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#1
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| Hallo zusammen, meine Frage: Ein befristeter Arbeitsvertrag für den öffentlichen Dienst weist für das erste halbe Jahr 20 Stunden Arbeitszeit, für weitere zwei Jahre 15 Stunden Arbeitszeit aus. Wenn 15 Stunden für den Arbeitnehmer zu wenig sind, ist es dann auf Wunsch des Arbeitnehmers möglich z.B. eine Sonderkündigungsklausel im Vertrag aufzunehmen, die beinhaltete, daß der Arbeitnehmer nach den 6 Monaten die Möglichkeit zur Kündigung erhält, falls der Arbeitgeber nicht in der Lage oder nicht bereit ist, die ausgewiesenen 15 Stunden um 5 auf 20 Stunden herauf zu setzen? Wie kann man das am besten einfädeln? Vielen Dank und viele Grüße don-joe |
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#2
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| Hallo Don-Joe, ... möglich ist alles und kann einzelvertraglich fixiert werden, zumindest solange alle Beteiligten damit einverstanden sind... offen bleibt jedoch die Frage nach Sinn oder Unsinn dieser Passage. Wenn ich dich recht verstehe greift in deinem Fall der TVöD, richtig? Hier sagt der § 30 unter anderem: Zitat:
Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu derWolf für den nützlichen Beitrag: | ||
don-joe (25.02.2009) | ||
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