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#1
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| Hallo, ich würde gerne wissen, woran man im Arbeitsvertrag erkennt, ob einem Urlaubs- und Weihnachtsgeld zustehen. Ich habe beide Leistungen 2009 erhalten und musste sie nun zurückzahlen (Sie wurden mir vom Januar-Gehalt abgezogen). Ich bin dauerhaft eingestellte Werksstudentin in der chemischen Industrie Nordrhein und werde nach dem Entgelttarifvertrag bezahlt. Heißt das nicht automatisch, dass man auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommt? Im Vertrag sind diese Leistungen nicht angegeben, aber ich dachte eben, dass es "normal" ist, sie zu bekommen, wenn man nach dem Tarifvertrag bezahlt wird und habe mir auch damals nichts weiter dabei gedacht, da ich es aus der Ausbildung kannte, dass man Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommt. Ich freue mich auf eure Antworten. |
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#2
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| Setze Dich mit dem Betriebsrat (wird wohl einen geben) diesbezüglich in Verbindung. Der Sachverhalt ist sehr spezifisch um eine "Ferndiagnose" zu stellen. |
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#3
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| Joa, ich hab das auch schon überlegt. Nur hab ich da ein bisschen Angst vor irgendwelchen negativen Auswirkungen... Meldet der Betriebsrat dem AG, welche AN zum BR kommen? |
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#4
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| Zitat:
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#5
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| In dem Schreiben wurde keine Begründung genannt. Ich habe daraufhin in der Personalabteilung angerufen und mir wurde gesagt, dass die Leistungen mir nicht zustanden. Wir werden im "Gehaltsabrechnungssystem" als "befristete Tarifmitarbeiter" aufgeführt - deswegen haben wir das Geld erst automatisch erhalten. Anscheinend gibt es in diesem "Gehaltsabrechnungssystem" eben nichts, was uns besser "charakterisiert" hätte (es handelt sich um Anschlussverträge nach der Ausbildung mit gleichzeitigem Studium). Ich weiß aber eben nicht, ob die Rückzahlungsforderung so rechtens ist, da ich ja nach dem Tarifvertrag bezahlt werde... Es sind bestimmt Ausnahmen (kein Weihnachts-, Urlaubsgeld) möglich und ich sehe das auch alles ein. Nur würde ich gerne wissen, ob man das aus dem Vertrag erkennen kann, dass man kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommt. |
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#6
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| Hast Du einen Link zu dem Tarifvertrag und eine Info, wie Du dort laut Deinem Arbeitsvertrag eingestuft bist? Betrifft die plötzliche Rückbuchung alle, die auf derselben Position wie Du tätig sind?
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#7
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| Wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, das du Tarifentgelt bekommst, dann hast du Anspruch auf das im Tarifvertrag vereinbahrte Urlaubs und Weihnachtsgeld Selbstverständlich nur Anteilig deiner Jährlichen Arbeitszeit... Setze dich unverzüglich mit dem Betriebsrat auseinander, Das ist dein Recht und er kann sich für dich einsetzen, dafür sind die gewählt worden. Jeder Versuch dir daraus einen Strick zu drehen wäre gesetzwiedrig und landet vor dem Arbeitsgericht Nicht Jammern, handeln heißt die Devise, denn die Firmen versuchen derzeit mit allen Tricks die Leute zu Beschei... , haben sie nämlich mit mir auch versucht, bis ich sie mit Hilfe des Betriebsrates habe aufklären lassen, was da soo im Tarifvertrag steht... Die Warten nur auf Leute die sich nicht wehren, und die meisten machen es ja auch nicht weil sie Schieß haben oder ihre rechte nciht kennen. Lass dir nix gefallen und such dir Hilfe, allein wird das nichts... Da muß der Betriebsrat mit ins Boot... Ahanit
__________________ Ich schreibe in meinem Blog über meinen Weg in die Selbständigkeit: http://news.ahanit.de Eigendesignte Spiele-----Historische Spiele |
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#8
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| Zitat:
Zitat:
@Ahanit: Danke für's Mutmachen. Ich werde mich in den nächsten Tagen mal an den Betriebsrat wenden. Bzw. hab ich durch meine Mitgliedschaft in einem Berufsverband auch Anspruch auf eine kurze kostenlose Rechtsberatung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht. Der kann mir ja vielleicht auch weiterhelfen. |
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