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#1
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| Hallo zusammen! Ich bin Angestellte auf 24 Std./Woche in einem kleinen Laden. In meiner Filiale gibts derzeit mit mir 3 Angestellte, in der anderen Filiale 4 Angestellte. In meiner Filiale hört zum 31.08. eine Kraft auf. Im September hat dann eine Kollegin und der Chef zur gleichen Zeit Urlaub. In den 2 Wochen müssen wir dann zu zweit den Laden schmeißen, d.h. ich bin auf 46,25 Std. in dieser Woche eingeteilt. Jeden Tag 8 oder 9 Stunden und Samstag noch mal 3,25 Stunden. Das ist die härteste Woche, die ich vor mir habe, aber auch schon davor hab ich echt heftige Wochen mit 36 oder 38 Std. Heftig ist das für mich, weil ich auch noch 3 Kinder habe und ich absichtlich nur Teilzeit arbeite. Ist ja nicht so, dass ich sonst nix zu tun hätte. ![]() In meinem Vertrag steht: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Mehr- und Überstunden zu leisten, soweit dies gestzlich zulässig ist. Diese wird nach Absprache mit dem Arbeitgeber in Freizeit oder gegen entsprechende Vergütung abgegolten. Was heißt aber gesetzlich zulässig. Ich finde dazu nix. Wieviel Überstunden dürfen konkret bei meiner Wochenarbeitszeit verlangt werden? Außerdem wird mein Chef keine neue Kraft für die die geht einstellen. D.h., da wir jetzt schon zeitlich gar nicht über die Runden kommen, ist es absolut absehbar, dass Überstunden in noch größerem Rahmen als bisher anfallen werden. Es muss ja auch immer mal mit Krankheit gerechnet werden. Sollte noch erwähnen, dass mein Chef selbst mit in den Arbeitsplan integriert ist und hier nicht als Springer fungieren kann. Außerdem können dann erbrachte Überstunden ja gar nicht mehr abgebummelt werden, wann denn??? Ich werde in den nächsten drei Monaten so ca. 50 Mehrstunden zusammen bekommen. Kann sich aber durchaus noch erhöhen, denn ich bekomme fast täglich nen neuen Arbeitsplan. In dieser Hinsicht bin ich auch schon mal mit dem Chef aneinandergerasselt, denn ich richte mich nach meinen Dienstplan und mache nach diesem meine Termine. Dann kommt von heut auf morgen was neues und ich darf alles wieder verschieben. Bin im Moment echt aufgebracht und sauer, weil ich mir das so nicht vorgestellt hab. Und wenn ich dann noch sehe, was ich alles mache (schmeiße quasi den Laden) und andere nicht (sind vielleicht schlauer als ich) und das ich dann noch die schlecht bezahlteste Kraft bin, könnt ich ..... Danke schon mal im Voraus für Eure Antworten! |
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#2
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| Sicherlich könnte dir ein Rechtsanwalt für ARBEITSRECHT ein Gerichtsurteil mit einer schicken Formel präsentieren und dir genau sagen, wieviele Überstunden du auf der Grundlage deines Arbeitsvertrages ableisten müsstest. Aber die Problemstellung sieht anders aus. Der Betrieb, in dem du arbeitest, ist offensichtlich ein Kleinbetrieb, in dem das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, das heisst, dein Boss kann Mitarbeiter ohne Begründung einstellen und fristgerecht entlassen, wie es ihm beliebt. Für dich heisst das: entweder funktionierst du so, wie es dein Boss von dir erwartet, oder du fliegst. Die Frage ist also: benötigst du den Job: ja oder nein?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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