Sonderkündigungsklausel in befristetem Vertrag
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Sonderkündigungsklausel in befristetem Vertrag

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  #1  
Alt 25.02.2009, 21:19
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don-joe befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Sonderkündigungsklausel in befristetem Vertrag


Hallo zusammen,

meine Frage:

Ein befristeter Arbeitsvertrag für den öffentlichen Dienst weist für das erste halbe Jahr 20 Stunden Arbeitszeit, für weitere zwei Jahre 15 Stunden Arbeitszeit aus.

Wenn 15 Stunden für den Arbeitnehmer zu wenig sind, ist es dann auf Wunsch des Arbeitnehmers möglich z.B. eine Sonderkündigungsklausel im Vertrag aufzunehmen, die beinhaltete, daß der Arbeitnehmer nach den 6 Monaten die Möglichkeit zur Kündigung erhält, falls der Arbeitgeber nicht in der Lage oder nicht bereit ist, die ausgewiesenen 15 Stunden um 5 auf 20 Stunden herauf zu setzen?

Wie kann man das am besten einfädeln?

Vielen Dank und viele Grüße
don-joe
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  #2  
Alt 25.02.2009, 21:49
Benutzerbild von derWolf
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derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo Don-Joe,

... möglich ist alles und kann einzelvertraglich fixiert werden, zumindest solange alle Beteiligten damit einverstanden sind... offen bleibt jedoch die Frage nach Sinn oder Unsinn dieser Passage.

Wenn ich dich recht verstehe greift in deinem Fall der TVöD, richtig?
Hier sagt der § 30 unter anderem:
Zitat:
...1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die
Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit beträgt
die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen
bei demselben Arbeitgeber
von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Lies dich da mal großzügig und umfassend ein... und überlege ob du diese Sonderklausel überhaupt benötigst.

Wolf


Zitat:
Zitat von don-joe Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

meine Frage:

Ein befristeter Arbeitsvertrag für den öffentlichen Dienst weist für das erste halbe Jahr 20 Stunden Arbeitszeit, für weitere zwei Jahre 15 Stunden Arbeitszeit aus.

Wenn 15 Stunden für den Arbeitnehmer zu wenig sind, ist es dann auf Wunsch des Arbeitnehmers möglich z.B. eine Sonderkündigungsklausel im Vertrag aufzunehmen, die beinhaltete, daß der Arbeitnehmer nach den 6 Monaten die Möglichkeit zur Kündigung erhält, falls der Arbeitgeber nicht in der Lage oder nicht bereit ist, die ausgewiesenen 15 Stunden um 5 auf 20 Stunden herauf zu setzen?

Wie kann man das am besten einfädeln?

Vielen Dank und viele Grüße
don-joe
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
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don-joe (25.02.2009)

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