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#1
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| Hallo allerseits, ich habe vor kurzem eine mündliche Stellenzusage erhalten. Gestern habe ich mit meinem zukünftigen AG weitere Dinge, wie z. B. Urlaub, Gehalt etc. besprochen. Ich habe dem neuen AG mitgeteilt, dass ich erst bei meinem jetztigen AG kündigen kann, wenn mir ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt. Mir wurde zugesichert, dass das kein Problem sei. Da die Personaleitung in der kommenden Woche in Urlaub ist, wollen wir uns in der übernächsten Woche wegen eines schriftichen Arbeitsvertrages zusammen setzen und die einzelnen Punkte durchgehen. Da ich natürlich meine Kündigungsfrist einhalten und ich meinem jetzigen AG die Möglichkeit geben muss, dass dieser meine Kündigung erhält, kann es zeitlich sehr knapp werden. Wie rechtswirksam ist eine schriftliche Zusage? Wenn mir vorerst eine schriftliche Zusage erteilt, habe ich dann einen Anspruch auf einen Arbeitsvertag? Ich bin über jede Antwort dankbar. |
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#2
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| Lass die Finger von einem Unternehmen, dass tausend Ausreden parat hat, warum ein Arbeitsvertrag nicht rechtzeitig erstellt werden kann. Das zeigt, welchen Status ein Arbeitnehmer dort hat. Ein Unternehmen, das so unorganisiert ist, wird dich auch bedenkenlos innerhalb der Probezeit feuern. Da hilft dann auch keine schriftliche Stellenzusage.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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