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#1
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| Hallo, ich wollte mal schauen, ob jemand weiß wie das "rechtlich" in meiner Situation ist. Ich bin Studentin und führe gerade einen Job auf Studenten/Aushilfen Basis (Vollzeit) aus. Am Anfang wurde musste ich nur einen Informationszettel ausfüllen, einen Arbeitsvertrag oder ähnliches habe ich nie gesehen. Bevor ich dort angefangen habe wurden mir die Arbeitszeit 7:30-16:00 genannt und am ersten Tag hieß es aber schon, dass wenn viel los ist auch schon um 6:30 angefangen wird. Seitdem, was 7 Wochen her ist, habe ich ca. drei Mal um 7:30 angefangen, sonst immer um 6:30. Zudem ist oftmals auch nicht um 16:00 Schluss, sondern erst um 17:00. Diese Woche mussten wir auch das erste Mal Samstags zum Arbeiten antreten. Ich habe die Chefin angesprochen und gesagt, dass mir zu Anfang niemand gesagt hat, dass wir auch Samstags arbeiten und ich im August jetzt schon zwei Wochenenden fest verplant hatte, für den Fall dass wir auch dann Samstag arbeiten müssten. Sie sagte das sei kein Problem, ich habe aber nun bei anderen Mitarbeitern (teils auch andere Schüler/Studenten) mitbekommen, dass sie Druck machte, als die sagten, dass sie am Samstag nicht können, den Grund erfahren wollte und sie dann regelrecht dazu "gezwungen" hat zu kommen. Ich wollte mich nun nur mal erkundigen, ob das alles rechtens ist, zu was ich verpflichtet bin und zu was nicht. Und ich wollte wissen, ob man für Arbeit am Samstag nicht auch Wochenendszuschläge erhalten müsste?! Vielen Dank schonmal für die Hilfe! Viele Grüße! |
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#2
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| Ich würde sagen: da du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast, in dem alles geregelt ist, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis so mit Inhalt füllen, wie es ihm gefällt. Der Samstag ist ein Werktag, inwieweit dann Zuschläge zu zahlen sind, müsste man dem gültigen Tarifvertrag entnehmen. Nachweisgesetz: NachwG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Du bist dort Aushilfskraft, also in den Augen des Arbeitgebers eine Null. Du wirst dort rechtlich nichts bewegen können, es sei denn, du wärest bereit, finanzielle Aufwendungen für einen Rechtsstreit zu stemmen. Man kann das jetzt eigentlich nur so handhaben, dass man da mit möglichst wenig Schaden herauskommt und Lehren für die Zukunft daraus zieht. Achte bitte auf dein Arbeitszeugnis.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Vielen Dank für die Antwort! Jetzt weiß ich wenigstens mal bescheid. Ja, daraus gelernt habe ich auf jeden Fall, bring das ganze jetzt noch wie geplant zu Ende und dann nichts wie weg. Was meinst du mit dem Arbeitszeugnis? Müssen die mir eines ausstellen? Nochmals danke! |
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#4
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| Zitat:
Du musst es aber verlangen, aus eigenem Antrieb heraus muss der Arbeitgeber dir keines aushändigen. Du verlangst bitte ausdrücklich ein "qualifiziertes Arbeitszeugnis".
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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