "nur" in diversen Foren schön publik gemacht - wenn der mit allen Mandanten so verfuhr, konnte er einpacken.

Das will ich Ihnen aber nicht antun - also guten Rutsch, und viel Erfolg mit anderen Mandanten (die z.B. Ihr Angebot "Schnellberatung für 50,- €" annehmen).
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  #9  
Alt 18.01.2010, 15:36
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Hallo I-Mechaniker,

der Fall ist nicht so klar, wie ich gestern Abend vermutete. Ich brauche etwas Zeit zum Recherchieren und die Antwort wird auch nicht gerade in einem Satz erfolgen.

Dennoch werde ich versuchen, eine Antwort noch heute oder morgen einzustellen.

Spontan kann ich schon einmal sagen, dass eine Vorgehensweise gegen den PV zum jetzigen Zeitpunkt wenig hilfreich sein dürfte, da er hinsichtlich der Kandidatenauswahl m.E. im Kundenauftrag handelt. Es dürfte noch andere Kandidaten geben.

Anders sieht die Sache aus, wenn Dein Mann auf die Arbeitsstelle verzichten will. Dann könntet Ihr zum jetzigen Zeitpunkt m.E. auf einfache Weise aus der Angelegenheit herauskommen.

Lass mir also bitte noch etwas Zeit, damit ich mir ein besseres Bild machen kann.
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  #10  
Alt 18.01.2010, 15:58
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Zitat:
Zitat von Melete Beitrag anzeigen
Spontan kann ich schon einmal sagen, dass eine Vorgehensweise gegen den PV zum jetzigen Zeitpunkt wenig hilfreich sein dürfte, da er hinsichtlich der Kandidatenauswahl m.E. im Kundenauftrag handelt.
Klar - und deshalb auf keinen Fall zahlen. Das ist Sache des Auftraggebers.
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