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#1
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| Ich bitte um Ihre Hilfe: Ich habe gearbeitet bei einer Baufirma als Fliesenleger in der Zeit von 01.04.08 bis 15.05.08. Täglich von 10 bis 14 Stunden. Sonntags und Feiertags, egal. Arbeitgeber hat gesagt ich kriege 8 Euro pro Stunde. Nach 3 Wochen zeigte sich es, dass er meinte 8 Euro Brutto. Aber ok. Was kann man tun, wenn man hat schon Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Ich hatte in April 268 Stunden. Es war gezahlt 262,5*8Euro= 2100 Brutto. Als ich mein Arbeitgeber nach Überstunden gefragt habe, hat er gesagt, dass das soll schon früher vereinbart worden soll. War es nicht, also... Im Mai hatte ich 68 Stunden, aber ausgezahlt war nur für 40 Stunden. Ich habe eine alte Mischmaschine kaputt gemacht und Arbeitgeber hat das Geld dafür abgezogen, aber gar nichts gesagt. Nach meinem Anruf zeigte sich es, wenn ich fragte wo ist Geld für 28 Stunden. Ich möchte gerne wissen, ob Überstunden können nachgezahlt werden und ob ich muss für die Maschine wirklich bezahlen. Das war ein altes Gerät. Marcin |
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#2
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| Was steht denn im Arbeitsvertrag ^ 8€ Brutto oder Netto? Was die Überstunden angeht, sollte ebenfalls eine Regelung im Arbeitsvertrag stehen. Normal werden die finanziell abgegolten. Und zur Mischmaschine, die Du auf dem Gewissen hast, da soll der Arbeitgeber den Schaden seiner Versicherung melden. Wenn er eine hat. Kann mir nicht vorstellen, das du voll dafür aufkommen musst. Bist du Mitglied der Gewerkschaft? Wenn nicht gibt es auch noch die Angestelltenkammer, wo Du anrufen kannst. |
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#3
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| Danke für Ihre Antwort. Arbeitsvertrag habe ich nach 3 Wochen erst gesehen und unterschrieben,da steht 8 euro Brutto. In Arbeitsvertrag steht: "Die Dauer der Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Mehr- und Überstunden in gesetzlich vorgesehenem Umfang zu leisten. Der Arbeitnehmer ist ebenfalls verpflichtet , Nacht- und Sonntagsarbeit im gezetzlich zulässingen Umfang zu leisten" Bin ich kann Mitglied, aber ich will zum Rechtsanwalt gehen.Danke für den Tipp mit Versicherung, hab ich nicht gedacht. |
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