| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#11
| |||
| |||
| na aber mal ehrlich gesagt muss doch ein arbeitsvertrag gültigkeit haben, und der wunsch des unternehmens alle mitarbeiter samstags arbeiten zu lassen ist ja wohl nicht so triftig wie zb bei nem unternehmen was kurz vor der pleite steht wo änderungskündigungen deshalb ausgesprochen werden müssen umd löhne zu drücken oder die arbeitszeiten zu veringern etc ein unternehmen kann doch wohl nicht aus jux und laune änderungskündigungen verteilen. |
|
#12
| ||||
| ||||
| muss beachtet werden. Der Arbeitgeber darf grundsätzlich in Ausübung seines Weisungsrechts, das Zeit, Ort und Art der Arbeitsleistung umfasst, bestimmen, welche Art von Leistung der Arbeitnehmer zu erbringen hat. . Gebunden ist der Arbeitgeber bei seiner Entscheidung nur durch Gesetz, Kollektiv- und Einzelarbeitsvertragsrecht. (BAG 26.11.1992 – 6 AZR 455/91). Das Direktionsrecht des Arbeitgebers wird umso stärker eingeschränkt, je konkreter das Unternehmen im Arbeits- bzw. Anstellungsvertrag Zeit, Art und Ort der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung festlegt. Eine abschließende Bewertung kann grundsätzlich erst nach einer Prüfung aller entscheidungserheblichen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag,, mündliche Absprachen) getroffen werden. Mehrarbeit muss aber natürlich durch den Arbeitgeber entspr echend vergütet werden bzw. durch Freizeit ausgeglichen werden. Bei 2000 Leuten wird ja wohl auch ein Betriesrat da sein. Eigenmächtiges Fernbleiben der einmal angeordneten Arbeitszeit führt zu Ärgernissen bei denen der AG den längeren Hebel wohlt hat, falls der Betriebsrat zu einer Arbeitszeitänderung zugestimmt hat. [SIZE] Weitere Pflichten des Arbeitnehmers Was versteht man unter der Pflicht des Arbeitnehmers "die betriebliche Ordnung zu wahren"?[/SIZE] Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die zur Regelung der betrieblichen Ordnung ergehenden Weisungen des Arbeitgebers zu befolgen. Darunter fallen alle Weisungen, die zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens im Betrieb ergehen (z.B. Anwesenheitskontrollen, Arbeitskleidung, Alkohol- und Rauchverbote). Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" Geändert von wellen (12.03.2010 um 21:20 Uhr) |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Kurzfristige Samstagsarbeit, kann deshalb Minijob n Wicht wahrnehmen | littleliffy | Arbeitsverträge | 4 | 21.02.2009 14:55 |
| Zwang des Arbeitgebers zur Samstagsarbeit ? | Flim | Karriere & Job | 13 | 17.10.2008 17:10 |