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#1
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| 5) Der Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr beträgt XX Arbeits-Tage. Der Arbeitnehmer hat nach 6-monatigerTätigkeit bzw. nach Absprache Anspruch aufUrlaubsgewährung. Hinsichtlich des Zeitpunktesdes Urlaubsantritts hat er auf die betrieblichen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen.
Unbezahlter Urlaub wird nur mit der Maßgabe gewährt, dass die hierdurch ausfallende Arbeitszeit zuschlagsfrei vor- oder nachgeholt oder mit bereits evtl. gelesteten Mehrarbeitsstunden verrechnet wird. -> Mehrstunden können bei uns entweder ausgezahlt ODER als Freizeit abgebaut werden. Muss ich vorhandene Überstunden, die ich eigtl. ausgezahlt haben wollte, zwangsläufig für den unbezahlten Urlaub hergeben, falls dieser genehmigt worden ist? 6) Vor Dienstantritt darf der Arbeitsvertrag nicht gekündigt werden. -> Was genau bedeutet "Dienstantritt"? Ist damit nur der erste Arbeitstag gemeint, die Probezeit oder was genau? 7) Die Firma ist berechtigt, nach einer Kündigung - bei Fortzahlung der Bezüge und unter Anrechnung des Urlaubsanspruches - auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu verzichten. -> Was heißt hier Fortzahlung und unter welchen Bedingungen wäre das der Fall ?Sind dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit Spesen zu zahlen, so kann er diese auf der Basis des EStG geltend machen. -> Da es manchmal notwendig ist / sein wird beim Kunden (In- und Ausland) die eine oder andere Woche zu verbringen, muss man sich also selbst verpflegen? Oder gibt es gesetzlich eine Pauschale, die in solchen Fällen von der Firma zu zahlen ist ? Oder welche Lösungen gibt es noch bzw. sollte man diesbzgl. konkret mit dem Arbeitgeber verhandeln? |
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#2
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| Zitat:
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| Zitat:
Wie sieht es mit Bildungsurlaub aus. Ich persönlich bin natürlich immer bereit mich weiterzuqualifizieren: dann aber auch auf Gebieten, die ich selbst auswählen möchte.
Eine lezte Sache noch: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. So eine Klausel gibt es im Vertrag nicht. -> Kann ich davon ausgehen, dass auch bei Krankheit die Tage bezahlt werden ? Na gut eine geht noch: Wie ist es mit der Bezahlung von Feiertagen ? -> Im Vertrag steht dazu nichts und ich habe verschiedene Meinungen dazu gehört: mitunter, dass nicht bezahlt wird, wenn es nicht im Vertrag vermerkt ist. Geändert von willeswissen (27.08.2010 um 10:07 Uhr) |
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#4
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| Zitat:
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#5
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| Zitat:
zur finanz. situtation (Umsatz, bilanz, ...) kann ich nichts sagen. wolltste dich bewerben? |
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