| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich weiß nicht ob das der richtige Thread ist, aber ich verusch es mal hier. Ich hatte ein Vorstellungsgespräch was gut lief und wo ich bald den Arbeitsvertrag bekomme. Ich soll im IT-Bereich arbeiten (Systemadmin), wo es doch normalerweise kein Tarifvertrag gibt oder? Vereinbart ist eine 40 Stunden Woche. Ab und zu soll ich auch Samstags dazu arbeiten, diesen Tag bekomme dann aber als Urlaubstag zurück. Zusätzlich sollen aber maximal 10 Stunden (Wochentags) zusätzlich vorkommen im Monat, die ich nicht bezahlt bekomme oder auch nicht einen Urlaubstag dafür. Der Chef will das so in den Arbeitsvertrag reinschreiben.Den Samstag kann ich akzeptieren die zusätzlich zu den 40 Stunden in der Woche dazu kommen. Aber die 10 Stunden extra im Monat die ich aber nicht bezahlt bekomme, das eher nicht. Was haltet Ihr davon und würdet Ihr das machen? Die Stelle ist eigentlich gut und ich bekomme so eigentlich auch ein Einstieg in die Systemadministration. Ich weiß nicht was ich machen soll? Einerseits ist es meine Chance, andererseits meinen andere warum ich die Stunden verschenken soll? Das wären im Jahr maximal 120 Stunden umsonst, also fast ein Monat. Soll ich mit dem Chef darüber noch mal reden? Der Vertrag ist ja noch nicht unterzeichnet. Das Bruttogehalt ist auch nicht die Welt. Ich will auch nicht die Stelle annehmen und dann mich weiter bewerben, denn ich will mich auch ehrlich verhalten dem Chef gegenüber. |
|
#2
| |||
| |||
| Hallo, ich habe ganz vergessen zu sagen dass die Arbeitszeiten gar nicht erfasst werden. Weder schriftlich noch auf irgendeiner Karte hätte ich einen Nachweiß ob ich überhaupt an dem oder dem Tag so und so viel Stunden gearbeitet habe. |
|
#3
| |||
| |||
| Guten Morgen Porki, ich empfehle Dir erstmal abzuwarten bis du den Arbeitsvertrag in der Hand hast. Du kann den Arbeitsvertrag immer von einen Anwalt überprüfen lassen, ob alles darin rechtens ist. Bei Unklarheiten kannst du immer mit den neuen Arbeitgeber drüber reden. Bevor du den Arbeitsvertrag unterschreibst, kläre auf jeden Fall alle offen Fragen ab. Alles Gute. |
|
#4
| ||||
| ||||
| sehr schlecht an. 120 Stunden jährl. - ohne Gegenleistung. ![]() Der sollte sich nen anderen Arbeitssklaven suchen . Fackel mit solchen Arbeitgebern nicht lange rum und sage ihnen konkret die Meinug zu derartiger Ausbeute. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
|
#5
| ||||
| ||||
| Das wäre also ein Vollzeit-Angestelltenverhältnis im Rahmen einer 40-Stunden-Woche. Von Angestellten erwartet man eine angemessene unbezahlte Überstundenleistung, sofern sinnvoll und notwendig. Allgemein erwartet man 10 unbezahlte Überstunden. Der Grund dafür ist, dass Angestellte ein Monatsgehalt erhalten ohne explizieten Leistungsnachweis, im Gegensatz zum Lohnarbeiter, der seinen Lohn stündlich nachweisbar erarbeiten muss. Das hat also historische Wurzeln und diese Ansichtsweise ist eigentlich ein alter Zopf, der abgeschnitten gehört, denn auch Angestellte unterliegen in neuerer Zeit einem Leistungsnachweis per Wirtschaftlichkeits- und Umsatzzahlen. Man kann das ausprobieren, wie sich die Einforderung von Überstunden entwickelt. Wenn es bei den 10 Stunden im Monat bleibt, dann wären das ca. 3 Stunden pro Woche, das liegt im Bereich des Zumutbaren, im Handwerk z.B. wird deutlich mehr abverlangt. Sollte sich aber herauskristallisieren, dass die Regelung nur dazu dient - in Begleitung fehlender Zeiterfasung - mehr oder weniger getarnt die 50, 60, 70 oder 80-Stunden-Woche einzuführen und durchzusetzen, dann sollte man eine klare Regelung für die Bezahlung von Überstunden vereinbaren. Eine solche Regelung samt der dann notwendigen Leistungserfassung sollte eigentlich von Anfang an im Arbeitsvertrag fixiert werden.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#6
| |||
| |||
| Zitat:
moeve |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Lehre fertig- Noch Überstunden offen- Chef will nicht zahlen?! Was tun?! | Christian20 | Ausbildung | 2 | 08.02.2009 17:27 |
| ca. 100 Überstunden - werden nicht bezahlt :-( | Sommerblumen | Arbeitsverträge | 5 | 27.12.2008 23:44 |
| Überstunden Berechnen | sv-508809@versanet.de | Ausbildung | 3 | 20.11.2008 18:47 |
| Bab - ändert sich die Leistungshöhe bei Überstunden? | Strauchdieb | Ausbildung | 1 | 30.06.2008 06:17 |
| AG bezahlt überstunden nicht. | Seelenwalzer | Karriere & Job | 6 | 23.01.2008 14:15 |