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#1
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| Hallo alle zusammen. Ich arbeite als Auslieferungsfahrer. Und bin dort seit 10 Monaten beschäftigt. Laut Vertrag habe ich eine monatliche Arbeitszeit von min.182 Stunden bei einer 5 tage Woche. Ich komme im Monat aber auf mindestens 220 Stunden und aufwärts. Die überstunden werden, weder in Geldform oder Freizeitausgleich ausgeglichen. Seit neuestem wird mir mit Konsequenzen gedroht, wenn ich die Tour nach 10 stunden arbeit abbreche. Wie kann ich mich gegen die permanenten überstunden währen.? Ab wann kann ich zu überstunden nein sagen?? Wie kann ich mich gegen die ständige an Drohung von Konsequenzen zur wehr setzen? ich weiss das ich 2 x die woche 10 stunden arbeiten kann. Wie lang muss ich die restlichen 3 tage arbeiten?? Ich hätte auch noch eine frage bezüglich meines Arbeitsvertrages. Wir sind vor kurzem von einer anderen firma übernommen worden. Jetzt soll ich wenn mein befristeter Vertrag ausläuft, von der neuen firma einen neuen bekommen. Dort ist aber wieder eine erneute probezeit vorgesehen von drei monaten. Ist dies rechtens??kann mir das nicht vorstellen! Ich hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt. Mfg BMW |
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#2
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| weiss keiner was??? |
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#3
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| Warte bitte noch ein wenig. Den Thread hast du ja gerade erst eröffnet - Sonntag, 20.18 Uhr. Da sitzt nicht jeder vor'm Computer. Wieviele Leute beschäftigt das Unternehmen denn? Fährst du ein Fahrzeug mit Fahrtenschreiber?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| mal eine typische Erpresserfirma. Wie ich sowas hasse ![]() Deine Gesundheit ruinierst du, wenn du nicht Arbeit und Freizeit ins Gleichgewicht bringst. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#5
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| Tägliche Arbeitszeit ist 8 Stunden, darf auf bis zu 10 Stunden erhöht werden, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen im Schnitt 8 Stunden nicht überschritten werden. Die wöchentliche Arbeitszeit darf aber im Schnitt von 6 Monaten oder 24 Wochen nicht mehr als 48 Stunden betragen. WICHIG: Ausser in aussergewöhnlichen Fällen darf die Ruhezeit von ununterbrochen 11 Stunden nicht unterschritten werden. Siehe hierzu auch Arbeitszeitgesetz §§ 3; 4; 5; 7; 14 Angeordnete Mehrarbeit ist übrigens in Freizeit oder finanziell auszugleichen. Der finanzielle Ausglich muss im Rahmen der normalen Arbeitszeitvergütung liegen. ACHTUNG: Gesetzlich verlierst Du diesen Anspruch spätestens nach drei Jahren. Tariflich sogar teilweise deutlich früher. UND die Mehrarbeit muss nachweislich vom Chef angewiesen worden sein und Du musst sie nachweisen können.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten Geändert von Freaky (10.08.2009 um 08:45 Uhr) |
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#6
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| Zitat:
danke für die antwort. also so weit ich weiss sind es weltweit ca 15000 nein wir haben keinen fahrtenschreiber |
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#7
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#8
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| Zitat:
Also wenn Du z.B. jeden Montag 10 Std., Di-Do 8 Std. und dann am Freitag nur 6 Std. arbeitest, hast Du im Durchschnitt 8 Stunden gearbeitet. Das wäre also ok. Sprich die Mehrarbeit einzelner Tage soll an anderen Tagen durch entsprechend weniger Arbeit ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich kann aber auch durch ganze freie Tage erfolgen. Also Mo-Do 10 Stunden statt 8 Stunden dafür aber Freitag frei.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#9
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| Zitat:
man darf doch bloss 2 x die woche maximal 10 std. arbeiten!? eine ausgleich für unsere überstunden gibt es nicht. weder geld noch frei. weiss auch nicht wie ich das durchboxen kann. das schlimmste ist das immer mehr gefordert wird. und wenn mal dann mal wirklich nicht mehr will oder kann, heisst es dann " sie brechen ohne begründung die Tour ab. das wird Konsiquenzen haben" brauch ich den wirklich eine begründung wenn ich nach 10 std. arbeit in den feierabend will??? |
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#10
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| Hallo BMW, das Arbeitszeitgesetz ist hier doch eindeutig. Wenn der Mitarbeiter jetzt den Eindruck hat hier ungercht behandelt zu werden, gehören da immer zwei dazu. Der der ungerecht (gegen das Gesetz) handelt und der, der sich das gefallen lässt. Wenn ein AN sich das nicht mehr gefallen lassen will, hat er i.d.R. zwei Möglichkeiten. 1) Er wehrt sich, notfalls auch unter Hinzunahme eines Anwalts (kostet nicht die Welt) 2) Er wendet sich an den Betriebsrat. Wenn es keinen BR in dieser Firma gibt, könnte man dem AN auch empfehlen einen BR zu gründen!! Sorry, aber mehr ist aus meiner Sicht in diesem Fall nicht zu sagen. So wie der Fall hier geschildert wird, handelt der Chef bewußt gegen geltende Gesetze, da die hier geschilderten Arbeitszeiten nur in Notfällen (und diese auch nicht jede Nacht!!!) erlaubt sind.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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