Ich habe folgende Formulierung in meinem Arbeitsvertrag stehen:
"Kommt die Angest. unter Arbeitsvertragsbruch ihrer Dienstpflicht nicht nach, so staht dem Arbeitgeber ohne Nachweis des entstandenen Schadens ein Ersatzanspruch in Höhe eines halben Monatsgehaltes zu. Die Geltendmachung eines über diesen Anspruch hinausgehenden nachweisbaren Schadens bleibt dem Arbeitgeber unbenommen."
Ich finde diese Formulierung unüblich und vielleicht sogar rechtswiedrig!!!
Kann mir jemand da weiterhelfen?? Bis jetzt habe ich noch nicht unterschrieben.
Vielen Dank