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#1
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| Hallo Leute Ich habe wieder mal Probleme mit einem Arbeitgeber. Diesmal geht es um einen Arbeitsvertrag der mir vorgelegt worden. Es sine einige Punkte die mir bitter aufstoßen. Ich bitte Euch diese Punkte einmal zu prüfen und mir evtl. alternative Formulierungen zu empfehlen. Hab morgen einen Termin mit meinem Chef. Die Firma die mir den Arbeitsvertrag ausgestellt hat ist ein kleiner Lebensmittelladen mit 7 Mitarbeitern incl. Dem Chef und mir. Erster Punkt „Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttogehalt von € XX,-- / eine Vergütung von € frei brutto pro Stunde. Die Vergütung ist jeweils am 15 des Folgemonats fällig.“ ist das OK, dass ich so spät erst mein Geld bekomme? Zweiter Punkt „Die Arbeitszeit beträgt 20 Stunden wöchentlich, ausschließlich der Pausen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auch Mehrarbeit sowie Schicht- Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu leisten.“ Was ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen? Muss fest gelegt werden, ob die Überstunden abgefeiert oder bezahlt werden. Muss das Wort Stundenkonto oder ähnliches auftauchen? Es werden sehr viele Überstunden gemacht. Eine Kollegin hat über 150! Die Überstunden sollen abgefeiert werden Fragt sich bloß wann? Ist es möglich den gesamten Vertrag als PDF zur Prüfung einzustellen? Vielen Dank Refosco |
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#2
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| Hallo, zur Frage mit der zeitlichen Vergütung. Gesetzlich ist der Zeitpunkt der Vergütung im BGB §614 geregelt. Allerdings kann davon in einem Tarif oder Arbeitsvertrag abgewichen werden. Der 15te des Folgemonats ist in der Tat sehr spät, aber rechtlich zulässig. Da Arbeitsverträge individualrechtlich verhandelbar sind, kannst Du natürlich versuchen einen früheren Termin zu verhandeln. Im gesetzlichen Rahmen sind Überstunden => siehe dazu bitte das Arbeitszeitgesetz ArbZG ArbZG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Das tippe ich hier jetzt nicht ab In der Tat wäre es extrem ratsam im Vertrag zu regeln, wie es mit den Überstunden gehandhabt wird.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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