unbefr. Arbeitsvertrag soll in befr. geändert werden
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unbefr. Arbeitsvertrag soll in befr. geändert werden

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  #1  
Alt 19.06.2010, 12:43
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Standard unbefr. Arbeitsvertrag soll in befr. geändert werden


Hallo,

war mir nicht ganz sicher, ob meine Frage evetuell auch in den Bereich Kündigung kommt.
Denn ich habe folgendes Problem.

Seit Anfang 2009 arbeite ich auf geringf. Basis bei einer Zeitarbeit mit einen normal abgeschlossenen Arbeitsvertrag.
Wie vereinbart und bis jetzt durchgehend praktiziert, arbeite ich eine unterschiedliche Anzahl an Stunden im Monat, aber es wurden immer zur Vereinfachung die gleiche Stundenzahl bezahlt.
Ich bezahle freiwillig Rentenversicherung. Eine Absprache der Arbeitszeit/Einsatzes war wie üblich mit der Mitarbeiterin (die ich vertrat) eine Woche oder zwei Wochen im Vorraus. Die von mir geleisteten Stunden wurden der Personalabteilung/Lohnbuchhaltung jeden Monat korrekt mitgeteilt.

Jetzt bekam ich einen Brief, ohne Anschreiben, ohne Bitte um Unterschrift oder Unterschrift des Verfassers mit Datum Mitte diesen Monats mit folgenden Änderungen.

- Arbeitsvertrag ist bis 31.12.10 befristet
- Verzicht auf freiwillige Rentenzahlungen
- Arbeitseinsatz auf Abruf (sonst war es ganz selten und ein Planung meinerseits machbar)

Ich habe noch knapp 5 Monate Überstunden (nach der bisherig abgerechneten Zeit) und einen Monat Urlaub (bezahlt)
Leider muss ich jetzt wieder das Thema Ost-West ansprechen, da ich im "Westbereich" wohne und arbeite, aber die Zeitarbeitsfirma in Ost ihren Sitz hat.
Erhalten habe ich den geringsten Tarif Ost, der für die entsprechende Zeitarbeitsbranche gültig ist.
Beklagt hatte ich mich darüber nicht.

So, nun das anstehende Problem.
Ich möchte mich einfach nicht mit den AG streiten, aber möchte natürlich meine gleisteten offenen Überstunden so weiter ausbezahlt bekommen.
Natürlich habe ich das Thema erkannt, dass es eine nachträgliche Befristung sein soll mit der man geräuschlos den Abgang machen soll, ohne jegliche Streitigkeiten.
Aber die Vereinbarung der ständigen Abrufbereitschaft ist einfach praktisch gar nicht möglich, da man dann ja ständig erreichbar sein müsste und im Nahbreich des Einsatzes sich aufhalten möchte.
Früher oder später wäre es gar nicht machbar, dieser Abrufbereitschaft zu folgen, da ich gut eine Stunde Weg dorthin hätte. Auch die Rentenbeitragszahlungen möchte ich nicht einstellen.

Wie kann ich am Besten nun auf diesen Änderungsvertrag reagieren, den Tatsache ist, ich bin raus und eine anderweitige Beschäftigung ist für mich nicht vorgesehen?

Danke, wenn ihr einen machbaren Rat hättet
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  #2  
Alt 20.06.2010, 07:45
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Zitat:
Tatsache ist, ich bin raus
Wenn du also weisst, dass die ZAF dich nicht mehr beschäftigen will, kommt es darauf an, aus der Sache ohne Schaden herauszukommen.

Schlägst du zumutbare Arbeit aus, kann dich die Agentur/Arge leistungssperren oder sanktionieren, akzeptierst du die Änderung, köchelt dich die ZAF auf kleiner Flamme gar.

Ich würde den Fall vom Rechtsanwalt auseinanderdröseln lassen, das Beratungshonorar ist wahrscheinlich billiger als eine Leistungssperre.

Als Zeitarbeiter sollte man in der Gewerkschaft sein, die Mitgliedsbeiträge muss man als unvermeidliche Kriegskosten ansehen.

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  #3  
Alt 20.06.2010, 09:58
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Danke für deine Antwort


Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Wenn du also weisst, dass die ZAF dich nicht mehr beschäftigen will, kommt es darauf an, aus der Sache ohne Schaden herauszukommen.
[/url]
Um Schadenseindämmung geht es ja. Denn es fragt sich, wenn der Vertrag nachträglich befristet wurde, hätte man ja, wenn man den Mitarbeiter bei Auftragslage weiter beschäftigen wollte, bereits jetzt eine ordentliche Kündigung zum Jahresende geben können und bei fairen Umgang und Anerkennung der bisherigen Leistungen, hätte man mich offiziell die Überstunden abbummeln lassen, bei Lohnfortzahlung. Wie geschrieben, es würde fast auf die Stunde bis zum Jahresende passen. So werde ich ja in der Luft hängen gelassen. Es kann so von der ZAF vielleicht vorgesehen sein, oder auch nicht. Wenn man es so vorgesehen hat, kann man das doch mit der Einschränkung sagen, dass vielleicht doch noch mal ein paar Stunden anfallen könnten.

Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Schlägst du zumutbare Arbeit aus, kann dich die Agentur/Arge leistungssperren oder sanktionieren, akzeptierst du die Änderung, köchelt dich die ZAF auf kleiner Flamme gar.
[/url]

Ja, stimmt. Aber ich schlage ja gar keine Arbeit aus. Im Gegenteil. Wenn ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe und in in einen befristeten umwandeln lasse, kommt es noch nicht mal einer Änderungskündigung gleich, sondern einem Aufhebungsvertrag. Rechtlich ist damit die ZAF natürlich auf der sicheren Seite, da weder Klagen noch Steitigkeiten zu befürchten sind. Und wenn, dürfte man das (von der ZAF) gelassen sehen können.
Denn die Argumentation könnte in der Richtung laufen, wenn die ZAF keine Arbeit mehr für Sie hat, dann müsste sie Sie kündigen. Ansonsten müsste die ZAF Ihnen eine andere Arbeit geben (auf Grund der Beschäftigtenzahl von mehreren hundert wird man das der ZAF zumuten). Die ZAF könnte sich mit dem Argument rechtfertigen, dass sie in meinem Tagespendelbereich (geringf. Besch.!) mir keine Arbeit anbieten könnte.

Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Ich würde den Fall vom Rechtsanwalt auseinanderdröseln lassen, das Beratungshonorar ist wahrscheinlich billiger als eine Leistungssperre.
[/url]
Leistungssperre weil der AG einseitig den Vertrag ändern will?
Und das Ergebnis der Beratung für den RA dürfte uns doch allen klar sein. (Ja, da kann man noch was machen... auf jeden Fall müssten wir das noch dagegen unternehmen... und bestenfalls sagt der RA, dass ich das so nehmen sollte wie es ist, da alles Weitere den Nutzen überschreiten würde. Kostet dann ... gut 300 € tschüss Auf Wiedersehen)

Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Als Zeitarbeiter sollte man in der Gewerkschaft sein, die Mitgliedsbeiträge muss man als unvermeidliche Kriegskosten ansehen.
[/url]
Ich muss ganz ehrlich sein, so schwache Gewerkschaften wie jetzt, hatten wir lange nicht. Und sie schwächeln immer mehr.
Tarifverträge von teilweise unter 4 € brutto vereinbaren und dann vom Staat und Regierung einen Mindestlohn von 7,50 € verlangen. Eine Gewerkschaft die der Interessenvertreter seiner Mitglieder sein soll kann nicht so handeln.
Und ausserdem war ich einige Zeit in der Gewerkschaft. Bis ich Hilfe brauchte und dann die Antwort bekam, es wurden mit dem AG keine neuen Tarifabschlüsse vereinbart worden, da der AG nicht mehr wollte. Daher gelten jetzt die Abschlüsse die der AG mit den Beschäftigten macht. Mit der Auswirkung, dass nur noch gesetzliche Mindesansprüche bestehen, incl. der gut 30% geringeren Bezahlung für gleiche Arbeit die sonst ortsüblich gezahlt wird.

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Also wie ich es sehe, das Übliche.
Man lässt sich immer noch ein Hintertürchen auf, um abzuwarten wie die Auftragslage ist. Wird sie besser, hat man ja einen Mitarbeiter der sich schon damit auskennt.
Wird es schlechter oder bleibt es wie jetzt im Moment zu erkennen (der Auftraggeber hat seine Entscheidung geändert und benötig doch noch wieder Leute, bzw. ein anderer Anbieter ist teuer und wechselt wieder zurück zur alten ZAF), dann gibt es ja schon den "Stichtag" mit dem alles "vorbei" ist.

Und eine effektive Betriebszugehörigkeit erwirbt man damit nie.
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  #4  
Alt 20.06.2010, 10:47
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Zitat:
- Arbeitsvertrag ist bis 31.12.10 befristet
- Verzicht auf freiwillige Rentenzahlungen
- Arbeitseinsatz auf Abruf (sonst war es ganz selten und ein Planung meinerseits machbar)
Warum solltest Du einen neuen Vertrag unterzeichnen, wenn dieser schlechter für Dich ist?

Wenn Du freiwillig einen unbefristeten Vertrag aufgibst und dafür einen befristeten unterschreibst, ohne Dich dabei zu verbessern (z.B. Vollzeitbeschäftigung bzw. Beschäftigung, welche Dich aus der Bedürftigkeit herausbringt etc.), könntest Du m.E. auch Schwierigkeiten mit dem ALG bekommen.

Und niemand darf Dich zwingen, auf die freiwilligen Rentenzahlungen zu verzichten.

Sag mir einen Grund, weshalb Du das Ding unterschreiben solltest.

Zitat:
es wurden immer zur Vereinfachung die gleiche Stundenzahl bezahlt.
Nicht zur Vereinfachung, sondern zum Geldsparen. Die vereinbarte und bezahlte Stundenanzahl hat sich ja wohl eindeutig als zu niedrig erwiesen:

Zitat:
Ich habe noch knapp 5 Monate Überstunden (nach der bisherig abgerechneten Zeit) und einen Monat Urlaub (bezahlt)
Du hast dem Zeitarbeitsunternehmen da ein hübsches, zinsloses Darlehen gegeben. Hoffentlich beabsichtigen die Freunde, Dir das Geld eines Tages auszuzahlen, nicht dass es ein Geschenklein werden soll.

Wie viele Stunden sind das denn in Stundenzahlen? Die Tarifverträge der Zeitabeitsbranche sehen da m.E. eine Maximalzahl vor, ab derer dann abgegolten werden muss. Ist diese Aktion womöglich ein Versuch, das abzuwenden?

Was sagt der Entleiher-Betrieb dazu? Will oder braucht man Dich da nicht mehr?

Frag da doch mal nach, ob das so ist. Vielleicht stellt sich heraus, dass man es gar nicht schön findet, wenn Du eher über kurz als über lang nicht mehr zur Verfügung stehst. Wenn Du das dort nicht ansprichst, bist Du eines Tages einfach weg und das Zeitarbeitsunternehmen sagt schlicht, dass Du ausgeschieden bist und man nun eine andere Person schickt. Möchtest Du das so?

Du kannst bei Ausscheiden dort auch nach einer Beurteilung fragen. Schon alleine deshalb solltest Du ein evtl. Ausscheiden dort thematisieren. Zwar hast Du keinen Rechtsanspruch auf ein Zeugnis vom Entleiherbetrieb, viele sind aber bei Zufriedenheit bereit, eine Beurteilung zu schreiben.

Für Rechtsrat könntest Du mal überlegen, ob frag-einen-anwalt.de für diesen Fall infrage kommt. Da kannst Du Dir eine erste Einschätzung zu einem sehr überschaubaren Betrag, den Du selbst festsetzt, einholen.
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Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.

Geändert von Melete (20.06.2010 um 22:42 Uhr)
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  #5  
Alt 20.06.2010, 17:45
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Danke Melete für deine Antwort.

Du sprichst mir da aus dem Herzen und bestätigst leider die Befürchtungen, wie ich hatte oder habe.
Zum Beispiel, dass irgenwie die Überstunden unter den Tisch fallen oder mit scharfem Stift ordentlich gekürzt wird.
So weit wie ich weiß, sind wohl gut 200 Überstunden in dieser Branche erlaubt, ohne sie auszubezahlen zu müssen.
Die überschreite nicht.

Leider sind im Entleihbetrieb seit letztem Jahr einige Änderungen vorgenommen worden und sie wollen überall Kosten sparen. Somit sollte mein kleiner Arbeitsplatz eigentlich auch wegfallen. Nur wegen der Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat musste wegen Sicherheitsbestimmungen mussten der Arbeitsplatz erhalten werden. Aber die Arbeitszeit wurde erheblich herunter geschraubt und auf wenige Stunden pro Einsatz festgelegt.

Negative Auswirkungen auf innerbetriebliche Dinge sind seitdem aufgetreten und nur durch Zufall herausgekommen. Aber man scheint das in die Kalkulation für die Ersparnis mit einzurechnen.
Ich denke, eine ordentliche Beurteilung werde ich vom Einsatzbetrieb erhalten.

Mit dem "zinslosen Darlehn" hast du wohl auch recht. Ich denke, vielleicht sogar, nein bestimmt noch mehr an unbezahlter Zeit. Die Arbeitszeiten wurden mit der Uhr erfasst, welche die feststehende Anfangszeiten des Arbeitsbeginnes erfasst hatte und dann nur ganze 15 min Zeitschritte erfasst hat. Also 10 min vor dem Arbeitsbeginn angefangen und gearbeitet und eine Minute vor dem viertel Stunden Takt abgestempelt und schon war diese ganze Zeit von vornherein nicht bezahlt. Meine Arbeitszeit war mit dem Abstempeln noch nicht beendet, da ich der Letzte in der Firma war, der das Licht ausgemacht und die Sicherheit hergestellt hat.

Ich bin wegen ein paar Minuten (hier ja regelmäßig gut 20 min nicht angerechtneter Arbeitszeit pro Einsatz) nicht so kleinlich. Aber wenn dann bei allen anderen Dingen wie ständiger Bereitschaft zum Einsatz, den geringsten zu zahlenden Lohn, keinerlei Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder sonstige Vergütungen, dann man für das ordentliche Arbeiten letzendlich für die geleistete Arbeit und deren Vergütung noch so drum bangen muss ist schon beschämend.

Und zumal mit dem "geänderten" Vertrag weder ein Anschreiben noch Bitte, noch nicht einmal der Schreiber genannt wird. Nur der Firmenstempel und in einfacher Ausführung.
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