(Teil 2): Erster Arbeitsvertrag - wichtige Fragen
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(Teil 2): Erster Arbeitsvertrag - wichtige Fragen

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  #1  
Alt 26.08.2010, 14:13
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Standard (Teil 2): Erster Arbeitsvertrag - wichtige Fragen


5)
Der Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr beträgt XX Arbeits-Tage. Der Arbeitnehmer hat nach 6-monatigerTätigkeit bzw. nach Absprache Anspruch aufUrlaubsgewährung.
Hinsichtlich des Zeitpunktesdes Urlaubsantritts hat er auf die betrieblichen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen.

-> Ich gehe davon aus, dass der Urlaub bezahlt ist?

-> Da die Probezeit alleine 6 Monate dauert: wie sieht es dann mit dem Urlaubs-Anspruch aus, wenn das Arbeitsverhältnis nach den 6 Monaten aufgelöst wird? Steht dann einem eine Urlaub zu, denn man dann logischerweise innerhalb der 6 Monate nehmen sollte?

-> "Rücksicht auf betriebliche Verhältnisse" bedeutet auch, dass man ggf. einen bereits gebuchten Urlaub stornieren müsste ? Wer trägt dann die Verlustkosten ?

Unbezahlter Urlaub wird nur mit der Maßgabe gewährt, dass die hierdurch ausfallende Arbeitszeit zuschlagsfrei vor- oder nachgeholt oder mit bereits evtl. gelesteten Mehrarbeitsstunden verrechnet wird.
-> Mehrstunden können bei uns entweder ausgezahlt ODER als Freizeit abgebaut werden. Muss ich vorhandene Überstunden, die ich eigtl. ausgezahlt haben wollte, zwangsläufig für den unbezahlten Urlaub hergeben, falls dieser genehmigt worden ist?

6)
Vor Dienstantritt darf der Arbeitsvertrag nicht gekündigt werden.
-> Was genau bedeutet "Dienstantritt"? Ist damit nur der erste Arbeitstag gemeint, die Probezeit oder was genau?

-> Angenommen bis zum Stichtag der Entscheidung für/gegen einen Job "X" sind noch weitere Interessante Stellen in anderen Firmen "Y", "Z" offen. Wenn nun der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag von "X" unterschrieben UND abgegeben hat, wann darf er frühestens das Areits-Verhältnis bei "X" kündigen, um auf "Y" oder "Z" umzusteigen?

-> Der Arbeitsvertrag darf also nur nicht gekündigt werden, nachdem er unterschrieben abgegeben worden ist ?

7)
Die Firma ist berechtigt, nach einer Kündigung - bei Fortzahlung der Bezüge und unter Anrechnung des Urlaubsanspruches - auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu verzichten.

-> Was heißt hier Fortzahlung und unter welchen Bedingungen wäre das der Fall ?
Sind dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit Spesen zu zahlen, so kann er diese auf der Basis des EStG geltend machen.
-> Da es manchmal notwendig ist / sein wird beim Kunden (In- und Ausland) die eine oder andere Woche zu verbringen, muss man sich also selbst verpflegen? Oder gibt es gesetzlich eine Pauschale, die in solchen Fällen von der Firma zu zahlen ist ? Oder welche Lösungen gibt es noch bzw. sollte man diesbzgl. konkret mit dem Arbeitgeber verhandeln?
Was muss man berüchsichtigen, wenn man diese "persönlichen" Kosten erfolgreich geltend machen will ?

-> Hinzukommt der Punkt der Reisebereitschaft, der bei mir durchaus zutrifft, aber aus familiärne Gründen nicht unbedingt mehr als 1 Monat dauern sollte (womöglich noch im Ausland). Zwar hat mit der Arbeitgeber mündlich mitgeteilt, dass sich solche Aufenthalte höchstens 3-4 Wochen hinziehen können, aber von anderen Mitarbeitern habe ich erfahren, dass es schon einige gab, die bis zu einem 1/2 Jahr (im Ausland) andauerten?
=> Was soll ich diesbgzl. machen ?

-> Aufgrund der unterschiedlichen Lebensstandardsim Ausland sind auch die Gehälter ggf. niedriger. Sollte ich auf eine Klausel bestehen, die
festlegt, dass das Entgeld auch bei Auslands-Aufenthalten in Eur gezahlt wird und zwar in voller Höhe, sprich: als befände ich mich für die
Aufenthalts-Dauer in der Firma in Deutschland ?

-> Wie sind die Spesen und sonstigen "persönlichen" Aufwände zu regeln ?
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  #2  
Alt 26.08.2010, 15:56
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Zitat:
Zitat von willeswissen Beitrag anzeigen
5)
Der Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr beträgt XX Arbeits-Tage. Der Arbeitnehmer hat nach 6-monatigerTätigkeit bzw. nach Absprache Anspruch aufUrlaubsgewährung.
Hinsichtlich des Zeitpunktesdes Urlaubsantritts hat er auf die betrieblichen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen.

-> Ich gehe davon aus, dass der Urlaub bezahlt ist? JA

-> Da die Probezeit alleine 6 Monate dauert: wie sieht es dann mit dem Urlaubs-Anspruch aus, wenn das Arbeitsverhältnis nach den 6 Monaten aufgelöst wird? Steht dann einem eine Urlaub zu, denn man dann logischerweise innerhalb der 6 Monate nehmen sollte? Anteilig für jeden vollen Beschäftigungsmonat

-> "Rücksicht auf betriebliche Verhältnisse" bedeutet auch, dass man ggf. einen bereits gebuchten Urlaub stornieren müsste ? Wer trägt dann die Verlustkosten ?
Nein, hier geht es um die Urlaubsplanung. genehmigter Urlaub kann i.d.R. nicht mehr gestrichen werden, nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Dann muss der AG auch die damit verbundenen Kosten tragen.


Unbezahlter Urlaub wird nur mit der Maßgabe gewährt, dass die hierdurch ausfallende Arbeitszeit zuschlagsfrei vor- oder nachgeholt oder mit bereits evtl. gelesteten Mehrarbeitsstunden verrechnet wird. Die Klauses ist so quatsch, unebzahlter Urlaub bedeutet der AG zahlt kein Gehalt für die freie Zeit. Somit muss sie auch nicht eingearbeitet werden. Lass Dir das vom AG nochmals erklären
-> Mehrstunden können bei uns entweder ausgezahlt ODER als Freizeit abgebaut werden. Muss ich vorhandene Überstunden, die ich eigtl. ausgezahlt haben wollte, zwangsläufig für den unbezahlten Urlaub hergeben, falls dieser genehmigt worden ist?

6)
Vor Dienstantritt darf der Arbeitsvertrag nicht gekündigt werden.
-> Was genau bedeutet "Dienstantritt"? Ist damit nur der erste Arbeitstag gemeint, die Probezeit oder was genau? Der erste Arbeitstag laut Vertrag


-> Angenommen bis zum Stichtag der Entscheidung für/gegen einen Job "X" sind noch weitere Interessante Stellen in anderen Firmen "Y", "Z" offen. Wenn nun der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag von "X" unterschrieben UND abgegeben hat, wann darf er frühestens das Areits-Verhältnis bei "X" kündigen, um auf "Y" oder "Z" umzusteigen? Nach Dienstantritt mit der in der Probezeit vereinbarten Kündigungsfrist

-> Der Arbeitsvertrag darf also nur nicht gekündigt werden, nachdem er unterschrieben abgegeben worden ist ?
Nur wenn beide unterschrieben haben ist er gültig


7)
Die Firma ist berechtigt, nach einer Kündigung - bei Fortzahlung der Bezüge und unter Anrechnung des Urlaubsanspruches - auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu verzichten.

-> Was heißt hier Fortzahlung und unter welchen Bedingungen wäre das der Fall ?
Freistellung bedeutet, dass der AG auf Deine Arbeitsleistung verzichtet, Dich also einfach nicht mehr in der Firma sehen will. Er muss diese Zeit allerdings so vergüten als ob Du normal arbeitest

Sind dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit Spesen zu zahlen, so kann er diese auf der Basis des EStG geltend machen.
-> Da es manchmal notwendig ist / sein wird beim Kunden (In- und Ausland) die eine oder andere Woche zu verbringen, muss man sich also selbst verpflegen? Oder gibt es gesetzlich eine Pauschale, die in solchen Fällen von der Firma zu zahlen ist ? Oder welche Lösungen gibt es noch bzw. sollte man diesbzgl. konkret mit dem Arbeitgeber verhandeln?
Was muss man berüchsichtigen, wenn man diese "persönlichen" Kosten erfolgreich geltend machen will ? Der AG zahlt die Kosten für Anreis und Hotel. Für die Verpflegung eventuell eine Tagessatz Spesen. Frage den AG nach den Tagesspesen.

-> Hinzukommt der Punkt der Reisebereitschaft, der bei mir durchaus zutrifft, aber aus familiärne Gründen nicht unbedingt mehr als 1 Monat dauern sollte (womöglich noch im Ausland). Zwar hat mit der Arbeitgeber mündlich mitgeteilt, dass sich solche Aufenthalte höchstens 3-4 Wochen hinziehen können, aber von anderen Mitarbeitern habe ich erfahren, dass es schon einige gab, die bis zu einem 1/2 Jahr (im Ausland) andauerten?
=> Was soll ich diesbgzl. machen ?
DICH FRAGE OB ES DANN DER RICHTIGE JOB IST. Wenn Du nicht reisen willst oder nicht so lange ist ein Job dieser Art eventuell falsch für Dich

-> Aufgrund der unterschiedlichen Lebensstandardsim Ausland sind auch die Gehälter ggf. niedriger. Sollte ich auf eine Klausel bestehen, die
festlegt, dass das Entgeld auch bei Auslands-Aufenthalten in Eur gezahlt wird und zwar in voller Höhe, sprich: als befände ich mich für die
Aufenthalts-Dauer in der Firma in Deutschland ? Das ist der Normalfall. Der AG wird Dir ganz normal in Deutschland Dein Gehalt in Euro bezahlen, egal wo Du bist.

-> Wie sind die Spesen und sonstigen "persönlichen" Aufwände zu regeln ?
Frage den AG welche Tagesspesen er bezahlt. Deine persönlichen Ausgaben auf Dienstreise sind Dein Problem. Wenn Du dir jeden Abend die Birne volltrinkst wird Dir das der AG nicht bezahlen. Dafür gibt es ja die Tagesspesen.
..................
__________________
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  #3  
Alt 27.08.2010, 09:52
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Zitat:
Unbezahlter Urlaub wird nur mit der Maßgabe gewährt, dass die hierdurch ausfallende Arbeitszeit zuschlagsfrei vor- oder nachgeholt oder mit bereits evtl. gelesteten Mehrarbeitsstunden verrechnet wird.
Die Klauses ist so quatsch, unebzahlter Urlaub bedeutet der AG zahlt kein Gehalt für die freie Zeit. Somit muss sie auch nicht eingearbeitet werden. Lass Dir das vom AG nochmals erklären
Nur zum schnellen, besseren Verständnis: unbezahlter Urlaub erklärt sich von selbst. Ich nehme 1 Tag unbezahlten Urlaub (= bspw. 8 Std.), kriege kein Geld für den Tag, komme nicht auf meine festgelegten (bspw.) 40 Wochenstunden und kriege dementsprechend weniger Zaster am Ende des Monats.

Nun stellen sich 2 Fragen:

1) Kann ich den unbezahlten - quasi auf freiwilliger Basis - Urlaub abarbeiten oder muss ich es ? Denn letztendlich würde ich mit unbezahltem Urlabu gegen die - im Vertrag geregelte - 40 Std. Woche verstoßen? Kann das rechtliche Konsequenzen ?

2) Ich arbeite den unbezahlten Urlaub ab, unabhängig ob auf freiwilliger Basis oder durch Vertrag "gezwungen". Dann stellt sich die Frage nach der Bezahlung.
Das ich die 8 Fehlstunden durch Vor- oder Nach-Arbeit reinhole, muss diese Arbeit vergütet werden, oder nicht ? Zwar wird es sich in diesem Fall nicht um Mehrarbeit / Überstnden handeln, da ich ja versuche die normale betriebliche Arbeitszeit (40 Std.) einzuholen, aber jede geleistete Arbeit muss bezahlt werden ?

Weshalb schreibt der AG oben, dass sei "zuschlagsfrei" ist. Oder meint er damit, dass Sonder-Leistungen (Welche auch immer damit gemeint sind ?) etc. (= Zuschlag) nicht gezahlt werden?

Wie sieht es mit Bildungsurlaub aus. Ich persönlich bin natürlich immer bereit mich weiterzuqualifizieren: dann aber auch auf Gebieten, die ich selbst auswählen möchte.

-> In der Firma sieht es so auch (wie schon im Beitrag erwähnt), dass in Zukunft Interoperabilität zwischen einzelnen Bereichen Einzug erhält. Dann müssen einige Arbeitnehmer Schulungen besuchen, um in Bereiche einzutauchen, die ihnen bisher fremd waren.
Kann der AG nun den Bildungs-Urlaub für eine solche Schulung mißbrauchen, d.h. für eine Schulung, die der AN auf freier Basis für seinen Bildungs-Urlaub nicht ausgewählt hätte ?



Eine lezte Sache noch: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. So eine Klausel gibt es im Vertrag nicht.
-> Kann ich davon ausgehen, dass auch bei Krankheit die Tage bezahlt werden ?

Na gut eine geht noch: Wie ist es mit der Bezahlung von Feiertagen ?
-> Im Vertrag steht dazu nichts und ich habe verschiedene Meinungen dazu gehört: mitunter, dass nicht bezahlt wird, wenn es nicht im Vertrag vermerkt ist.

Geändert von willeswissen (27.08.2010 um 10:07 Uhr)
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  #4  
Alt 27.08.2010, 13:21
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Zitat:
Zitat von willeswissen Beitrag anzeigen
Nur zum schnellen, besseren Verständnis: unbezahlter Urlaub erklärt sich von selbst. Ich nehme 1 Tag unbezahlten Urlaub (= bspw. 8 Std.), kriege kein Geld für den Tag, komme nicht auf meine festgelegten (bspw.) 40 Wochenstunden und kriege dementsprechend weniger Zaster am Ende des Monats.

Nun stellen sich 2 Fragen:

1) Kann ich den unbezahlten - quasi auf freiwilliger Basis - Urlaub abarbeiten oder muss ich es ? Denn letztendlich würde ich mit unbezahltem Urlabu gegen die - im Vertrag geregelte - 40 Std. Woche verstoßen? Kann das rechtliche Konsequenzen ? Regle das im Falle eines Falles dann mit dem AG, ich arbeite jetzt 20 Jahre und hatte noch nie einen Tag unbezahlten Urlaub beantragt....

2) Ich arbeite den unbezahlten Urlaub ab, unabhängig ob auf freiwilliger Basis oder durch Vertrag "gezwungen". Dann stellt sich die Frage nach der Bezahlung.
Das ich die 8 Fehlstunden durch Vor- oder Nach-Arbeit reinhole, muss diese Arbeit vergütet werden, oder nicht ? Zwar wird es sich in diesem Fall nicht um Mehrarbeit / Überstnden handeln, da ich ja versuche die normale betriebliche Arbeitszeit (40 Std.) einzuholen, aber jede geleistete Arbeit muss bezahlt werden ?

Weshalb schreibt der AG oben, dass sei "zuschlagsfrei" ist. Oder meint er damit, dass Sonder-Leistungen (Welche auch immer damit gemeint sind ?) etc. (= Zuschlag) nicht gezahlt werden?

Wie sieht es mit Bildungsurlaub aus. Ich persönlich bin natürlich immer bereit mich weiterzuqualifizieren: dann aber auch auf Gebieten, die ich selbst auswählen möchte.

-> In der Firma sieht es so auch (wie schon im Beitrag erwähnt), dass in Zukunft Interoperabilität zwischen einzelnen Bereichen Einzug erhält. Dann müssen einige Arbeitnehmer Schulungen besuchen, um in Bereiche einzutauchen, die ihnen bisher fremd waren.
Kann der AG nun den Bildungs-Urlaub für eine solche Schulung mißbrauchen, d.h. für eine Schulung, die der AN auf freier Basis für seinen Bildungs-Urlaub nicht ausgewählt hätte ?
Wie und für was Bildungsurlaub zu nehmen ist bzw. beantragt werden kann regelt das Gesetz. Die Regelungen sind allerdings in jedem Bundesland anders. Gehe auf Googel und gebe die Begriffe Bildungsurlaub und Dein Bundesland an, dann findest Du aussagekräftige Seiten


Eine lezte Sache noch: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. So eine Klausel gibt es im Vertrag nicht.
-> Kann ich davon ausgehen, dass auch bei Krankheit die Tage bezahlt werden ?
Das regelt das Gesetz. Siehe dazu EntgFG


Na gut eine geht noch: Wie ist es mit der Bezahlung von Feiertagen ?
-> Im Vertrag steht dazu nichts und ich habe verschiedene Meinungen dazu gehört: mitunter, dass nicht bezahlt wird, wenn es nicht im Vertrag vermerkt ist.
Wenn Du arbeitest, wirst Du auch vergütet. Wenn Du an einem Feiertag arbeitest gibt es in der Regel (steht auch vom Prinzip her im Gesetz) Feiertagszuschläge, so wie es auch Nachtzuschläge gibt. WIe hoch deise sind regelt der gültige Tarifvertrag oder eine interne Betriebsvereinbarung. Farge dazu Deinen neuen AG
Eine Frage mal von mir: Wie groß ist eigentlich die Firma und in welcher Branche ist diese Tätig???
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Alt 27.08.2010, 18:18
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Zitat:
Eine Frage mal von mir: Wie groß ist eigentlich die Firma und in welcher Branche ist diese Tätig???
schwer zu sagen. welche kennzahl willst du wissen? anhand der mitarbeiter aller abteilungen zw. 20 und 50, also unter diesem aspekt ein Klein-Unternehmen.

zur finanz. situtation (Umsatz, bilanz, ...) kann ich nichts sagen. wolltste dich bewerben?
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