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#1
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| Ich habe folgende Formulierung in meinem Arbeitsvertrag stehen: "Wird die Arbeitsunfähigkeit der Angestellten durch einen Dritten verursacht, ist die Angestellte verpflichtet, die ihr gg. diesen Dritten zustehenden Schadenersatzansprüche in Höhe des ihr während der Arbeitsunfähigkeit gezahlten Gehaltes einschließlich des darauf entfallenden Anteiles zur Sozialversicherung dem Arbeitsgeber abzutreten oder geltend zu machen und an den Arbeitgeber abzuführen." Ich finde das unglaublich, unüblich und vielleicht sogar rechtswiedrig!!! ![]() Kann mir jemand da weiterhelfen?? Bis jetzt habe ich noch nicht unterschrieben. Vielen Dank |
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#2
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__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| Wenn dich ei Dritter z.B. in einen Unfall verwickelt an dem du unschuldig bist und dieser Dritte ist mittellos bzw. Ausländer und dutsches Recht wäre nicht oder nur sehr aufwendig bei einer Schadenersatzklage anzuwenden, dann wäre der Fall schon mal erledigt. Dein Arbeitgeber kann dich zu nichts zwingen was für dich nicht machbar ist.
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#4
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| Zitat:
Wurde die Lohnfortzahlung durch einen Dritten generiert, Beispiel: Autounfall, dann kann der Arbeitgeber einen Schadenersatzanspruch an den Schädiger, bei dem Beispiel: an die Versicherung, richten. Allerdings teile ich Wellen's Bedenken hinsichtlich der Formulierung im Arbeitsvertrag, diese sollte man doch wohl noch etwas konkretisieren.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Zitat:
Ohne dass ein Schaden belegt wird, soll ein "Ersatzanspruch" generiert werden. Und was ein Vertragsbruch ist, wird vermutlich der Arbeitgeber bestimmen. Wahrscheinlich sind die Arbeitsbedingungen bei dem Arbeitgeber so miserabel, dass er es nötig hat, seine Arbeiter in Knebelverträge zu zwingen. Den Arbeitsvertrag würde ich ohne vorherige arbeitsrechtliche Beratung nicht unterschreiben, sicherlich finden sich noch weitere Ostereier im Arbeitsvertrag.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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